4) Es wird wohl notwendig sein, für die Mutter einen Pflegegrad zu beantragen. Das sollte umgehend auch durch die Reha geschehen. Das würde sicherlich zu einer finanziellen Entlastung beitragen.
Was deine anderen Fragen betrifft. Wenn seine Mutter nicht mehr Erwerbsfähig ist, dann wird sie wohl kein ALG2 mehr erhalten können, wenn sie nicht mindestens 3 Stunden am Tag erwerbsfähig ist.
Wenn er zu sehr überfordert ist, kann er u.A. auch Hilfe beim örtlichen SoVD e.V. oder VdK e.V. erhalten.
Dort gibt es auch Beratung, bei häuslicher Pflege, mobilen Pflegedienst usw... Besonders wichtig, wenn der Sohn halt berufstätig ist...
Hier empfehle ich, eine gesetzliche Betreuung zu beantragen.
Der Betreuer (Familienmitglied) kann dann alles für sie regeln und bekommt dafür sogar noch 323 € im Jahr
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale
Ich weiß, viele denken, Betreuung ist Entmündigung, aber das ist falsch und das gibt es schon lange nicht mehr!!
Hallo, also erst einmal keine Schnellschüsse. Sohn ist mit 30 überfordert - oh mann. Das ALG-II wird weiter gezahlt, denn noch ist ihre gesundheitliche Situation nicht geklärt. Wenn Sohnemännchen! das nicht kann, braucht es einen Betreuer. Aber kann nicht ein anderer wie ein Lebensgefährte das übernehmen?
Nun ja, vom KH aus kann Pflege beantragt werden. Oder von der Reha aus. Nach Entlassung durch die Reha kann man weiter sehen mit EM-Rente oder dergleichen. Aber im Augenblick gilt es erst einmal dafür zu sorgen, das wichtige Dinge erledigt werden können, keine Anträge vergessen werden usw.
Sollte später EM-Rente beantragt werden, muss das JC weiter zahlen bis die Rente bewilligt ist. Zu mindestens grob erst einmal gesagt.
Einen Betreuer bekommt ihr übers Vormundschaftsgericht. Haben die Ärzte da noch nichts gesagt? Normalerweise sagen die so etwas. So kenne ich das.
Hartzverdient, wer stellt denn fest, daß die Dame nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann? Auch Leute wie Mütter in der Erziehungszeit oder Kranke bekommen bis zur Feststellung erst einmal weiter HartzIV.
Gesetzliche Betreuung kostet Geld
und ist je nach Betreuer gut oder schlecht.
Das stimmt nur bedingt, denn der Betreuer hat nach dem Willen des Betreuten zu handeln und steht auch unter behördliche Kontrolle.Über eines müssen sich alle Angehörigen im Klaren sein: gibt es einen gesetzlichen Betreuer, dann gilt dessen Wort!
Das stimmt nur bedingt, denn der Betreuer hat nach dem Willen des Betreuten zu handeln und steht auch unter behördliche Kontrolle.
Wobei man diese Kontrolle in der Praxis vergessen kann. Die erschöpft sic in einem einmal im Jahr abzugebenden Bericht. Ob das stimmt, was der Betreuer da reinschreibt, prueft niemand und das wäre teilweise auch kaum moeglich.
Ich wuerde einen Berufsbetreuer immer versuchen zu vermeiden, einfach, weil man nicht weiß, an wen man da geraet.
ich denke, das JC ist jetzt nicht der Punkt Nr. 1
Ich war auch mal "ungeplant" nicht fähig zu irgendwas - meine Mutter hat (wochenlang) für mich unterschrieben, ganz ohne Vollmacht und ohne Betreuung (allerdings war vielleicht nur Krankenhaus-Internes fällig?).
Hallo curcuma,
ich kenne das alles. War Betreuerin meiner Mutter und vor mir meine Schwester. Allerdings ohn Vermögenssorge. Die wurde vom Gericht nicht für nötig befunden, weil ich eine Kontovollmacht hatte.
Ich sehe in diesem Fall eine ganz eandere Gefahr. Sobald irgendwelche Entscheidngen getroen wwerden müssen und das Krankenhaus irgenwelche Einwilligungen braucht, muss das Krankenhaus eine Betreuung beim Gericht anregen, denn ohne Vorsorgevollmacht ist keiner der Angehörigen berechtig, diese Einwiligungen zu erteilen. Das kann dann blitzschnell gehen. Und wenn dann der Sohn nicht zur Stelle ist und dem Gericht signalisiert, dass er als Betreuer zur Verfügng steht, dann wird ganz schnell ein Berusbetreuer eingesetzt. Geliches gilt, wenn das Gericht den Eindruck gewinnt, dass der Sohn mit der Betreuung überfodert und somit nicht geeignet ist.
Volle Zustimmung! Wird meist aber nicht gemacht.Und da solche Situationen ast immer plötzlic und unverhot eintreten, sollte JEDER sich beizeiten Gedanken machen und eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Meinn Handy klingelte und der Arzt wollte wissen, wo ich denn bliebe wegen Unterschrit. Ihc sagte ihm, dass meine Mutter das selber unterschreiben könne. Das zweifelte er an wegen der Betreuung.
Wo bekommt man denn so einen gesetzlichen Betreuer? Das müsste ja eine Fremdperson sein.
das du im Zweifelsfall für jedes KH in das du gehst, eine eigene Vorsorgevollmacht haben musst und ggfls. auch für jeden KH-Aufenthalt im selben KH wieder. Ich hab schon gefragt, ob sie die Dinger fressen oder verfeuern.
Eine Pflegeperson muss man sich selber suchen oder einen Pflegedienst beauftragen.