Meine EGV mit Maßnahme darin unterschrieben - kann ich dem trotzdem entkommen?

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Jeffkoons

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Hallo elo-forum,
letzten Monat hatte ich einen Termin beim Jobcenter, bei dem mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wurde, die ich noch vor Ort unterschrieben habe, auch wenn mein Vorsatz ein anderer war. Seit mehreren Jahren bin ich wegen einer depressiv-ängstlichen Störung in Psychotherapie. Als ich meinen Termin hatte, befand ich mich in einer von Depression und Unsicherheit geprägten Stimmung und noch bevor ich die EGV unterschrieb, klärte ich meinen Sachbearbeiter über meine psychischen Probleme auf. Und schließlich unterschrieb ich, auch weil der Sachbearbeiter Druck machte, jedoch nicht in offenkundiger Weise, sodass ich nichts davon nachweisen kann.
Bis einschließlich gestern war ich durch meinen Hausarzt krankgeschrieben. Am kommenden Montag muss ich dann bei meinem Sachbearbeiter vorbeischauen und jetzt bereite ich mich darauf vor und versuche aber vor allem einen Weg zu finden um aus der EGV herauszukommen.
Mittlerweile geht es mir wieder besser, sodass ich gerade mal meine EGV eingescannt habe, und dazu gibt es noch den Schrieb zu der mir aufgenötigten Maßnahme beim Träger Mikro Partner. Vielleicht fällt euch ja etwas ein.

Auf ein paar Ansätze, die für ein Entkommen aus meiner unterschriebenen EGV hilfreich sein könnten, bin ich zwar gestoßen, aber bis jetzt weiß ich noch nicht so recht, wie es weitergehen soll, was stimmt und was nicht und überhaupt.

Also gut:
1. Unterschriebene EGV wegen Rechtswidrige Inhalte widersprechen?
EGV unterschrieben aus Unwissenheit - sofort Kundigen
Willis Beitrag ist mittlerweile 5 Jahre alt und ich habe bisher noch nichts dazu finden können, ob er damit Erfolg hatte.

2. EGV ungültig aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit?
An dem Tag als ich den Termin beim Jobcenter hatte ging es mir nicht gut. Ich habe, wie oben bereits geschrieben, den Sachbearbeiter noch vor Unterzeichnung der EGV darauf aufmerksam gemacht, dass ich unter einer depressiv-ängstlichen Störung leide, was letztendlich eben auch dazu geführt hat, dass ich unterschrieb und mich nicht traute den Vertrag in Ruhe zu überdenken und mit nach Hause zu nehmen. Und dieser Umstand hat mich so deprimiert, dass ich jetzt erstmal ein paar Wochen nicht mehr aus dem Bett kam. Besteht vielleicht die Chance die EGV für ungütig zu erklären, weil ich rückwirkend nur beschränkt geschäftsfähig war?

3. Bei Mikro Partner nichts unterschreiben?
Ich habe auch gelesen, dass man beim Maßnahmeträger Mikro Partner dazu angehalten wird Formulare auszufüllen und zu unterschreiben. Wenn man sich dem verweigere, dann sei man aus der Maßnahme raus. ...? Und dann? Neue EGV ?

4. Vorläufige Bewilligung
Das Jobcenter hat mir bisher nur eine vorläufige Bewilligung geschickt. Ich habe neulich irgendwo im Internet gelesen, die EGV verfüge über keinerlei Gültigkeit, wenn man vom Jobcenter bisher nur eine vorläufige Bewilligung erhalten hat. Ich finde diesen Text jetzt aber auch nicht mehr und kann mir das eigentlich auch gar nicht vorstellen.

Vielen Dank schon mal für jedes hilfreiche Wort!

(EGV + Maßnahmezuweisung im Anhang)

 

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Doppeloma

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AW: Meine EGV / unterschrieben / trotzdem entkommen?

Hallo Jeffkoons, :welcome:

letzten Monat hatte ich einen Termin beim Jobcenter, bei dem mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt wurde, die ich noch vor Ort unterschrieben habe, auch wenn mein Vorsatz ein anderer war. Seit mehreren Jahren bin ich wegen einer depressiv-ängstlichen Störung in Psychotherapie.

