Meine Cousine bezieht ALG II und fiel ins Koma

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Anami

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Meine Cousine bezieht ALG II und ist 63 Jahre alt. Nach einem Hirnschlag fiel sie ins Koma. Nun erwacht sie langsam, ist aber total durcheinander und kaum ansprechbar. Es sieht so aus, als würde sie das überleben. Danach wird sie wohl in die Reha müssen.

Sie bezieht Hartz IV und hat einen 30-jährigen Sohn, der bei ihr lebt. Der Sohn arbeitet 40 Stunden die Woche im Schichtdienst und ist total überfordert. Fragen:

1) Wie soll das dem JC gemeldet werden? Die Cousine ist z.Z. nicht in der Lage eine Vollmacht zu unterschreiben.

2) Wie läuft das mit Weiterbewilligungsanträgen, die ja irgend wann gestellt werden müssen?

3) Da sie wohl nicht mehr vermittelbar sein wird, wird man sie wohl in Rente schicken wollen. Wie muss das für sie gemacht werden?
 

Am 7.9. haben wir einen Beratungstermin für Rente bekommen.
 

Die Bescheinigungen haben wir geholt und eingereicht.

Der Antrag auf Grundsicherung wurde vorsorglich vorerst aus dem Internet herausgeholt, da nicht so genau bekannt ist, ob das jC bis zum Renteneintritt bezahlen muss. Für KKhs.-Aufenthalte brauchen sie nämlich gem. § 7 SGB II nicht unbedingt bis dahin bezahlen und es ist unklar, bis wann sie überhaupt zahlen müssen. Das werden wir wohl per Feststellungsklage vermutlich beim SG klären lassen müssen.

Falls die am 31.8. die Leistung tatsächlich einstellen und auch der Richter meinen sollte, dass nicht weiter bezahlt werden muss, dann sollten wir zumindest einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII spätestens am 1.9. eingereicht haben.
 
AW: Meine Cousine bezieht ALGII und fiel ins Koma

Es gibt 2 unterschiedliche Gesetzesnormen im SGB II. Einmal generell zu Erwerbsunfähigkeit und dass, wenn der MD der BA eine solche über 6 Monate festgestellt hat, das JC aber noch solange weiter zahlen muss bis die Rentenversicherung entscheidet, wenn z.B. das Sozialamt der Feststellung des MD der BA widerspricht.

Dann gibt es aber noch in § 7 Abs. 4 die Norm, dass derjenige, der wahrscheinlich länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, keinen Anspruch hat. Und das dürfte wohl auf deine Cousine zutreffen. Dann ist, wenn die Rentenversicherung noch nicht zahlt oder dort kein Anspruch besteht, das Sozialamt zuständig.

In dem Fall des § 7 Abs 4 ist diese Aussage hier

. Solange dir DRV nichts fest gestellt hat, so unwahrscheinlich wie das jetzt in eurem Fall klingt, hat das JC erst mal zu zahlen und mit zurück fordern ist da gar nichts.

falsch, denn das gilt nur für die Fälle, wo Uneinigkeit über die Feststellung des MD der BA herrscht. Nicht für die Fälle, die länger als 6 Monate in stationären Einrichtungen untergebracht sind.
 
AW: Meine Cousine bezieht ALGII und fiel ins Koma

Zurück gefordert darf nichts werden, es sei denn, der HE hat es schuldhaft versäumt, den Krankenhausaufenthalt (oder den gleichgestellten Haftaufenthalt) mitzuteilen. Hier lag die Frau aber im Koma, da ist nichts schuldhaft.
 
AW: Meine Cousine bezieht ALGII und fiel ins Koma

Zurück gefordert darf nichts werden, es sei denn, der HE hat es schuldhaft versäumt, den Krankenhausaufenthalt (oder den gleichgestellten Haftaufenthalt) mitzuteilen. Hier lag die Frau aber im Koma, da ist nichts schuldhaft.


Danke, *Erleichterung*. Ja, die Cousine lag im Koma, der Sohn hatte null Ahnung weil er nicht arbeitslos ist und war allein, verzweifelt, und etwas durch den Wind, und mich informierte man erst ca. 14 Tage später. Dann haben wir die Krankmeldung auch eingereicht.


Trotzdem habe ich noch eine Frage: Können die die Leistung gem. § 7 Abs. 4 SGB II einfach einstellen, wenn es ihnen passt? Einerseits haben sie Nachweise für die Zeiten in den Krankenhäuser verlangt, andererseits steht im gleichen Schrieb: "Die Leistungen werden deshalb gem. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 331 SGB III mit Ablauf des 31.8.2018 vorläufig eingestellt."


D.h. sie haben die Leistungen schon vorerst eingestellt und prüfen, ob sie weiterzahlen oder nicht. Die spannen einen ja gewaltig auf die Folter, denn man weiss nicht, ob sie nächsten Monat Geld bekommt oder nicht.


Die Krankmeldung, die dem JC vorliegt, endet am 18.8. Ab 19.8. kommt sie zu einer Nieren-OP wieder in die Klinik, d.h. in einer anderen Angelegenheit, die unabhängig vom Schlaganfall ist (und leider genauso bedrohlich, denn man stellte an der Niere einen bösartigen Tumor fest). Da werden die doof aus der Wäsche gucken, wenn eine weitere Krankmeldung eintrudelt. Vorerst sieht es nämlich so aus, als könnten sie sie ab 19.8. wieder vermitteln. Wie sieht es denn dann mit dem § 7 Abs. 4 SGB II aus?
 
