Meine Cousine bezieht ALG II und fiel ins Koma

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Anami

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Meine Cousine bezieht ALG II und ist 63 Jahre alt. Nach einem Hirnschlag fiel sie ins Koma. Nun erwacht sie langsam, ist aber total durcheinander und kaum ansprechbar. Es sieht so aus, als würde sie das überleben. Danach wird sie wohl in die Reha müssen.

Sie bezieht Hartz IV und hat einen 30-jährigen Sohn, der bei ihr lebt. Der Sohn arbeitet 40 Stunden die Woche im Schichtdienst und ist total überfordert. Fragen:

1) Wie soll das dem JC gemeldet werden? Die Cousine ist z.Z. nicht in der Lage eine Vollmacht zu unterschreiben.

2) Wie läuft das mit Weiterbewilligungsanträgen, die ja irgend wann gestellt werden müssen?

3) Da sie wohl nicht mehr vermittelbar sein wird, wird man sie wohl in Rente schicken wollen. Wie muss das für sie gemacht werden?
 
4) Es wird wohl notwendig sein, für die Mutter einen Pflegegrad zu beantragen. Das sollte umgehend auch durch die Reha geschehen. Das würde sicherlich zu einer finanziellen Entlastung beitragen.

Was deine anderen Fragen betrifft. Wenn seine Mutter nicht mehr Erwerbsfähig ist, dann wird sie wohl kein ALG2 mehr erhalten können, wenn sie nicht mindestens 3 Stunden am Tag erwerbsfähig ist.

Wenn er zu sehr überfordert ist, kann er u.A. auch Hilfe beim örtlichen SoVD e.V. oder VdK e.V. erhalten.

Dort gibt es auch Beratung, bei häuslicher Pflege, mobilen Pflegedienst usw... Besonders wichtig, wenn der Sohn halt berufstätig ist...
 

Sie wird wohl nach dem Krankenhaus in die Reha kommen. Von dort wird sie wohl auch nicht so schnell herauskommen.

Frage: Muss sie dann REnte beantragen?

Was ist denn jetzt akut mit dem JC zu machen? Krankmeldung vom Krankenhaus hinschicken? Wie reagieren die denn, wenn das die Betreffende nicht selbst macht?
 
Hallo, also erst einmal keine Schnellschüsse. Sohn ist mit 30 überfordert - oh mann. Das ALG-II wird weiter gezahlt, denn noch ist ihre gesundheitliche Situation nicht geklärt. Wenn Sohnemännchen! das nicht kann, braucht es einen Betreuer. Aber kann nicht ein anderer wie ein Lebensgefährte das übernehmen?

Nun ja, vom KH aus kann Pflege beantragt werden. Oder von der Reha aus. Nach Entlassung durch die Reha kann man weiter sehen mit EM-Rente oder dergleichen. Aber im Augenblick gilt es erst einmal dafür zu sorgen, das wichtige Dinge erledigt werden können, keine Anträge vergessen werden usw.
Sollte später EM-Rente beantragt werden, muss das JC weiter zahlen bis die Rente bewilligt ist. Zu mindestens grob erst einmal gesagt.

Einen Betreuer bekommt ihr übers Vormundschaftsgericht. Haben die Ärzte da noch nichts gesagt? Normalerweise sagen die so etwas. So kenne ich das.

Hartzverdient, wer stellt denn fest, daß die Dame nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann? Auch Leute wie Mütter in der Erziehungszeit oder Kranke bekommen bis zur Feststellung erst einmal weiter HartzIV.
 

Sohnemann arbeitet in Schicht und ist ein klein wenig zurückgeblieben und ein kleines "Problemkind". Wohnt deswegen noch bei Muttern. Er geht täglich seine Mutter besuchen und verträgt die Belastung nicht. Ich bin seit einigen Jahren in Rente und habe zuletzt auch ALG II bezogen. D.h. ein wenig weiß ich mit dem Verein Bescheid, bin aber mit Schwerbehinderung nicht konfrontiert worden. Unsere Angehörigen leben inzwischen alle nicht mehr. Kommt hinzu, dass wir nicht hier aus der Gegend kommen.

Nun habe ich dem Sohn versprochen, mich wenigstens um das JC zu kümmern. In dieser Angelegenheit könnte ich sie vielleicht erstmal betreuen. Vielleicht kann mir jemand sagen, was ich hier der Reihe nach machen muss. JC informieren? Wie geschickt vorgehen. Und wie informiere ich bzw. stelle ich Weiterbewilligungsanträge, ohne der Unterschrift meiner Cousine? Die kann mir z.Z. nicht einmal eine Vollmacht ausstellen.
 
