Meine Cousine bezieht ALG II und fiel ins Koma

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Anami

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Meine Cousine bezieht ALG II und ist 63 Jahre alt. Nach einem Hirnschlag fiel sie ins Koma. Nun erwacht sie langsam, ist aber total durcheinander und kaum ansprechbar. Es sieht so aus, als würde sie das überleben. Danach wird sie wohl in die Reha müssen.

Sie bezieht Hartz IV und hat einen 30-jährigen Sohn, der bei ihr lebt. Der Sohn arbeitet 40 Stunden die Woche im Schichtdienst und ist total überfordert. Fragen:

1) Wie soll das dem JC gemeldet werden? Die Cousine ist z.Z. nicht in der Lage eine Vollmacht zu unterschreiben.

2) Wie läuft das mit Weiterbewilligungsanträgen, die ja irgend wann gestellt werden müssen?

3) Da sie wohl nicht mehr vermittelbar sein wird, wird man sie wohl in Rente schicken wollen. Wie muss das für sie gemacht werden?
 
Kann mir jemand sagen, wie das weitergeht?

Fragen:

1. Ist das OK so mit der Pflegestufe 2? Soviel ich weiß, bekommt die Cousine jetzt dafür etwas Geld. Vom wem? Von der Krankenkasse? Kommt das automatisch? Irgendwann kommt sie ja aus der REha heraus. Steht ihr eine Pflegeperson zu? Muss die beantragt werden?

2. Sobald die Amtsvormundschaft vorliegt, kann ihr Sohn den Rentenantrag einreichen. Was steht ihr für eine Rentenart zu bzw. was muss beantragt werden? Bekommt sie etwas mehr Geld wegen ihrem Gesundheitszustand? Möglicherweise benötigt sie keine ergänzende Grundsicherung und ihre Rente reicht aus, aber nur ganz knapp.


3. Vermutlich wird sie nicht mehr so laufen können wie davor und benötigt eine Gehhilfe oder gar einen Rollstuhl. Nun wohnt sie aber im 1. OG ohne Fahrstuhl. Sie wird wohl auch eine behindertengerechte Wohnung benötigen. Muss sie das alles selbst bezahlen (Umzug, Mehrkosten etc.)?

Zu 1)
Kläre bitte, ob PflegeSTUFE 2 gewährt wurde, oder PflegeGRAD 2. Das ist ein grosser Unterschied!
Pflegegrad 2 wäre eine Frechheit imho , denn so, wie du die Cousine beschreibst, ist sie ja derzeit noch zu garnix imstande, oder? Wäscht Sie sich selbst? Kann Sie ihr Essen selbst zerkleinern und zu nehmen? Was ist mit aktuell Fortbewegung?

Sie erhält, während der Reha-Zeit KEIN Pflegegeld, WEIL sie ja in der Reha Pflegerisch voll versorgt ist/wird! Da zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld als Zuschuss zur Vollversorgung!
Gleiches gilt übrigens auch, wenn man im Krankenhaus liegt!

Sobald sie wieder zuhause ist, wird Pflegegeld gezahlt. Je nach gewählter Option :
  1. Pflegegeld alleine
  2. Pflegesachleistung durch Pflegedienste alleine
  3. Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld
Achtung : Es kann nur EINE Option gewählt werden!

2) Es sollte umgehend beim zuständigen Rententräger ErwerbsMinderungs-Rente (EM-Rente) beantragt werden.
Die werden prüfen, ob und inwieweit Rentenansprüche vorhanden sind, und ob der Gesundheitszustand eine (vorläufige?) Rente notwendig macht.
ACHTUNG: GANZ WICHTIG, jetzt einen Grad der Schwerbehinderung beantragen! Dies kann einige Vorteile bringen, sei es bei der (späteren) Altersrente, finanzieller Art bei Merkzeichen g oder ag, bei Bezug von Grundsicherung und noch weiteres! Sollte die Rente ÜBER der Grundsicherung liegen, wäre ein sofortiger Wohngeld-Antrag möglich und sinnvoll!