Ab 19.8. kommt sie zu einer Nieren-OP wieder in die Klinik,

Wo ist sie denn jetzt? Zuhause? Wie gesagt, es kommt auf die Prognose an, ob der stationäre Aufenthalt (bzw. mehrere zusammenhängende) über 6 Monate dauern wird oder nicht.

Können die die Leistung gem. § 7 Abs. 4 SGB II einfach einstellen, wenn es ihnen passt?

Na ja, einfach so nicht. Halt dann, wenn ein in § 331 SGB III genannter Grund vorliegt. Dabei ist die Formulierung ("Kenntnis von Tatsachen erhält") unglücklich formuliert. Nach Kommentarliteratur muss noch nichts 100%ig feststehen (weil sonst gleich aufgehoben werden könnte).

Kallert führt in Gagel, SGB II, § 331 aus:

 
Wo ist sie denn jetzt? Zuhause? Wie gesagt, es kommt auf die Prognose an, ob der stationäre Aufenthalt (bzw. mehrere zusammenhängende) über 6 Monate dauern wird oder nicht.

Nein, sie kann beim besten Willen nicht mehr nach Hause. Sie ist fast erblindet und der Sohn arbeitet jeden TAg.

Sie ist noch in der Klinik, die eigentlich als REHA gedacht ist. Von dort aus kommt sie am 18.8. direkt wieder in das Krankenhaus zur OP, wo sie ca. 2 Wochen bleiben wird. Danach kommt sie wieder in die REHA und dort beginnt die REHA erst richtig. Aber nicht all zu lange, meinte der Arzt. Evtl. 1 oder 2 Monate. Für die Zeit danach suchen wir ein Pflegeheim für sie. Alles nicht so leicht, denn es muss ein Pflegeheim für Blinde sein.

Leider ist das auch mit dem Antrag nach Leistungen nach dem SGB XII nicht so einfach, denn es werden viele Unterlagen benötigt, die wir nicht finden können. Meine Cousine hat die Unterlagen verwaltet und man kann sie jetzt nicht fragen. So fehlt z.B. der Mietvertrag und die Gehaltsabrechnungen des Sohnes Chaos pur.

Leider werde ich aus dem § 331 SGB III nicht schlau. Die Cousine hat ja nichts getan, das eine Leistungseinstellung ohne vorherige Ankündigung rechtfertigt (bis auf die fehlende Krankmeldung, weil sie ins Koma fiel). Das trifft wohl eher auf Leute zu, wo man hinterher erfährt, dass sie schwarz gearbeitet haben.

Würd mich freuen, wenn du mir da weiterhilfst.
 
§ 331 SGB III
Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen

Diese erforderliche Tatsache ist der Umstand, dass aufgrund des ggf. über 6 Monate andauernden stationären Aufenthalts der Cousine der Anspruch auf ALG 2 wegfallen könnte.
 
Mietvertragskopie bekommt man über den Vermieter / Wohnungsverwalter, Gehaltsabrechnungskopie bekommt man über den (ggf. ehemaligen) Arbeitgeber.

Ja, es ist nur alles immer mit Umständen verbunden und der Sohn arbeitet ja. Der ist KO nach den ganzen Problemen. Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als im Chaos weiterzusuchen oder sich das woanders zu beschaffen.
 
Ich muss nochmal auf diese Sache zurückkommen.

Es ist alles etwas anders gekommen als gedacht. Die Cousine kann in dem Zustand nicht operiert werden, auch wenn der Verdacht auf Nierenkrebs besteht. Sie kommt auch nicht wieder in die REHA zurück, sondern wurde so ziemlich von heut auf morgen aus dem Krankenhaus entlassen, weil man für sie nichts mehr tun kann. Das Krankenhaus war aber zumindest so freundlich und hat für sie einen Kurzzeit-Pflegeplatz in einem Pflegeheim gefunden, das vorerst ganz gut aussieht. Zumindest wirkte die Cousine zufrieden.

Und nun geht es mit den Formalitäten weiter:

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegestufe IV einen recht hohen Anteil der Kosten des Pflegeheimes, die jedoch bei weitem nicht damit gedeckt sind. Das Pflegeheim will mit Hilfe ihres Sohnes einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen, denn sie hat erst ab 1.1.2019 Anspruch auf Altersrente und das mit der Erwerbsminderung klappt wohl nicht.

Nun bezieht sie aber immernoch ALG II und seit 18. August liegt dem JC keine Krankmeldung mehr vor. Da sie sowieso ins Pflegeheim kommen sollte, haben wir uns darum nicht mehr bemüht.


Wir wissen aber nicht, ab wann die Leistungen nach dem SGB XII greifen. Wann sollen die Leistungen nach dem SGB II abgemeldet werden?

Ich fürchte, die werden meiner Cousine die Leistungen nach dem SGB II sowieso einstellen, da sie die erste Krankmeldung nicht rechtzeitig eingereicht hatte (sie lag im Koma, aber vermutlich wartet das JC wieder auf eine Aufforderung des SG).

Wenn die sowieso unfairerweise ab 1.9. vorerst nicht zahlen, sollte man denen überhaupt etwas melden?

Und nun eine weitere Frage: Die Cousine hat ihr Gewicht krankheitsbedingt halbiert. Könnte man hierfür evtl. einen Zuschuss für Kleidung bekommen? Wo?
 
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