Hast du mit deinem Therapeuten mal solche Situationen besprochen, welche Ratschläge hat er dafür, wie du dann reagieren solltest ???

Es wäre ja gut wenn du deine Vorsätze auch beibehalten kannst, du weißt doch genau, dass es falsch war die EGV nicht einfach einzustecken und zur Prüfung mit nach Hause zu nehmen.

Als ich meinen Termin hatte, befand ich mich in einer von Depression und Unsicherheit geprägten Stimmung und noch bevor ich die EGV unterschrieb, klärte ich meinen Sachbearbeiter über meine psychischen Probleme auf.

Das dürfte wohl immer der Fall sein wenn du einen Termin beim JC hast oder irre ich mich da sehr, nimm dir einen Beistand mit, der dich spätestens davon abhält was zu unterschreiben, das nicht wieder rückgängig zu machen ist und mit SB redet man nicht über seine Krankheiten, schon gar nicht wenn es psychische Probleme sind. :icon_evil:

Und schließlich unterschrieb ich, auch weil der Sachbearbeiter Druck machte, jedoch nicht in offenkundiger Weise, sodass ich nichts davon nachweisen kann.

Ohne Beistand (§ 13 SGB X) kannst du natürlich NICHTS beweisen, genau deine Offenheit zu deinem aktuellen Zustand wurde wahrscheinlich ausgenutzt aber Vertrag ist Vertrag und daran wirst du dich jetzt halten müssen "bis auf Weiteres" ...

Wie soll dir das denn konkret weiterhelfen können, wurde dir das erklärt, wurde diese EGV mit dir gemeinsam erarbeitet, hattest du Mitspracherecht ???

Bis einschließlich gestern war ich durch meinen Hausarzt krankgeschrieben. Am kommenden Montag muss ich dann bei meinem Sachbearbeiter vorbeischauen und jetzt bereite ich mich darauf vor und versuche aber vor allem einen Weg zu finden um aus der EGV herauszukommen.

Es geht also Montag um die Rückmeldung nach der AU ?
Hast du denn vom MT mal Post bekommen und wo hast du deine AU abgegeben, beim JC oder beim MT (Maßnahmeträger) ???

Mir ist leider nicht bekannt, ob diese Maßnahme nur mit einer (vorher unterschriebenen) EGV zugewiesen werden kann, denn das ist ja auch der einzige EGV -Inhalt ...

Es könnte also durchaus sein, dass du dich erst mit der EGV dazu "bereit erklärt" hast, an dieser Maßnahme teilzunehmen und ohne die Unterschrift wäre das (vielleicht) gar nicht möglich gewesen dich dort hin zu schicken.

Vielleicht meldet sich ja noch Jemand der das genauer weiß, denn es gibt so einige Maßnahmen inzwischen, die OHNE eine (unterschriebene) EGV gar nicht einfach "gefüllt" werden können, das gilt besonders für EU-unterstütze Maßnahmen.

Die wollen da keine Zwangs-Teilnehmer drin haben, darum muss es erst eine EGV mit dieser Maßnahme geben ... das sieht ja zumindest (für die EU / ESF ) nach "freiwilliger Teilnahme" aus.

Mittlerweile geht es mir wieder besser, sodass ich gerade mal meine EGV eingescannt habe, und dazu gibt es noch den Schrieb zu der mir aufgenötigten Maßnahme beim Träger Mikro Partner. Vielleicht fällt euch ja etwas ein.

Arbeitsmarktprojekte fur die Jobcenter, die Bundesagentur fur Arbeit, Kommunen und Privatunternehmen

Klingt ja alles sehr "nebulös", ich würde wohl erst mal Einsicht in die angeführten "Erfolgsbilanzen" haben wollen ... wenn die schon so lange und überall in D so fleißig und erfolgreich arbeiten, kann es doch eigentlich schon lange gar keine Arbeitslosen mehr geben :icon_evil:

1. Unterschriebene EGV wegen Rechtswidrige Inhalte widersprechen?
EGV unterschrieben aus Unwissenheit - sofort Kundigen
Willis Beitrag ist mittlerweile 5 Jahre alt und ich habe bisher noch nichts dazu finden können, ob er damit Erfolg hatte.