3)Behindertegerechte Wohnungen sind i.d.R. Mangelware :-(
Auch mit Wohnberechtigungsschein gibt es keine Garantie, zeitnah, etwas zu finden. SOLLTE ein Rollator für die Fortbewegung nicht ausreichen und ein Rollstuhl notwendig werden, kann eventuell auch eine Wohnung im Erdgeschoss oder eine mit Fahrstuhl, das Problem lösen. Auf jeden Fall dabei auf die Größe des Bades und den Bedürfnissen der Cousine schauen!

Zum Umzug :
Solange die Cousine Transferleistungen (Hartz4 oder Grusi ) erhält, wird das Amt einen Umzug in eine (VOR Vertragsunterzeichnung, zu genehmigende!!) Wohnung und die (zuvor schriftlich, genehmigte) Miete übernehmen!
Sucht ruhig schon das Gespräch mit dem Amt, schildert (schriftlich) die Situation und die Probleme und holt, bei Bedarf, den Behindertenbeauftragten mit ins Boot!

Soviel erstmal dazu.

Gruss,
little
 
Der Pflegegrad kann auch eine vorläufige schnelleinstufung sein, dann gibt es nochmal Besuch vom MDK , wenn sie zu Hause ist.

Ansonsten auch mal abwarten, da kann noch viel passieren. Meine Mutter lag mit ueber 80 auch 4 Wochen im Koma. Eine Ärztin sagte, wir sollten uns schonmal verabschieden. In der Reha meinte die Physiotherapeutin, sie wuerde nie wieder einen Schritt ohne Rollator laufen.

Als sie nach Hause kam, war der Rollator nach 3 Tagen in der Wohnung nicht mehr nötig. Draußen bräuchte sie ihn bis zum ende eigentlich nur, um stürze zu verhindern. Irgendwann hat sie sogar 4 Etagen ohne Aufzug wieder geschafft. Auch der Pflegeaufwand wurde mit der Zeit weniger. Meine Mutter hat nach dem Koma noch 6 Jahre gelebt, könnte sogar mit dem Zug von Hannover nach Schwäbisch Hall reisen und die Hochzeit ihrer Enkelin miterleben. Ganz die alte wurde sie nicht wieder, aber es wurde viel besser als alle voraussagen der Ärzte und Therapeuten.
 
Bitte Google mal ein bißchen und/oder lass dir Infomaterial von der KK oder der Pflegekasse schicken. Eigentlich sollte so etwas auch bei dem Pflegegradbewilligungsbrief dabei sein. Ein bißchen musst du schon tun. Du kannst dir auch vom Pflegedienst helfen lassen. Den wirst du ohnehin suchen müssen, denn in gewissen Abständen wird die Situation bzw. Aufklärung der zu Pflegenden und des Pflegers dokumentiert werden müßen. Und es ist ratsam einen Teil der Pflege an einen Pflegedienst zu delegieren.

Der derzeitige Pflegegrad ist nur vorübergehend. Der richtige Pflegegrad dürfte erheblich höher sein. Nur muss das eben der MDK fest stellen. Und ihr werdet froh sein, wenn ein Pflegedienst euch unterstützt.
Bei Pflegegrad 2 werden übrigens 316 Euro gezahlt, bei Pflegegrad 3 545 Euro, bei 4 sind es 728 Euro und bei 5 901 Euro. Daneben gibt es weitere Geldbeträge z. B. für Verhinderungspflege oder Umbau.

Bei Familienangehörigen - ich weiß jetzt nicht wie es bei Cousinen ist - darf dieses Geld - sofern es an den pflegenden Familienangehörigen weiter gereicht wird, selbst in voller Höhe, nicht angerechnet werden bei HartzIV oder anderen Sozialleistungen.
Beim zu Pflegenden darf es nicht angerechnet werden bei irgendeiner Sozialleistung wie HartzIV oder Grusi usw.
Ist der Pfleger ein Fremder wie ein Nachbar, der also mit dem zu Pflegenden nicht verwandt ist, hingegen wäre es Einkommen. Das sollte man wissen.
 
