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Hallöle,
ich habe mal grob, meine entstehenden Umzugskosten überschlagen ... und nun wird mir auch klar, warum die ARGE ständig etwas als "nicht angemessen" ansieht.
Die wissen genau, was an Kosten auf die zukommt ....
Gehen wir mal davon aus das die neue Wohnung sofort beziehbar ist. Dann fallen drei Monate lang Doppelmieten (Kaltmiete) an. Ich habe ja Kündigungszeit!
Für meine jetzige Wohnung wäre das 1320,- €, für die neue in der Stadt Westerburg, wobei ich da nur die festgelegte Obergrenze berechne, noch mal 810,- €.
Da meine jetzige Wohnung beim Auszug renoviert werden muß, habe ich mir vor einem Jahr, von einem Malermeister, einen Kostenvoranschlag machen lassen (nur Streichen, ohne das Schlafzimmer). Dieser belief sich schon auf 1544,- €. Ob der Preis heute noch gilt, kann ich mir kaum vorstellen.
Dann kommt noch eine eventuelle Renovierung der neuen Wohnung dazu. Gehen wir auch nur mal vom Streichen aus, wären das in etwa, noch mal 1500,- €.
Somit sind wir schon bei 5174,- €.
Da ich einen Umzug nicht alleine bewältigen kann, und meine Freunde fast alle weiblich sind, brauche ich eine Umzugsfirma. Was das kostete, weiß ich nicht. Aber billig ist das sicher nicht.
Nun ja, da die ARGE nach "Beschäftigung" schreit, werde ich nun mal einen Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten stellen.
Es ist ja schließlich so, dass, wenn mal eine wirklich günstige Wohnung in der Zeitung ist, man sich schnell entscheiden muß, ansonsten ist die weg. Die Möglichkeit hat eigentlich keiner, der zum Umzug aufgefordert wurde.
Und bis die ARGE -Mitarbeiter, ihre Hintern mal in Gang bringen, sind die billigen Wohnungen eh weg ... :|
Irgendwo hier im Forum, habe ich auch mal die Adresse von der obersten ARGE für Rheinland Pfalz gefunden. Was meint ihr? Bringt es was wenn ich den Antrag auch an die schicke?
Und wenn es nur ist, damit die was zu tun haben ....
Habt ihr euch den "Spaß" auch mal ausgerechnet?
Grüßle
Fee
ich habe mal grob, meine entstehenden Umzugskosten überschlagen ... und nun wird mir auch klar, warum die ARGE ständig etwas als "nicht angemessen" ansieht.
Die wissen genau, was an Kosten auf die zukommt ....
Gehen wir mal davon aus das die neue Wohnung sofort beziehbar ist. Dann fallen drei Monate lang Doppelmieten (Kaltmiete) an. Ich habe ja Kündigungszeit!
Für meine jetzige Wohnung wäre das 1320,- €, für die neue in der Stadt Westerburg, wobei ich da nur die festgelegte Obergrenze berechne, noch mal 810,- €.
Da meine jetzige Wohnung beim Auszug renoviert werden muß, habe ich mir vor einem Jahr, von einem Malermeister, einen Kostenvoranschlag machen lassen (nur Streichen, ohne das Schlafzimmer). Dieser belief sich schon auf 1544,- €. Ob der Preis heute noch gilt, kann ich mir kaum vorstellen.
Dann kommt noch eine eventuelle Renovierung der neuen Wohnung dazu. Gehen wir auch nur mal vom Streichen aus, wären das in etwa, noch mal 1500,- €.
Somit sind wir schon bei 5174,- €.
Da ich einen Umzug nicht alleine bewältigen kann, und meine Freunde fast alle weiblich sind, brauche ich eine Umzugsfirma. Was das kostete, weiß ich nicht. Aber billig ist das sicher nicht.
Nun ja, da die ARGE nach "Beschäftigung" schreit, werde ich nun mal einen Antrag auf Kostenübernahme der Umzugskosten stellen.
Es ist ja schließlich so, dass, wenn mal eine wirklich günstige Wohnung in der Zeitung ist, man sich schnell entscheiden muß, ansonsten ist die weg. Die Möglichkeit hat eigentlich keiner, der zum Umzug aufgefordert wurde.
Und bis die ARGE -Mitarbeiter, ihre Hintern mal in Gang bringen, sind die billigen Wohnungen eh weg ... :|
Irgendwo hier im Forum, habe ich auch mal die Adresse von der obersten ARGE für Rheinland Pfalz gefunden. Was meint ihr? Bringt es was wenn ich den Antrag auch an die schicke?
Und wenn es nur ist, damit die was zu tun haben ....
Habt ihr euch den "Spaß" auch mal ausgerechnet?
Grüßle
Fee