Wenn ein Vertrag "rechtswidrige Inhalte" hat, dann unterschreibt man den gar nicht erst und einen Widerspruch gibt es NUR gegen einen Bescheid und nicht gegen einen Vertrag.
Dafür hättest du also auf den VA warten müssen und NICHT den Vertrag unterschreiben.

Eine Kündigung ist was ganz Anderes, die Möglichkeiten dafür stehen ja bereits in der EGV drin (unter Punkt 7 auf Seite 3), dafür wirst du aber auch sehr gute Gründe brauchen, warum es dir nicht "zumutbar" sein soll, dass dieser Vertrag gültig bleibt.

"Unwissenheit" reicht da ganz sicher nicht aus und trifft ja auch gar nicht zu, denn du hast ja durchaus "gewusst" was du da tust ... einen verbindlichen VERTRAG unterschreiben.

2. EGV ungültig aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit?

Besteht vielleicht die Chance die EGV für ungütig zu erklären, weil ich rückwirkend nur beschränkt geschäftsfähig war?


Man ist doch nicht direkt "Geschäfts-Unfähig", nur weil man mal gesundheitlich nicht ganz "auf der Höhe ist", diese Bestätigung solltest du besser NICHT anstreben, das gilt dann nicht nur für Unterschriften beim JC ... und WER bitte soll dir denn das (nachträglich) bestätigen können, es gab doch NUR dich und die SB im Raum ... :doh:


Wenn du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage gesehen hast die Tragweite deiner Unterschrift einzuschätzen, dann hättest du erst Recht NICHT unterschreiben dürfen ... du warst doch nicht "geistig umnachtet", du weißt doch bis heute sehr genau, was da gelaufen ist an diesem Tag.

3. Bei Mikro Partner nichts unterschreiben?
Ich habe auch gelesen, dass man beim Maßnahmeträger Mikro Partner dazu angehalten wird Formulare auszufüllen und zu unterschreiben. Wenn man sich dem verweigere, dann sei man aus der Maßnahme raus. ...?

Kann durchaus eine Lösung sein, beim MT braucht man ohnehin NICHTS unterschreiben (auf der Anwesenheitsliste kannst du "anwesend" neben deinen Namen schreiben), die Verträge bestehen bereits zwischen JC und MT, die wollen natürlich eine Unterschrift vom Teilnhemer für ihre eigenen Gelder (dass du dort teilnimmst) und wenn das Ganze wirklich (eigentlich) "freiwillig" sein sollte, kann dich dazu keiner zwingen dort nun auch was zu unterschreiben.

Dann verzichtet man in der Regel tatsächlich auf deine Teilnahme, denn die würden ja KEIN Geld für dich bekommen können ...
Ob das so sein wird kannst du nur probieren, falls das Thema jetzt immer noch aktuell sein sollte ...denn der reguläre Beginn deiner Maßnahme liegt ja auch schon einen Monat zurück inzwischen.

Ich würde auch vom SB wissen wollen welche Daten da mit dem MT konkret ausgetauscht werden sollen (auf Seite 2 / Punkt 4), ich sehe auch (in der EGV ) keinen Hinweis darauf, dass du diesem Daten-Austausch jederzeit widersprechen kannst ... :icon_evil:

Und dann? Neue EGV ?

Das liegt doch an dir ob es dann eine neue (verbindliche) EGV geben wird ... vermutlich schon, denn es steht ja NUR diese Maßnahme drin ... bleibe dann stur und unterschreibe NICHT wieder ...

4. Vorläufige Bewilligung
Das Jobcenter hat mir bisher nur eine vorläufige Bewilligung geschickt. Ich habe neulich irgendwo im Internet gelesen, die EGV verfüge über keinerlei Gültigkeit, wenn man vom Jobcenter bisher nur eine vorläufige Bewilligung erhalten hat.

Wie wird begründet, dass "vorläufig" bewilligt wurde ???

Das hat mit der EGV nichts zu tun, sogar ehe man überhaupt einen Leistungsbescheid bekommt, können die schon eine EGV mit dir abschließen, NUR einen VA darf es noch nicht geben ohne Bescheid ...

Ob der Bescheid dann vorläufig ist oder nicht hat dafür aber auch keine Bedeutung.

MfG Doppeloma


 
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