Hallo zusammen,
leider habe ich erst heute euer WUNDERVOLLES Forum gefunden.
Am 25. "musste" ich meine neue EGV abschließen. So wie cih hier gelesen habe war schon alleine die Tatsache, dass mein SB gesagt hat "ich muss" nicht rechtens. Es wäre super lieb wenn ihr mal drüber schauen würdet, ich fand sie eigentlich ganz okay:
(leider muss ich sie abtippen weil cih keinen Scanner habe)
Eingliederungsvereinbarung
zischen MIR
und Jobcenter Kreis Heinsberg
gültig bis 05.06.2013 soweit zwischenzeitlich ncihts anderes vereinbart wird.
Ziel(e)
Klärung und Stabilisierung der persönlichen udn gesundheitlichen Situation
1. Ihr Träger für Grundsicherung unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Angebot (vorbehaltlich einer Eignung): Maßnahme Come U 25
Der Träger der Maßnahme ist der Caritasverband im Kreis Heinsberg. Die Maßnahme findet in den Räumlichkeiten "bla straße usw" ab dem 13.12.2012 statt.
Die Maßnahmekosten werden durch das Jobcenter Kreis Heinsberg übernommen.
Notwendige Fahrkosten (beschränkt auf das Mobilticket) werden auf Antrag durch den Träger erstattet. Die Kostenerstattung (0,20 € pro gefahrenem Kilometer) bei Nutzung eines Rollers, Mopeds oder PKWs erfolgt nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag.
Das Jobcenter unterstützt ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen, nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGBII i.V.m. § 44 SGB III, sofern sie diese zuvor beantragt haben.
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach §16 Abs 1 SGB II i.V.m. §44 SGBIII durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern Kostenübernahme vor Fahrtantritt von Ihnen beantragt wurde. Kosten werden nur übernommen, soweit die Nutzung des Mobiltickets nicht möglich ist.
Einschaltung des psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit (bei Bedarf)
Einschaltung des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen/ des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg. (bei Bedarf)
2. Bemühungen von MIR zur Eingliederung in Arbeit
Ich verpflichte mich während der individuellen zuweisungsdauer regelmässig an den angebotenen, wöchentlichen Beratungsgesprächen der Maßnahme teil zu nehmen.
Tritt während der Maßnahmedauer eine arbeitsunfähigkeit oder anderweitige Verhinderung ein, verpflichte ich mich unverzüglich den Maßnahmeträger zunächst telefonisch zu verständigen und unaufgefordert einen Nachweis (Attest, Krankenschein o.ä) über das Vorliegen eines wichtigen Grundes einzureichen. (un Innerhalb von 2 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag vor zu legen.)
Ansprechpartner: Caritasverband im Kreis Heinsberg, Herr "Bla" und Frau "Bla"
Ich wurde darüber belehrt, dass gemäß § 31 Abs. 1 Ziffer 2 SGBII das Arbeitslosengeld II abgesenkt wird, wenn ich ohne wichtigen Grund die Maßnahme beende oder Anlass für den Abbruch gebe. Näheres hierzu ergibt sich aus der nachfolgenden Rechtsbelehrung.
Nächster Beratungstermin erfolgt durch Einladung der Eingliederungsfachkraft (Alternativ in Absprache mit der Eingliederungsfachkraft)
Mit der Übermittlung der notwendigen personenbezogenen Daten an mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragte Dritte im Sinne des § 16 SGB II in Verbindung mit § 37 SGB III erkläre ich mich einverstanden.
- Teilnahme an Terminen des psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen (bei konkretem Angebot)
Teilnahme an Terminen des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen/des Gesundheitsamtes des Kreises heinsberg (bei konretem Angebot)
Der Rest ist die Rechtsfolgebelehrung und das übliche Blabla immer zeit und Ortsnah zu sein. Wenn ihr das auch braucht tippe ich euch das auch ab.
