ein jan
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Hallo Ihr alle,
ich habe - während ich ein Beratungsgespräch bei der örtlichen Agentur für Arbeit wahrgenommen habe oder zumindest vermutete ich ein Beratungsgespräch - diese EGV vorgelegt bekommen:
Link zur EGV
Zur Situation: Ich bin noch bis 31. März Studentin und werde erst zum 1. April arbeitslos. Derzeit bin ich mit meinen Diplomprüfungen beschäftigt und habe mich, um den Absprung ins Berufsleben möglichst reibungslos zu schaffen, bei der örtlichen Agentur für Arbeit um ein Beratungsgespräch für angehende AkademikerInnen bemüht. Um einen Termin zu bekommen, musste ich mich allerdings erstmal arbeitssuchend melden, was ich Anfang der Woche getan habe, woraufhin ich zu dem gewünschten Beratungsgespräch eingeladen wurde. Dieses Gespräch fand vorgestern statt und zeitigte als einziges erwähnenswertes Ergebnis die oben gepostete EGV (Der SB ging nach meinem Empfinden kein bißchen auf meine Situation und Wünsche ein, sondern legte mir nach kurzem Blick in meine Unterlagen und den PC eine Liste mit Stellen vor, die seiner Meinung nach für mich in Frage kämen - darunter zB Stellen, die per sofort zu besetzen seinen und für die ich meine Wohnung aufgeben müsste, um eine Dienstwohnung am Arbeitsplatz zu beziehen). Dazu sollte gesagt werden, daß die in der EGV erwähnten Rechtsfolgen mir gegenüber weder mündlich noch schriftlich erläutert wurden, weshalb ich mich weigerte, das Schreiben an Ort und Stelle zu unterschreiben. Dazu kommt, daß ich meine persönlichen Daten auch nicht so ohne weiteres im Internet veröffentlicht sehen will, weshalb ich den geforderten Eintrag ins Portal der AfA lieber selbst vornehmen würde.
Wie gesagt, ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet, werde aber voraussichtlich erst zum 1. April arbeitslos. Gleichzeitig würde das örtliche Jobcenter für mich zuständig werden, weil ich keinen Anspruch auf Leistungen von der AfA habe und deshalb ALG2 beantragen soll. Das weiß die AfA auch und hat dies mehrfach erwähnt, aber trotzdem soll ich die EGV unterschreiben!? Derzeit bin ich durch mein Studium und einen Nebenjob so eingespannt, daß ich beim besten Willen nicht weiß, wie ich mich auch noch um diese EGV kümmern soll! Gibt es eine Möglichkeit, wie ich mich dagegen wehren kann und wie mache ich das am günstigsten? Wie gesagt, Zeit ist bei mir momentan Mangelware und das wird sich vor Mitte Februar auch nicht ändern. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen würdet!
Vielen Dank, A.
ich habe - während ich ein Beratungsgespräch bei der örtlichen Agentur für Arbeit wahrgenommen habe oder zumindest vermutete ich ein Beratungsgespräch - diese EGV vorgelegt bekommen:
Link zur EGV
Zur Situation: Ich bin noch bis 31. März Studentin und werde erst zum 1. April arbeitslos. Derzeit bin ich mit meinen Diplomprüfungen beschäftigt und habe mich, um den Absprung ins Berufsleben möglichst reibungslos zu schaffen, bei der örtlichen Agentur für Arbeit um ein Beratungsgespräch für angehende AkademikerInnen bemüht. Um einen Termin zu bekommen, musste ich mich allerdings erstmal arbeitssuchend melden, was ich Anfang der Woche getan habe, woraufhin ich zu dem gewünschten Beratungsgespräch eingeladen wurde. Dieses Gespräch fand vorgestern statt und zeitigte als einziges erwähnenswertes Ergebnis die oben gepostete EGV (Der SB ging nach meinem Empfinden kein bißchen auf meine Situation und Wünsche ein, sondern legte mir nach kurzem Blick in meine Unterlagen und den PC eine Liste mit Stellen vor, die seiner Meinung nach für mich in Frage kämen - darunter zB Stellen, die per sofort zu besetzen seinen und für die ich meine Wohnung aufgeben müsste, um eine Dienstwohnung am Arbeitsplatz zu beziehen). Dazu sollte gesagt werden, daß die in der EGV erwähnten Rechtsfolgen mir gegenüber weder mündlich noch schriftlich erläutert wurden, weshalb ich mich weigerte, das Schreiben an Ort und Stelle zu unterschreiben. Dazu kommt, daß ich meine persönlichen Daten auch nicht so ohne weiteres im Internet veröffentlicht sehen will, weshalb ich den geforderten Eintrag ins Portal der AfA lieber selbst vornehmen würde.
Wie gesagt, ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet, werde aber voraussichtlich erst zum 1. April arbeitslos. Gleichzeitig würde das örtliche Jobcenter für mich zuständig werden, weil ich keinen Anspruch auf Leistungen von der AfA habe und deshalb ALG2 beantragen soll. Das weiß die AfA auch und hat dies mehrfach erwähnt, aber trotzdem soll ich die EGV unterschreiben!? Derzeit bin ich durch mein Studium und einen Nebenjob so eingespannt, daß ich beim besten Willen nicht weiß, wie ich mich auch noch um diese EGV kümmern soll! Gibt es eine Möglichkeit, wie ich mich dagegen wehren kann und wie mache ich das am günstigsten? Wie gesagt, Zeit ist bei mir momentan Mangelware und das wird sich vor Mitte Februar auch nicht ändern. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen würdet!
Vielen Dank, A.