Hallo, schönen guten Morgen,

ich denke, das JC ist jetzt nicht der Punkt Nr. 1 - diesem würde ich einen entsprechenden Schrieb aus dem Krankenhaus zukommen lassen. Per Einschreiben, dass eine Reha beantragt worden ist.

Mein erster Ansatz wäre, sich sofort mit dem Sozialdienst im betreffenden Krankenhaus in Verbindung zu setzen, damit diese einen Antrag auf Pflegegrad stellen.

Sofort würde ich selber die betreffende KKH anschreiben und im Auftrag der Betreffenden (geht ja ohne Vollmacht derzeit nicht anders) unter der Adresse und dem Namen des Sohnes einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Wird dieser zuerkannt, gilt er ab dem Tag der Antragstellung - somit sollte hier keine Zeit vergeudet werden.

In jeder Stadt müsste es einen Pflegestützpunkt geben, der helfend eingreifen kann und dem Sohn mit Informationen zur Seite stehen kann.

Gesetzliche Betreuung kostet Geld und ist je nach Betreuer gut oder schlecht. Über eines müssen sich alle Angehörigen im Klaren sein: gibt es einen gesetzlichen Betreuer, dann gilt dessen Wort!

Viel Kraft wünscht Kstzenstube
 
Wenn der Sohn sich als Betreuer einsetzen laesst, wäre sie zumindest erstmal vor einem berufsbetreuer sicher. Er muss ja nicht alles selber machen und kann delegieren. Er muss nur dafür sorgen, dass es gemacht wird.
 
Gesetzliche Betreuung kostet Geld

Das man als Alg 2 aber nicht hat und deshalb auch nicht bezahlen muss.

und ist je nach Betreuer gut oder schlecht.

Das stimmt, aber es werden in 1. Linie Familienangehörige dazu bestellt und der Betreute kann ein Wort mitreden und jemanden benennen, der das machen soll.

Über eines müssen sich alle Angehörigen im Klaren sein: gibt es einen gesetzlichen Betreuer, dann gilt dessen Wort!
Das stimmt nur bedingt, denn der Betreuer hat nach dem Willen des Betreuten zu handeln und steht auch unter behördliche Kontrolle.
 
Das stimmt nur bedingt, denn der Betreuer hat nach dem Willen des Betreuten zu handeln und steht auch unter behördliche Kontrolle.

Wobei man diese Kontrolle in der Praxis vergessen kann. Die erschöpft sic in einem einmal im Jahr abzugebenden Bericht. Ob das stimmt, was der Betreuer da reinschreibt, prueft niemand und das wäre teilweise auch kaum moeglich.

Ich wuerde einen Berufsbetreuer immer versuchen zu vermeiden, einfach, weil man nicht weiß, an wen man da geraet.
 

Ist mir bewusst, dass Betreuer leider in Verruf gekommen sind.
Und wie immer, wegen einzelnen schwarzen Schafen.
Ich bin selbst Betreuerin gewesen.
Was meist du wie ich mich mit Banken rumstreiten musste, damit meine Betreuten selbst Geld von ihrem Konto abgehen durften!
Das wollten die verbieten. Aber Betreuung heißt nicht Entmündigung und auch nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Die muss erst festgestellt werden, dann gibt es Einwilligungsvorbehalt.
Und so lange darf der Betreute selbst über sein Vermögen verfügen. Trotz Betreuer!!


Es gibt sehr viele Bereiche, da hat der Betreuer Einschränkungen. Wohnung kündigen und Verfügungen vom Konto bis max . 3000 €.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1813.html
Sonst braucht er richterliche Genehmigungen.
https://www.bundesanzeiger-verlag.d...igungspflichten#Systematischer_.C3.9Cberblick
 
Hallo curcuma,

ich kenne das alles. War Betreuerin meiner Mutter und vor mir meine Schwester. Allerdings ohn Vermögenssorge. Die wurde vom Gericht nicht für nötig befunden, weil ich eine Kontovollmacht hatte.

Das war auch gut so, denn meine Muttr wollte ausdrücklich nicht, dass meine Schwester weiss, was sie auf dem Konto hat.

Die Kontrolle versagt schon bei ganz kleien Dingen. So schrieb meine Schester in den Bericht, sie würde unsere Mutter wöchentlich persönlich aufsuchen. Tatsächlich hat sie sich alle 2-3 Monate mal blicken lassen und sich dann beschwert, warum Mutter sie nicht öfter anruft.

