Hallo elo-forum,
letzten Monat hatte ich einen Termin beim Jobcenter, bei dem mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wurde, die ich noch vor Ort unterschrieben habe, auch wenn mein Vorsatz ein anderer war. Seit mehreren Jahren bin ich wegen einer depressiv-ängstlichen Störung in Psychotherapie. Als ich meinen Termin hatte, befand ich mich in einer von Depression und Unsicherheit geprägten Stimmung und noch bevor ich die EGV unterschrieb, klärte ich meinen Sachbearbeiter über meine psychischen Probleme auf. Und schließlich unterschrieb ich, auch weil der Sachbearbeiter Druck machte, jedoch nicht in offenkundiger Weise, sodass ich nichts davon nachweisen kann.
Bis einschließlich gestern war ich durch meinen Hausarzt krankgeschrieben. Am kommenden Montag muss ich dann bei meinem Sachbearbeiter vorbeischauen und jetzt bereite ich mich darauf vor und versuche aber vor allem einen Weg zu finden um aus der EGV herauszukommen.
Mittlerweile geht es mir wieder besser, sodass ich gerade mal meine EGV eingescannt habe, und dazu gibt es noch den Schrieb zu der mir aufgenötigten Maßnahme beim Träger Mikro Partner. Vielleicht fällt euch ja etwas ein.
Auf ein paar Ansätze, die für ein Entkommen aus meiner unterschriebenen EGV hilfreich sein könnten, bin ich zwar gestoßen, aber bis jetzt weiß ich noch nicht so recht, wie es weitergehen soll, was stimmt und was nicht und überhaupt.
Also gut:
1. Unterschriebene EGV wegen Rechtswidrige Inhalte widersprechen?
EGV unterschrieben aus Unwissenheit - sofort Kundigen
Willis Beitrag ist mittlerweile 5 Jahre alt und ich habe bisher noch nichts dazu finden können, ob er damit Erfolg hatte.
2. EGV ungültig aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit?
An dem Tag als ich den Termin beim Jobcenter hatte ging es mir nicht gut. Ich habe, wie oben bereits geschrieben, den Sachbearbeiter noch vor Unterzeichnung der EGV darauf aufmerksam gemacht, dass ich unter einer depressiv-ängstlichen Störung leide, was letztendlich eben auch dazu geführt hat, dass ich unterschrieb und mich nicht traute den Vertrag in Ruhe zu überdenken und mit nach Hause zu nehmen. Und dieser Umstand hat mich so deprimiert, dass ich jetzt erstmal ein paar Wochen nicht mehr aus dem Bett kam. Besteht vielleicht die Chance die EGV für ungütig zu erklären, weil ich rückwirkend nur beschränkt geschäftsfähig war?
3. Bei Mikro Partner nichts unterschreiben?
Ich habe auch gelesen, dass man beim Maßnahmeträger Mikro Partner dazu angehalten wird Formulare auszufüllen und zu unterschreiben. Wenn man sich dem verweigere, dann sei man aus der Maßnahme raus. ...? Und dann? Neue EGV ?
4. Vorläufige Bewilligung
Das Jobcenter hat mir bisher nur eine vorläufige Bewilligung geschickt. Ich habe neulich irgendwo im Internet gelesen, die EGV verfüge über keinerlei Gültigkeit, wenn man vom Jobcenter bisher nur eine vorläufige Bewilligung erhalten hat. Ich finde diesen Text jetzt aber auch nicht mehr und kann mir das eigentlich auch gar nicht vorstellen.
Vielen Dank schon mal für jedes hilfreiche Wort!
(EGV + Maßnahmezuweisung im Anhang)