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ExitUser
Gast
Ich wollte hier auch mal eine aktuelle EGV dokumentieren, die mir mein Sachbearbeiter freundlicherweise zugeschickt hat. Sollte erst deswegen zum Termin kommen, aber durch einen erneuten Sturz hatte sich das natürlich erledigt.
Hier steht nun folgendes u.a. drin:
Ziele: Ende oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Beratungsangebot
Unterstützung durcfh das Jobcenter:
Das Jobcenter bietet Ihnen Beratungsgespräche an, sofern Sie das wünschen. Zwecks Terminverbeinbarung rufen Sie bitte das Servicecenter an.....
Bei Anliegen und Fragen können Sie sich ebenfalls an das Servicecenter wenden oder in der Eingangszone des Jobcenters vorsprechen.
Zur Integration in Arbeit:
Sie informieren sich über Ihre individuellen Möglichkeiten und besprechen Fragen im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihrem persönlichen Arbeitgeber (Termin auf Wunsch - telefonisch)
- Sie bemühen sich weiter um die Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche und weise uns die Antragstellung (bzw. Widerspruch bei Ablehnung) nach.
Das letztere habe ich bereits getan, das hatte sich mit dem Schreiben wohl überschnitten. Das weiß auch mein Sachbearbeiter, das alles beim Anwalt liegt, aber trotzdem sich kaum was tut.
Kann man diese EGV so gelten lassen? Denke schon oder? Da steht ja nix mehr von, das ich mich weiter bewerben muss, sondern die wollen ja auch das ich die EM-Rente durch bekomme. Nur das muss der DRV auch langsam nur klar werden. Wäre hier in meinen Fall nicht das JC auch dazu verpflichtet, mich dabei zu unterstützen, das ich endlich die EM kriege und somit aus ALG II raus bin? Ich meine das da von deren Seite auch noch etwas mehr getan werden müsste, außer das es heißt nicht mehr vermittelbar oder in der EGV ich soll mich um meine Rentenansprüche kümmern....
Gruß Schmetterling74
Hier steht nun folgendes u.a. drin:
Ziele: Ende oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit - Beratungsangebot
Unterstützung durcfh das Jobcenter:
Das Jobcenter bietet Ihnen Beratungsgespräche an, sofern Sie das wünschen. Zwecks Terminverbeinbarung rufen Sie bitte das Servicecenter an.....
Bei Anliegen und Fragen können Sie sich ebenfalls an das Servicecenter wenden oder in der Eingangszone des Jobcenters vorsprechen.
Zur Integration in Arbeit:
Sie informieren sich über Ihre individuellen Möglichkeiten und besprechen Fragen im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihrem persönlichen Arbeitgeber (Termin auf Wunsch - telefonisch)
- Sie bemühen sich weiter um die Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche und weise uns die Antragstellung (bzw. Widerspruch bei Ablehnung) nach.
Das letztere habe ich bereits getan, das hatte sich mit dem Schreiben wohl überschnitten. Das weiß auch mein Sachbearbeiter, das alles beim Anwalt liegt, aber trotzdem sich kaum was tut.
Kann man diese EGV so gelten lassen? Denke schon oder? Da steht ja nix mehr von, das ich mich weiter bewerben muss, sondern die wollen ja auch das ich die EM-Rente durch bekomme. Nur das muss der DRV auch langsam nur klar werden. Wäre hier in meinen Fall nicht das JC auch dazu verpflichtet, mich dabei zu unterstützen, das ich endlich die EM kriege und somit aus ALG II raus bin? Ich meine das da von deren Seite auch noch etwas mehr getan werden müsste, außer das es heißt nicht mehr vermittelbar oder in der EGV ich soll mich um meine Rentenansprüche kümmern....
Gruß Schmetterling74