Ich sehe in diesem Fall eine ganz eandere Gefahr. Sobald irgendwelche Entscheidngen getroen wwerden müssen und das Krankenhaus irgenwelche Einwilligungen braucht, muss das Krankenhaus eine Betreuung beim Gericht anregen, denn ohne Vorsorgevollmacht ist keiner der Angehörigen berechtig, diese Einwiligungen zu erteilen. Das kann dann blitzschnell gehen. Und wenn dann der Sohn nicht zur Stelle ist und dem Gericht signalisiert, dass er als Betreuer zur Verfügng steht, dann wird ganz schnell ein Berusbetreuer eingesetzt. Geliches gilt, wenn das Gericht den Eindruck gewinnt, dass der Sohn mit der Betreuung überfodert und somit nicht geeignet ist.

Wenn die Betroffene aktuell nicht mal in der Lage ist, ene Vollach zu unterschreben, muss da ganz schnell eine Lösung her. Es mag noch gehen, dass der Sozialdienst des Krankenauses eine Liegendbescheinigung ans JC faxt, aber irgendwas klären oder Anträge stellen geht nunmal ohne Unterschrift gar nicht.

Und da solche Situationen ast immer plötzlic und unverhot eintreten, sollte JEDER sich beizeiten Gedanken machen und eine Vorsorgevollmacht erstellen.
 
ich denke, das JC ist jetzt nicht der Punkt Nr. 1

Und wer zahlt dann nächsten Monat die Miete? Wir wissen doch nicht, wann der nächste WBA fällig ist.

@TE
Kriegst Du raus, wie lange aktuell bewilligt ist? Über die "OAW" sollte informiert werden, klar.

Ich war auch mal "ungeplant" nicht fähig zu irgendwas - meine Mutter hat (wochenlang) für mich unterschrieben, ganz ohne Vollmacht und ohne Betreuung (allerdings war vielleicht nur Krankenhaus-Internes fällig?).

Ich kann mir gut vorstellen, dass es im Krankenhaus selber Leute gibt, die sich mit so was auskennen. Auch wenn es schrecklich klingt - für die ist das "normaler" als für unsereiner...
 
Ich war auch mal "ungeplant" nicht fähig zu irgendwas - meine Mutter hat (wochenlang) für mich unterschrieben, ganz ohne Vollmacht und ohne Betreuung (allerdings war vielleicht nur Krankenhaus-Internes fällig?).

Und genau das geht eigentlich nicht.

Aber die Unwissenheit ist da auch in den Krankenhäusern weit verbreitet.

Ichhatte beispielsweise folgende Situation: Meine Mutter kam notfallmäßig ins Krankenhaus, sie war gestürzt und hatte einen ofenen Oberschenkelbruch. Ich war bereits au dem weg zu ihr, brauchte aber noch etwas Zeit, weil ich als Rollstuhlfahrerin wegen eines deekten Aufzuges eine riesen Umweg fahren musste. Meinn Handy klingelte und der Arzt wollte wissen, wo ich denn bliebe wegen Unterschrit. Ihc sagte ihm, dass meine Mutter das selber unterschreiben könne. Das zweifelte er an wegen der Betreuung.

20 Minuten später war ich da. Ichhab dann mal gefragt, was sie gemacht hätten, wenn ich jetzt nicht so schnellhätte kommen können. Da sagt er zu mir: "Dann hätten wir so operiert, ist ja oensichtlich, dass das gemacht werden muss. Wir können ja jemanden mit de Verletzung nicht einfach so liegen lassen."

Na bitte, warum dann nicht gleich so?
 
Hallo curcuma,

ich kenne das alles. War Betreuerin meiner Mutter und vor mir meine Schwester. Allerdings ohn Vermögenssorge. Die wurde vom Gericht nicht für nötig befunden, weil ich eine Kontovollmacht hatte.

Bei Familienangehörige sind die Beschränkungen wesentlicjh lockerer. Die Rechnungslegungspflicht ist dann z. B. alle 5 J. statt jährlich.

Wenn es viel Vermögen gibt, werden bevorzugt Berufsbetreuer oder Anwälte eingesetzt, um Missbrauch (Erbe wegschaffen) vorzubeugen
Daher sind ehrenamtliche Betreuer (einfache Fälle) oder Berufsbeteuuer mitunter die bessere Wahl.



