Kann mir jemand sagen, wie das weitergeht?
Fragen:
1. Ist das OK so mit der Pflegestufe 2? Soviel ich weiß, bekommt die Cousine jetzt dafür etwas Geld. Vom wem? Von der Krankenkasse? Kommt das automatisch? Irgendwann kommt sie ja aus der REha heraus. Steht ihr eine Pflegeperson zu? Muss die beantragt werden?
2. Sobald die Amtsvormundschaft vorliegt, kann ihr Sohn den Rentenantrag einreichen. Was steht ihr für eine Rentenart zu bzw. was muss beantragt werden? Bekommt sie etwas mehr Geld wegen ihrem Gesundheitszustand? Möglicherweise benötigt sie keine ergänzende
Grundsicherung und ihre Rente reicht aus, aber nur ganz knapp.
3. Vermutlich wird sie nicht mehr so laufen können wie davor und benötigt eine Gehhilfe oder gar einen Rollstuhl. Nun wohnt sie aber im 1. OG ohne Fahrstuhl. Sie wird wohl auch eine behindertengerechte Wohnung benötigen. Muss sie das alles selbst bezahlen (Umzug, Mehrkosten etc.)?
Zu 1)
Kläre bitte, ob PflegeSTUFE 2 gewährt wurde, oder PflegeGRAD 2. Das ist ein grosser Unterschied!
Pflegegrad 2 wäre eine Frechheit
imho , denn so, wie du die Cousine beschreibst, ist sie ja derzeit noch zu garnix imstande, oder? Wäscht Sie sich selbst? Kann Sie ihr Essen selbst zerkleinern und zu nehmen? Was ist mit aktuell Fortbewegung?
Sie erhält, während der Reha-Zeit KEIN Pflegegeld, WEIL sie ja in der Reha Pflegerisch voll versorgt ist/wird! Da zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld als Zuschuss zur Vollversorgung!
Gleiches gilt übrigens auch, wenn man im Krankenhaus liegt!
Sobald sie wieder zuhause ist, wird Pflegegeld gezahlt. Je nach gewählter Option :
- Pflegegeld alleine
- Pflegesachleistung durch Pflegedienste alleine
- Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld
Achtung : Es kann nur EINE Option gewählt werden!
2) Es sollte umgehend beim zuständigen Rententräger ErwerbsMinderungs-Rente (EM-Rente) beantragt werden.
Die werden prüfen, ob und inwieweit Rentenansprüche vorhanden sind, und ob der Gesundheitszustand eine (vorläufige?) Rente notwendig macht.
ACHTUNG: GANZ WICHTIG, jetzt einen Grad der Schwerbehinderung beantragen! Dies kann einige Vorteile bringen, sei es bei der (späteren) Altersrente, finanzieller Art bei
Merkzeichen g oder ag, bei Bezug von
Grundsicherung und noch weiteres! Sollte die Rente ÜBER der
Grundsicherung liegen, wäre ein sofortiger Wohngeld-Antrag möglich und sinnvoll!
3)Behindertegerechte Wohnungen sind
i.d.R. Mangelware :-(
Auch mit Wohnberechtigungsschein gibt es keine Garantie, zeitnah, etwas zu finden. SOLLTE ein Rollator für die Fortbewegung nicht ausreichen und ein Rollstuhl notwendig werden, kann eventuell auch eine Wohnung im Erdgeschoss oder eine mit Fahrstuhl, das Problem lösen. Auf jeden Fall dabei auf die Größe des Bades und den Bedürfnissen der Cousine schauen!
Zum Umzug :
Solange die Cousine Transferleistungen (Hartz4 oder
Grusi ) erhält, wird das Amt einen Umzug in eine (VOR Vertragsunterzeichnung, zu genehmigende!!) Wohnung und die (zuvor schriftlich, genehmigte) Miete übernehmen!
Sucht ruhig schon das Gespräch mit dem Amt, schildert (schriftlich) die Situation und die Probleme und holt, bei Bedarf, den Behindertenbeauftragten mit ins Boot!
Soviel erstmal dazu.
Gruss,
little