Ich muss nochmal auf diese Angelegenheit zurückkommen.

Nach wie vor ist meine Cousine in der Reha und es geht ihr immer schlechter. Sie wird nicht mehr nach Hause kommen können und wird ein schwerer Pflegefall bleiben.

Trotzdem bezieht sie noch ALG II und ist beim JC als krank gemeldet. Ihr Sohn beantragte den Amtsvormund, die Richterin genehmigte vorerst aber nur die Unterschrift für medizinische Angelegenheiten. Letzte Woche beantragten wir also eine "Aufgabenerweiterung" (für amtliche Angelegenheiten). Der Beschluss ist noch nicht da.

Nun kommt der nächste Hammer: Heute rief mich ihr Sohn an, der einen Zugriff auf ihr Konto hat, und teilte mir mit, dass die Leistung für Juli nicht auf ihrem Konto einging. Im JC ist der SB in Urlaub, Vertretung und Vorgesetzter war nicht erreichbar.

Theoretisch müsste er das jetzt beim SG einklagen. Nun ist dieser verdammte Beschluss vom Amtsgericht aber noch nicht da.

Gibt es irgend einen Grund, weswegen die die Leistung einfach eingestellt haben könnten? Das ist jetzt verdammt kompliziert ohne Vollmacht vom Amtsgericht.
 
Anami, weiß den jemand ob der Bewilligungszeitraus ausgelaufen ist und das ALG II vielleicht hätte neu beantragt werden müssen?

Wenn nicht hätte es eigentlich einen Bescheid geben müssen über die Einstellung des Geldes. Dem Sohn wird nichts übrig belieben, wie persönlich zum JC zu fahren, am besten natürlich nicht alleine. Oder eben eine schriftliche Nachfrage zu schicken.
Das es noch keine Entscheidung vom Gericht gibt, ist nicht so gut, aber ja nicht sein Verschulden. Da würde ich auch mal beim Gericht nachfragen.

Für die Pflege würde ich einen Pflegedienst suchen, die können und sollen auch beraten.

Eine Wohnung suchen, wäre sicher gut, solange sie noch beim JC ist. Aber wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und sie doch ins Heim muss, wäre die Arbeit auch wieder umsonst. Ich würde jetzt erst mal die Reha abwarten.
 
Anami, weiß den jemand ob der Bewilligungszeitraus ausgelaufen ist und das ALG II vielleicht hätte neu beantragt werden müssen?

Wenn nicht hätte es eigentlich einen Bescheid geben müssen über die Einstellung des Geldes. Dem Sohn wird nichts übrig belieben, wie persönlich zum JC zu fahren, am besten natürlich nicht alleine. Oder eben eine schriftliche Nachfrage zu schicken.
Das es noch keine Entscheidung vom Gericht gibt, ist nicht so gut, aber ja nicht sein Verschulden. Da würde ich auch mal beim Gericht nachfragen.


Das kann ich mit Sicherheit sagen: Der Bewilligungsbescheid läuft erst Ende Oktober 18 ab. Das kann es also nicht sein.


Ich frage mich, ob ein Richter die Klage zumindest bearbeitet, wenn man den Beschluss für die medizinischen Angelegenheiten + den "Antrag auf Erweiterung der Betreuungsaufgaben" an das Amtsgericht schickt und dem Richter schreibt, dass der Beschluss für die Betreuung bei Ämtern nachgereicht werden muss. Letztendlich müsste der Richter ja nur seinen Kollegen vom Amtsgericht anrufen und die Sache ist für ihn geklärt. Az ist ja dabei.


Für die Pflege würde ich einen Pflegedienst suchen, die können und sollen auch beraten.