Das ist korrekt, wobei ein Berufsbetreuer nicht nachteilig sein muss. Die Familie hat ja noch gewisse Kontrolle über den Betreuer, wen nsie bei der Mutter wohnen und auch so.

Und da solche Situationen ast immer plötzlic und unverhot eintreten, sollte JEDER sich beizeiten Gedanken machen und eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Volle Zustimmung! Wird meist aber nicht gemacht.

Meinn Handy klingelte und der Arzt wollte wissen, wo ich denn bliebe wegen Unterschrit. Ihc sagte ihm, dass meine Mutter das selber unterschreiben könne. Das zweifelte er an wegen der Betreuung.

Und genau das ist es was mich dermaßen auf die Palme bringt.
Die Leute denken Betreuung ist Unmündigkeit.
Wenn nicht mal Banken und Ärzte hier aufgeklärt sind, wunder es mich nicht, dass Betreuung ein rotes Tuch für alle ist.

Da ist Aufklärungsarbeit eigentlich dringend geboten.
 
Wo bekommt man denn so einen gesetzlichen Betreuer? Das müsste ja eine Fremdperson sein.

Wird beim (Betreuungs)gericht angeregt. Kannst du auch machen.
und nein, muss und soll nicht eine Fremdperson sein; das wäre eher die Notlösung bzw halt die nachrangige Lösung, falls es keine Angehörigen gibt oder die die Betreuung nicht übernehmen können/wollen. Zuerst wird der Richter am Betreuungsgericht jedoch nach Angehörigen fragen, erst dann kommen evtl Betreuungsverein oder Berufsbetreuer ins Spiel.
Beide Lösungen können Vor- und Nachteile haben.

Allerdings bedeutet diese rechtliche Betreuung schon einen gewaltigen Einschnitt in Grundrechte, auch wenn das heute euphemistisch nicht mehr Entmündigung genannt wird oder werden soll.
Es geht zB schon los, wenn man Auskünfte haben möchte (bei einem Nachsendeantrag, Bank usw) und der Betreute bekommt dann zu hören: Diese Auskunft erhält nur Ihr Betreuer.
Außerdem hat ein ehrenamtlicher und noch mehr der Berufsbetreuer starken Zeit- und Kostendruck.... er wird daher eher dazu neigen, Dinge mal schnell selbst zu erledigen, die der Betreute im Zuge seiner Genesung schon mal wieder langsam selbst machen könnte oder mit Hilfe des Betreuers. Das ist aber sehr ineffizient für den Betreuer, deshalb haben die oft kein gesteigertes Interesse, ihren Betreuten auf dem Weg in die Selbständigkeit zurückzuhelfen, Aufgabenkreise einzuschränken etc.
Ein guter Betreuer ist bestrebt, sich selbst beizeiten überflüssig zu machen.... klingt schön in der Theorie, ist aber selten so in der Praxis vorzufinden.
 
Das Vormundschaftsgericht wird jetzt ganz schnell einen Betreuer einsetzen. Daher solltest du das vielleicht erst einmal übernehmen. Damit kannst du dann mit dem JC reden usw. Nach und nach kann ggfls. - sofern sich der Zustand der Frau wieder bessert - die Betreuung schrittweise aufgehoben werden.

Jetzt geht es nur darum, die nächste Zeit zu überbrücken.

Ärzte und KH sind verpflichtet im Notfall zu helfen. Kein Arzt wird einen Menschen da liegen lassen wenn eine OP oder etwas anderes lebens- oder organnotwendiges gemacht werden muss. Im Notfall können sie alles machen was medizinisch erforderlich ist. Sie sichern sich nur gerne ab mit dieser Unterschrift. Die Vorsorgeerklärung ist auch nur teilweise wirklich gut. Denn eigentlich wird sie kaum gebraucht.
 
Eine vorsorgevollmacht ist immer dann gut und sogar erforderlich, wenn man selber bestimmen möchte, wer Entscheidungen treffen soll, wenn man es selber nicht kann.

Ich zum Beispiel weiss ganz genau, welche meiner Verwandten sofort parat stehen würden. Ich weiss aber auch, warum ich genau diese Menschen nicht in meinem Leben haben möchte. Deshalb steht in meiner Vorsorgevollmacht, wer im Fall des Falles entscheiden soll und dass derjenige delegieren darf, falls er aus irgendwelchen Gründen nicht kann. Ausserdem steht da drin, wer unter keinen Umständen für mich entscheiden soll.