Vielen dank schonmal im Voraus
leider habe ich erst heute euer WUNDERVOLLES Forum gefunden.
Am 25. "musste" ich meine neue EGV abschließen. So wie cih hier gelesen habe war schon alleine die Tatsache, dass mein SB gesagt hat "ich muss" nicht rechtens. Es wäre super lieb wenn ihr mal drüber schauen würdet, ich fand sie eigentlich ganz okay:
(leider muss ich sie abtippen weil cih keinen Scanner habe)
Eingliederungsvereinbarung
zischen MIR
und Jobcenter Kreis Heinsberg
gültig bis 05.06.2013 soweit zwischenzeitlich ncihts anderes vereinbart wird.
Ziel(e)
Klärung und Stabilisierung der persönlichen udn gesundheitlichen Situation
1. Ihr Träger für Grundsicherung unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
Angebot (vorbehaltlich einer Eignung): Maßnahme Come U 25
Der Träger der Maßnahme ist der Caritasverband im Kreis Heinsberg. Die Maßnahme findet in den Räumlichkeiten "bla straße usw" ab dem 13.12.2012 statt.
Die Maßnahmekosten werden durch das Jobcenter Kreis Heinsberg übernommen.
Notwendige Fahrkosten (beschränkt auf das Mobilticket) werden auf Antrag durch den Träger erstattet. Die Kostenerstattung (0,20 € pro gefahrenem Kilometer) bei Nutzung eines Rollers, Mopeds oder PKWs erfolgt nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag.
Das Jobcenter unterstützt ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen, nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGBII i.V.m. § 44 SGB III, sofern sie diese zuvor beantragt haben.
Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach §16 Abs 1 SGB II i.V.m. §44 SGBIII durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, sofern Kostenübernahme vor Fahrtantritt von Ihnen beantragt wurde. Kosten werden nur übernommen, soweit die Nutzung des Mobiltickets nicht möglich ist.
Einschaltung des psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit (bei Bedarf)
Einschaltung des ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen/ des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg. (bei Bedarf)
2. Bemühungen von MIR zur Eingliederung in Arbeit
Ich verpflichte mich während der individuellen zuweisungsdauer regelmässig an den angebotenen, wöchentlichen Beratungsgesprächen der Maßnahme teil zu nehmen.
Tritt während der Maßnahmedauer eine arbeitsunfähigkeit oder anderweitige Verhinderung ein, verpflichte ich mich unverzüglich den Maßnahmeträger zunächst telefonisch zu verständigen und unaufgefordert einen Nachweis (Attest, Krankenschein o.ä) über das Vorliegen eines wichtigen Grundes einzureichen. (un Innerhalb von 2 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag vor zu legen.)
Ansprechpartner: Caritasverband im Kreis Heinsberg, Herr "Bla" und Frau "Bla"
Ich wurde darüber belehrt, dass gemäß § 31 Abs. 1 Ziffer 2 SGBII das Arbeitslosengeld II abgesenkt wird, wenn ich ohne wichtigen Grund die Maßnahme beende oder Anlass für den Abbruch gebe. Näheres hierzu ergibt sich aus der nachfolgenden Rechtsbelehrung.
Nächster Beratungstermin erfolgt durch Einladung der Eingliederungsfachkraft (Alternativ in Absprache mit der Eingliederungsfachkraft)
Mit der Übermittlung der notwendigen personenbezogenen Daten an mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragte Dritte im Sinne des § 16 SGB II in Verbindung mit § 37 SGB III erkläre ich mich einverstanden.
- Teilnahme an Terminen des psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen (bei konkretem Angebot)
Teilnahme an Terminen des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit Aachen/des Gesundheitsamtes des Kreises heinsberg (bei konretem Angebot)
Der Rest ist die Rechtsfolgebelehrung und das übliche Blabla immer zeit und Ortsnah zu sein. Wenn ihr das auch braucht tippe ich euch das auch ab.
Vielen dank schonmal im Voraus