Die Lage hat sich inzwischen geändert: Die Cousine bleibt blind zurück (der Sehnerv ist zerstört) und wird wohl nicht oder schlecht laufen können. Wir werden sie in einem Pflegeheim unterbringen müssen, falls sie das alles überlebt. Sie hat nämlich noch einen Tumor an der Niere und muss operiert werden. Das geht jedoch nicht in dem Zustand, in dem sie sich jetzt nach angeblich mehreren Schlaganfällen, befindet. Die Wahrscheinlichkeit eines Ablebens in den nächsten Monaten ist deswegen recht groß.

Wie du schon schreibst: Wir müssen die Reha abwarten und die OP ebenfalls. Das kann noch einige Monate so weitergehen. Trotzdem muss ein Weiterbewilligungsantrag für ALG II Ende September gestellt werden und entweder eine Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden, sobald dieser verdammte richterliche Beschluss für den Amtsvormund kommt.
 
Anami, gut das ist das ALG erst mal bis Oktober bewilligt.

Jetzt bleibt nichts anderes übrig, wie bei Gericht Druck zu machen, den ohne die Betreuung für Ämter wird der Sohn leider beim JC nichts erreichen. Auch eine Klage beim SG könnte er ja nicht einreichen.
Es geht einfach darum das auch keine Mieter gezahlt wird und kein Geld da ist, da muss das Gericht handeln. Den so etwas sollte eigentlich zügig gehen.
 
Nun sind wir in dieser Angelegenheit weitergekommen. Der Sohn meiner Cousine hat soeben die Hotline des Jobcenters telefonisch erreicht und bekam folgende Auskunft wegen der Einstellung der Leistung:

Die Nervenklinik meiner Cousine befindet sich in einem anderen Kreis und das JC meint, dass es bei Krankmeldung nur 6 Monate für die Zahlung von Leistungen zuständig ist. Da die vorgelegte Krankmeldung des Krankenhauses jedoch das Datum der Beendigung der Krankmeldung offen lässt (der Heilungsprozess ist momentan nicht feststellbar), sei der Ort der Klinik für die Zahlung zuständig.

Meine Cousine ist aber in dem Ort nicht gemeldet und das dürfte wohl ein Unding sein, sich dort für einige Monate polizeilich anzumelden und einen neuen Antrag zu stellen. Nebenbei sei gesagt, dass es recht fraglich ist, ob meine Cousine noch zum Jahresende lebt.

So eine Auskunft hat das JC auch nicht schriftlich mitgeteilt. Es kam auch kein Aufhebungsbescheid. Die Antwort der Service-Hotline blieb daraufhin offen. Es wurde nur noch gesagt, dass die Anweisung von dem Vorgesetzten kam.

Nun fuhr ihr Sohn heute in die Klinik. Er will versuchen, dort eine begrenzte Krankmeldung zu erhalten.

Aber eine freudige Nachricht hat der Sohn erhalten: Er bekam heute den Beschluss vom Amtsgericht für den Amtsvormund und kann klagen und auch sonst bei Ämtern vorsprechen.

Ist jemanden bekannt, ob diese Auskunft des JC zutrifft? Sollte man trotzdem beim SG wegen Einstellung der Leistung klagen und diese Info des JC darin erwähnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Einmal telefoniert man nicht mit denen.
2. Glaubt man, das eine SB , ich nehme eher an eine Art Callcenter, würde hier eine korrekte Antwort geben?
3. Ob die Anweisung wirklich kam oder nicht, ist egal. Hier sollte man mal dringend das JC komplett nach schulen. Denn offenbar weiß man auch oben nicht, was Sache ist.

Auch wenn der Aufenthaltsort vorübergehend, auch länger als 6 Monate, sich außerhalb des Wohnortes befindet, ist und bleibt der Wohnort das Maß der Dinge.