Fairina, es kann gut sein, dass die Vorsorgevollmacht nie gebraucht wird. Aber der Ernstfall tritt fast immer plötzlich und unerwartet ein. Für diesen Fall sollte man sich sowieso Gedanken machen. Und was spricht dagegen, diese Überlegungen schriftlich zu fixieren?

Du hast in einem anderen Thread geschrieben, dass dir keine Fremdbetreuung ins Haus kommt. Kann ich gut verstehen. Eine Vorsorgevollmacht und ist dass, was genau diese Fremdbetreuung verhindert.
 
Kerstin, ich habe eine Vorsorgevollmacht vor meinem 1,. KH-Aufenthalt im letzten Jahr gemacht. Gleichzeitig haben meine Kinder eine Generalvollmacht und eine Kontovollmacht die über den Tod hinaus geht. Meine Kinder dürfen im Fall des Falles auch gegen meinen Wunsch entscheiden. So habe ich es abgefasst. Das Dumme ist nämlich, das du im Zweifelsfall für jedes KH in das du gehst, eine eigene Vorsorgevollmacht haben musst und ggfls. auch für jeden KH-Aufenthalt im selben KH wieder. Ich hab schon gefragt, ob sie die Dinger fressen oder verfeuern.

Und meine Entscheidung steht in Bezug auf gesetzliche Betreuung auch fest. Mir kommt keiner ins Haus, meine Hilfsdienste und Nachbarn wissen wer zu benachrichtigen ist usw. Ich habe mir ein Netzwerk aufbauen müssen und das funktioniert. Zumal ich bei 2 Fällen mit bekommen habe, wie das laufen kann bei externen Betreuern.
 
das du im Zweifelsfall für jedes KH in das du gehst, eine eigene Vorsorgevollmacht haben musst und ggfls. auch für jeden KH-Aufenthalt im selben KH wieder. Ich hab schon gefragt, ob sie die Dinger fressen oder verfeuern.

Das muss so sein denn in der Zwischenzeit kann sich ja der Wille des Vollmachtgebers geändert haben bezüglich des Bevollmächtigten ebenso inhaltlich.

War bei uns auch so als mein Vater manchmal im Quartal 4 mal eingeliefert wurde. Ich hatte dann immer vorsorglich eine Kopie der Vollmacht griffbereit zum mitgeben.

Betreffs Vorsorgevollmacht kann ich nur empfehlen auch schon in jungen Jahren darüber nachzudenken und möglichst notariell selbige erstellen zu lassen. Ich möchte jetzt keine Glaubensdiskussion lostreten über die Wirksamkeit von selber erstellten und die vom Notar verfassten und beglaubigten.

Wir hatten jedenfalls mit der notariellen niemals auch nur ansatzweise irgendwelche Schwierigkeiten bzw. wurde diese zu keinem Zeitpunkt in Zweifel gezogen und auch in den kompliziertesten Situationen anerkannt.


liesa
 
Ich komme nochmal auf diese Angelegenheit zurück:

Die Cousine ist inzwischen in der Reha und spricht recht durcheinander, schläft oft ein und kann nicht laufen. Eine Amtsvormundschaft wurde beantragt (ihr Sohn will das übernehmen; er will keine Fremden heranlassen), das JC bekam die Krankmeldungen vom KKHs und der Reha (für einen unbefristeten Zeitraum) und die Krankenkasse sendete einen Schrieb, in dem sie sie in Pflegestufe 2 einordneten.


Kann mir jemand sagen, wie das weitergeht?

Fragen:

1. Ist das OK so mit der Pflegestufe 2? Soviel ich weiß, bekommt die Cousine jetzt dafür etwas Geld. Vom wem? Von der Krankenkasse? Kommt das automatisch? Irgendwann kommt sie ja aus der REha heraus. Steht ihr eine Pflegeperson zu? Muss die beantragt werden?

2. Sobald die Amtsvormundschaft vorliegt, kann ihr Sohn den Rentenantrag einreichen. Was steht ihr für eine Rentenart zu bzw. was muss beantragt werden? Bekommt sie etwas mehr Geld wegen ihrem Gesundheitszustand? Möglicherweise benötigt sie keine ergänzende Grundsicherung und ihre Rente reicht aus, aber nur ganz knapp.


3. Vermutlich wird sie nicht mehr so laufen können wie davor und benötigt eine Gehhilfe oder gar einen Rollstuhl. Nun wohnt sie aber im 1. OG ohne Fahrstuhl. Sie wird wohl auch eine behindertengerechte Wohnung benötigen. Muss sie das alles selbst bezahlen (Umzug, Mehrkosten etc.)?
 
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