Meine Freundin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie zahlt ihr Busticket jetzt aber seit zwei Jahren, trotz Kurzarbeit, immer noch weiter. Ist eine Fahrtkostenerstattung durch das Jobcenter möglich?

Leser in diesem Thema...

DangusMang

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
24 Mrz 2021
Beiträge
12
Bewertungen
0
Meine Freundin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Genau genommen seit Corona also nun nicht ganz 2 Jahre. Sie hat einen Job als Hotelfachkraft und dementsprechend ein monatliches Busticket um die 80 Euro. Aktuell ist sie schon seit längerem auf Kurzarbeit weil das Hotel halt viel weniger Gäste hat oder teilweise wegen Corona sogar ganz zu war. Sie zahlt ihr Busticket jetzt aber seit 2 Jahren immer noch weiter da es nicht abzuschätzen war ob oder wann diese Corona Sache mal durch ist einfach weil sie halt trotz allem immer mal wieder noch hin muss, wenn auch aktuell nur einmal die Woche vielleicht. Die monatlichen Busticket kosten zeichnen sich aber mittlerweile schon ab da wir seit längerem weniger einkommen haben und auch zum ALG2 und Kurzarbeitergeld beziehen.

Was ich mich jetzt frage: Ist eine Fahrkostenerstattung oder anteilige Übernahme der Kosten irgendwie über das Jobcenter möglich? Also für die letzten 1-2 Jahre für das monatliche Busticket meine ich. Und wenn ja, Wie? Gibt es da ein Antrags-Formular für?
 
Das wird nicht übernommen im Sinne einer Extrazahlung. Kosten, die mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängen werden vom Einkommen abgesetzt. Übersteigen Sie in der Summe 100 Euro im Monat, muss man das nachweisen. Normalerweise trägt man in der Anlage EK unter Nr. 4.1 die Kosten ein, die man für Fahrtkosten hat. Wie hoch ist denn ihr Einkommen und wie hoch der vom JC berücksichtigte Freibetrag?
 
Zurück
Oben Unten