Wenn die Gute in ein Pflegeheim kommt nach dem Krankenhaus und das auf Dauer ist, ist das eine andere Situation und würde den Wohnort auch ändern. Denn dann wird sie keine eigene Wohnung mehr haben sondern ihre Wohnung ist dann das Bett oder Zimmer der Pflegeeinrichtung. Bis dahin ist das jetzige JC zuständig.
Woher ich das weiß? Weil ich mich damit habe beschäftigen müssen als eine der Möglichkeiten.
Aber gut, das die rechtliche Seite jetzt geklärt ist.
 
Hast du dafür einen § oder ein Urteil, dass der Wohnort maßgeblich ist, selbst im Falle eines langandauernden Aufenthaltes in einer Klinik im Nachbarkreis?


Bevor ich klage, gebe ich einem JC immer die Gelegenheit sich zu äußern. Ansonsten kann ich mit der Klage gewaltig auf die Schnauze fallen. Das Telefon war die schnellste Möglichkeit um die Leute "anzuhören". Im übrigen werden alle Aussagen des Service-Centers in die Klage eingefügt und wenn sich die Auskunft als falsch herausstellt, wird nach Abschluss des Verfahrens eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorgesetzten nach Nürnberg geschickt. Auch wenn mir das nichts bringt und sie vielleicht nicht einmal beantwortet wird, gibt das einen Eintrag in die Personalakte des Vorgesetzten.

Das JC meiner Cousine ist für allerlei schmutzige Tricks überall verrufen. Meine Vermutung ist, dass sie geglaubt haben, dass sich der Sohn dagegen nicht wehren kann und auch den Amtsvormund nicht oder noch nicht hat. Die wollten etwas ausnutzen.
 
Anami, die Aussage vom JC ist eine Frechheit und sicher nicht wahr.
Für eine Klage vor dem SG wäre es sicher gut, das schriftlich zu haben. Komisch das die das nicht machen wollten.

Die Klage kann etwas dauern, auch wenn man eine Eilentscheidung beantragt. Da der Sohn jetzt ja als Amtsvormund eingesetzt ist, würde ich die Begründung für die Einstellung schriftlich anfordern. Am Besten persönlich beim JC . Den wenn es so begründet ist, dann müsste es ja auch in der Akte stehen. Vom Gespräch mit dem JC würde ich nichts erwähnen. Nur den Kontoauszug mit nehmen und die ausstehenden Leistungen verlangen.
 
Ach, meint das JC spielen zu können?

Nun denn, lies mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewöhnlicher_Aufenthalt
https://www.test.de/Neues-Bundesmeldegesetz-Saeumigen-drohen-saftige-Bussen-4937691-0/
https://www.tk.de/tk/entsendung-ins-ausland/steuerrecht/wohnsitz-feststellen/213288

Ist man in einem KH oder einer Reha-Klinik oder dergleichen, braucht man keine Krankmeldung. Man bekommt hinterher eine Bescheinigung von wann bis wann man dort war. Man kann freundlicherweise zwischendurch sich KM ausstellen lassen.
Ich wußte noch nicht, daß man als Wohnung ein KH oder eine Reha-Klinik angeben kann und dort einen Mietvertrag abschließen kann, mit seinen Siebensachen dort hin ziehen kann. Kann man Energieversorgung und Festnetz (eigenes Festnetz) dort anmelden? Bekommt man dann Jahresrechnungen darüber? Bekommt man unter Umständen Wohngeld für das Bett im KH oder in der Klinik?


Und hier noch ein paar Hinweise:
§313 FamG örtl. Zuständigkeit
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...bung-monate-alg-ii-gezahlt-117716/index3.html
Gerade da im hiesigen Unterforum dürfte man einiges dazu finden.

Unbedingt schnellstens die EM-Rente beantragen. Damit nimmt man dem JC den Wind aus den Segeln. Das JC kann ja versuchen die Cousine zum äD zu schicken. Dürfte lustig werden. Davon ganz abgesehen steht die DRV über dem äD . Jedenfalls dürfte die Cousine nicht mehr erwerbsfähig und nicht mehr arbeitsfähig sein.

