Hallo Topollois,
Meine Freundin ist im Januar 24 geworden. Sie arbeitet auf 450€ basis. Ob sie aktuell Krankenversichert ist weiß ich nicht. Ich meine aber sie ist es über den Nebenjob.
Im Mini-Job (bis 450 €) ist man
NICHT krankenversichert, mit 24 kann sie auch nicht mehr bei den Eltern in die Familienversicherung ... du weißt sehr wenig von den Gesetzen und von deiner Freundin habe ich den Eindruck ...
Sollte sie aktuell wirklich völlig ohne Krankenversicherung sein, dann bekommt sie bald Post von ihrer KK, wenn sie sich dort nicht meldet, um sich "freiwillig" zu versichern und es laufen Schulden auf, ab letzter Beitragszahlung (über BaföG nehme ich an war sie zuletzt versichert).
Wir waren damals auch zusammen als "Paar" da, weil ich gelesen hatte, dass man sich einen Beistand mitnehmen sollte. Außerdem war das Thema sehr komplex und wir verstanden das nicht.
Soweit ja richtig (mit dem Beistand nach § 13 SGB X), wenn natürlich beide keine Ahnung haben von dem was dort passiert, dann ist das auch nicht sehr hilfreich ...
Heute Morgen hatte sie einen Termin. Sie hat mich gerade angerufen und sagte mir, dass sie wohl GAR KEIN Geld bekäme.
Richtig, die Begründung habe ich oben schon geschrieben, darum habe ich ja nach dem Alter gefragt ...
Unter 25 Jahren hat man keinen eigenständigen Anspruch auf ALGII, jedenfalls nicht unter den aktuellen Bedingungen bei deiner Freundin, es wäre bestimmt besser gewesen sich dazu vor dem Umzug kundiger zu machen, mit welchen Konsequenzen da zu rechnen ist.
Sie erkundigte sich und fragte, ob man wirklich eine Bedarfsgemeinschaft anmelden muss und sie mit mir noch nicht so lange zusammen ist. Die Dame sagte ihr wohl, dass das Amt uns als Bedarfsgemeinschaft sieht, weil sie schon länger als 3 Monate bei mir in der Wohnung wohnt. Und da sie schon circa 6-7 Monate bei mir in der Wohnung ist, ist das wohl der Fall.
Was ihr diese Dame da erzählt hat war auch Humbug, die sollte doch nun zumindest wissen wie alt die Antragstellerin ist, da braucht man doch keine Argumente mehr "an den Haaren" herbei ziehen.
Wie lange sie schon so bei dir in der Wohnung ist, spielt dafür zunächst mal keine besondere Rolle, gültig ist
NUR der Zeitpunkt, wo sie sich nachweislich (Meldebescheinigung wird man wohl verlangen) bei dir polizeilich angemeldet hat.
Die SB sind natürlich sehr geschickt darin, den Leuten Details "aus der Nase zu ziehen" die sie gar nichts anzugehen haben, man wird sie nun allerdings darauf "festnageln" wollen, dass es doch eindeutig, um eine Lebenspartnerschaft geht auch wenn sie noch kein volles Jahr bei dir ist / wohnt ...
Sie ist nicht im Mietvertrag von mir. Ich habe eine zwei Zimmer Wohnung und sie ist halt seit dem genannten Zeitraum bei mir.
Es ist unwichtig ob sie mit im Mietvertrag steht, viele Leute stehen nicht in Mietverträgen und werden trotzdem von den JC zur BG gemacht, die wollen Geld sparen und deine Partnerin ist gerade das "geborene Opfer" dafür ...
Sie ist ohne (besonderen familiären) Grund zu Hause ausgezogen und hatte keine Genehmigung vom Amt und die Bestätigung, dass sie nun deswegen auch U 25 Leistungen bekommen wird ... man wird sie auf die Unterhaltspflichten ihrer Eltern verweisen können, zumindest bis sie mal 25 Jahre alt ist.
Eltern können auch zahlen (müssen) wenn das "Kind" wo anders wohnt, dafür gibt es (auch) gesetzliche Grundlagen im Familienrecht des BGB ...