MDK -Eingruppierung steht ebenso noch auf der To-Do-Liste wie Schwerbehinderungsgrad.

Wer schult eigentlich diesen Haufen da im JC . Der sollte sich das Lehrgeld wieder geben lassen. Vom Kopf (falls das wirklich stimmt) bis runter zum SB reicht es nicht.
 
Ich glaub ich bin darauf gekommen, auf was das JC sich bezogen hat:

Man lese sich mal den § 36 SGB II hier durch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__36.html

Ich zitiere: "Für die Leistungen ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat."

Meine Cousine muss notgedrungen in der Klinik liegen, die in einem anderen Kreis ist. Außerdem ist ihre "Erwerbsfähigkeit" momentan ungeklärt. Dort hält sie sich "für gewöhnlich auf", auch wenn dort nicht ihr Wohnort ist. Und schon ist das JC der Meinung, dass nun ein anderer Kreis zuständig ist, weil sie sich dort gem. AU -Bescheinigung für unbestimmte Zeit aufhält, gleichgültig wo ihr Wohnort ist.

Ich glaube, die sind durch eine Gesetzeslücke geschlüpft, denn so ein § bezieht sich wahrscheinlich auf Obdachlose, oder auf Leute die so gut wie immer bei der Oma der der Tante leben.

Hier wird wohl der Richter entscheiden müssen und ich kann mir schwer vorstellen, dass er wegen einem unbegrenzten Klinikaufenthalt entscheidet, dass woanders der Antrag neu gestellt werden muss. Nebenbei gesagt: Eine neue, ersetzende AU -Bescheinigung wird eingereicht, sobald der Sohn sie hat.

Ein EM-Antrag kann erst jetzt gestellt werden, nachdem der Sohn den Amtsvormund erhielt. So schnell geht das aber auch nicht, denn, dadurch dass die Cousine nicht ansprechbar ist, und nicht gefragt werden kann, wo sie ihre Rentenunterlagen hingesteckt hat (die können wir nicht finden, nicht einmal die Rentennr.), muss alles neu angefordert werden.


Es kommt ein weiteres Problem dazu: Ihr Personalausweis ist vor 3 Jahren abgelaufen! Und nun braucht man für die Erneuerung ein biometrisches Bild! Die Cousine hat aber durch die Schlaganfälle die Augen immer halb verschlossen. Dass sie dabei in der Klinik liegt und grauenvoll aussieht dürfte wohl noch das kleinste Problem sein. Hier muss noch alles geklärt werden, wie vorgegangen werden muss.


Das kann alles noch einen Weile dauern.
 
Bei meiner Mutter hatte ich noch alte biometrische Bilder. Mir wurde aber am Einwohnermeldeamt mitgeteilt, dass bei Personen, die den Aufenthaltsort nicht verlassen können auch auf Bild oder Unterschrift verzichtet werden kann. Meine Mutter lebte zu dem Zeitpunkt in einem Pflegeheim.

Mach Dich da mal beim Einwohnermeldeamt kundig.

Ich meine es in Erinnerung zu haben, dass Informationen vom alten Meldeamt an das neue gehen. Wenn die Dame aber im Bezirk bleiben wird, in dem der Ausweis ursprünglich ausgestellt worden war müsste es Möglichkeiten geben. Es gibt viele Menschen mit Schlaganfällen ect. die das Haus nicht verlassen können und auch nicht zu einem Fotostudio gehen können.

Gruß von Katzenstube
 
Das IT den Augen ist lösbar. Ich kenne Fälle von Behinderten Kindern, die den Mund nicht komplett schließen können. Die bekommen eine Ausnahmegenehmigung.

Eventuell kommt auch eine Befreiung von der Ausweispflicht in Frage.
 
NEIN Anami. Ich habe die Lins nicht umsonst veröffentlicht. Da ist keine Gesetzeslücke. Da wird nur versucht zu verarschen. Die Frau hat immer noch ihre Wohnung im ursprünglichen Kreis und damit ist der zuständig. Es steht doch ausdrücklich drin, das auch ein längerer Aufenthalt in einer anderen Kommune die bisherige Kommune nicht von ihren Pflichten entbindet. Das Meldegesetz ist da sehr eindeutig.