Ich dachte sie bekommt wenigstens etwas Geld?! Jetzt soll sie wohl gar keines bekommen? Huh?
Der Hauptgrund ist das Alter und die (noch) Zuständigkeit der Eltern für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, wenn sie selbst noch nicht genug Einkommen erzielen kann, "ersatzweise" kannst natürlich auch du das gerne übernehmen,
NUR das JC das
WILL nicht und das
MUSS auch aktuell wohl nicht ...
Würde es was bringen die Aussage zu revidieren und denen zu sagen, dass wir eine Wohngemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft, weil wir eben noch nicht so lange zusammen sind?
Zunächst mal glaubt euch das nachträglich kein SB mehr beim JC und dazu ist es eigentlich irrelevant in welcher "Beziehung" ihr gerade zueinander steht oder nicht ... sie ist
UNTER 25 Jahre und "könnte" Unterhalt von ihren Eltern in Anspruch nehmen, da zahlt der Staat
NICHT ...
Fühle mich aktuell sehr schlecht. Sie sich auch. Wissen nicht weiter.
Kann ich mir gut vorstellen und viele andere User hier wahrscheinlich auch, vielleicht sollte sie zunächst mal mit ihren Eltern über diese aktuelle Situation sprechen und es ergibt sich eine Lösung, an die ihr beide noch gar nicht gedacht habt, ganz
OHNE JC ...
Sie wird ja nicht ewig nur einen Minijob machen wollen, wie sieht sie denn ihre nahe berufliche Zukunft selber ... ???
EDIT: Untermietvertrag bei einer zwei Zimmer Wohnung? Wer muss mir diesen aushändigen? Der Vermieter? Wir sind mit diesem zerstritten und möchten ungern mit ihm weiter in Kontakt stehen. Wohnung ist bereits zum Juni gekündigt und wir ziehen in eine andere.
Vergiss es einfach, wenn ihr umgezogen seid ist das Problem mit dem JC und ihrem Alter auch nicht anders und wenn man dann das Alter "übersehen" möchte, dann seid ihr erst Recht eine BG ... Leute die nichts weiter miteinander zutun haben, ziehen eher selten gemeinsam in eine andere Wohnung um.
Einen Untermietvertrag kannst du auch alleine machen mit ihr, das JC hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter, es ist dann aber mit einem "Hausbesuch" zu rechnen, um zu sehen ob ihr wirklich getrennte Räumlichkeiten habt, "wo jeder für sich lebt und sorgt" ... das wird sicher auch nicht einfacher.
Muss man alles nicht erlauben (schreibe ich schon mal, ehe Proteste kommen werden) aber die Lösung für das JC ist dann ganz einfach,
SIE bekommt
KEIN Geld ... wird aber vermutlich generell der Fall sein ...
Ihr habt aktuell gute Chancen von einem Problem in das nächste zu kommen, egal ob in dieser Wohnung oder in einer anderen ... es sei denn sie sucht und findet einen (versicherungspflichtigen) Job wo sie versichert ist und vom JC
KEIN Geld benötigt ...
Geht es dennoch indem sie BG 0 ankreuzt ohne Untermietvertrag? Einfach sagen sie wohnt mit bei mir, haushaltet aber selber? Und das dann mit 1 Jahr auf Probe argumentieren? Würde das Sinn ergeben?
Nicht wirklich, denn sie ist und bleibt U 25 und man wird sie zumindest an die Eltern verweisen ... bis sie mal 25 Jahre alt ist und dann entfällt der Hinweis auf die "Probezeit" ja für euch bereits ... also bist du mit dran ...
EGV hatte ich ihr mehrfach gesagt, dass sie das nicht tun soll und zur Einsicht mitnehmen soll. Sie hat die EGV allerdings abändern lassen. Bin gespannt was drin steht.
Ja, da bin ich auch gespannt, was zu ändern wenn man keine Ahnung hat, was da überhaupt rein gehört ist schon sehr mutig gewesen ... warum schließt sie einen Vertrag ab über ihre "Eingliederung in den Arbeitsmarkt", wenn man ihr gerade erklärt hat, dass sie gar kein Geld vom JC bekommen wird ...
MfG Doppeloma