Zum Ausweis hat dir Katzenstube und Kerstin was gesagt. Da wird mit der Unwissenheit der Hilfesuchenden ein ganz übles Spiel gespielt und das muss von ganz oben kommen - bezogen auf die Kommunen.
 
Also für Hartz IV -Empfänger gilt das SGB II und ein JobCenter ist keine Kommune. Wie willst du für eine Agentur für Arbeit ein Gesetz aus dem SGB II entkräften?
 
Ich habe von einem JC gesprochen. Das gehört der Agentur für Arbeit.


Ansonsten gibt es noch kommunale Träger. Das ist hier aber nicht der Fall.
 
Heute kam endlich der Schrieb vom SG . Das JC hat ohne Begründung die eingestellte Leistung nun bezahlt. Nur so ein 2-Zeiler ans SG und das wars. War schon eine Frechheit. Mal sehen, wie die auf die Einreichung der außergerichtlichen Kosten reagieren.

Geht aber noch weiter bei denen. Nun wollten sie Bescheinigungen von Kkhs und Klinik der Reha haben, von wann bis wann sie dort interniert war, weil sie prüfen wollen, ob sie evtl. für die Vergangenheit Leistungen zurückfordern müssen. Und als letzter Satz stand ganz frech: "Wir stellen die Leistungen zum 31.8. vorläufig ein".


So ganz wohl ist uns dabei nicht, denn durch den Schlaganfall und dem Ins-Koma-Fallen hat anfangs kein Mensch an eine Krankmeldung gedacht. Die haben wir erst 14 Tage später eingereicht. Das werden die jetzt natürlich rausfinden.

Nun haben wir die beiden Bescheinigungen eingereicht. Mal sehen was kommt. Vorsorglich reichen wir noch einen Antrag auf Grundsicherung ein.
 
So ganz wohl ist uns dabei nicht, denn durch den Schlaganfall und dem Ins-Koma-Fallen hat anfangs kein Mensch an eine Krankmeldung gedacht. Die haben wir erst 14 Tage später eingereicht. Das werden die jetzt natürlich rausfinden.

Das sollte aber kein Problem sein. Sie lag im Koma, konnte also nachweislich nichts tun und ihr seit nicht dazu verpflichtet. Erst ab dem Zeitpunkt, wo der Bruder als Betreuer eingesetzt war, könnte sich fürihn eine Verpflichtung ergeben.

Habt ihr denn jetzt endlich mal EMR beantragt?
 
Da sich die ALGII -Bezieherin im KH befindet, braucht sie keine Krankschreibung. Am Ende des KH-Aufenthaltes würde sie eine Rechnung bekommen für die Zuzahlung und den Arztbericht und auf Wunsch auch eine Bescheinigung wie lange sie im KH war. Das ist bei euch nun anders, aber ihr könntet bitten um eine Bescheinigung seit wann sie im KH liegt.

Und der Antrag auf Grundsicherung ? Ach nein, warum habt ihr hier nicht nachgefragt? Wenn das JC was zu kamellen hat, dann sollen sie den gesetzlichen Weg gehen.

Bitte, bevor ihr irgend etwas unterschreibt, macht, bitte erst hier nachfragen!

Die Bande wartet nur auf Fehler von euch. Das sind keine Freunde sondern Feinde. So müsst ihr die betrachten. Die wollen niemals etwas Gutes sondern warten nur darauf wie sie die Hilfesuchenden raushauen oder ihre Amigos bedienen können.

Solange dir DRV nichts fest gestellt hat, so unwahrscheinlich wie das jetzt in eurem Fall klingt, hat das JC erst mal zu zahlen und mit zurück fordern ist da gar nichts. Da legt man euch schon wieder rein.
 
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