Schrottcenter
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
nachdem ich den ersten EGV-VA erfolgreich mit eurer Hilfe abwehren konnte, folgte nur 3 Tage später der nächste EGV-VA, gegen den ich auch gleich einen Widerspruch verfasst und fristgerecht mit Fax versendet habe.
Nun ist es so, dass dieser Widerspruch seit fast 3 Wochen unbeantwortet geblieben ist und mir ein Termin die nächsten Tage aufgebrummt worden ist.
Den letzten Widerspruch hatte das Jobcenter nach gerade mal 3 Tagen Bearbeitungszeit zu meinen gunsten entschieden und nun ein Spiel auf Zeit mit Einladung zur persönlichen Vorsprache.
Mir wird beim Termin zu 100% eine EGV vorgeschlagen werden, obwohl der Widerspruch gegen den EGV-VA noch läuft und unbeantwortet ist.
Es wäre ja peinlich für SB, wenn schon wieder ein rechtswidriger EGV-VA erlassen wurde, darum lieber schnell einen Termin vergeben und hoffen das ich die angebotene EGV unterschreibe, um damit den Widerspruch aufzuheben und SB vom Haken zu lassen.
Nun meine Frage:
Kann man mir daraus einen Strick drehen, wenn ich beim Termin sage, bevor der Widerspruch nicht bearbeitet worden ist, werde ich keine (neue von SB angebotene) EGV unterschreiben, was aber nicht als Weigerung verstanden werden soll, sondern lediglich erst einmal alles der Reihenfolge abzuarbeiten ist, da ja der letzte Widerspruch keine 3 Tage Bearbeitungszeit beansprucht hat.
Wenn der Widerspruch bearbeitet wurde, wäre man dann ggf. dazu bereit, eine neue EGV zusammen auszuhandeln.
Wie also am besten Vorgehen, ohne dabei in eine Falle zu tappen bzw. sanktioniert zu werden ?
Vielen Dank für eure Vorschläge und einen schönen Abend euch allen,
SC
nachdem ich den ersten EGV-VA erfolgreich mit eurer Hilfe abwehren konnte, folgte nur 3 Tage später der nächste EGV-VA, gegen den ich auch gleich einen Widerspruch verfasst und fristgerecht mit Fax versendet habe.
Nun ist es so, dass dieser Widerspruch seit fast 3 Wochen unbeantwortet geblieben ist und mir ein Termin die nächsten Tage aufgebrummt worden ist.
Den letzten Widerspruch hatte das Jobcenter nach gerade mal 3 Tagen Bearbeitungszeit zu meinen gunsten entschieden und nun ein Spiel auf Zeit mit Einladung zur persönlichen Vorsprache.
Mir wird beim Termin zu 100% eine EGV vorgeschlagen werden, obwohl der Widerspruch gegen den EGV-VA noch läuft und unbeantwortet ist.
Es wäre ja peinlich für SB, wenn schon wieder ein rechtswidriger EGV-VA erlassen wurde, darum lieber schnell einen Termin vergeben und hoffen das ich die angebotene EGV unterschreibe, um damit den Widerspruch aufzuheben und SB vom Haken zu lassen.
Nun meine Frage:
Kann man mir daraus einen Strick drehen, wenn ich beim Termin sage, bevor der Widerspruch nicht bearbeitet worden ist, werde ich keine (neue von SB angebotene) EGV unterschreiben, was aber nicht als Weigerung verstanden werden soll, sondern lediglich erst einmal alles der Reihenfolge abzuarbeiten ist, da ja der letzte Widerspruch keine 3 Tage Bearbeitungszeit beansprucht hat.
Wenn der Widerspruch bearbeitet wurde, wäre man dann ggf. dazu bereit, eine neue EGV zusammen auszuhandeln.
Wie also am besten Vorgehen, ohne dabei in eine Falle zu tappen bzw. sanktioniert zu werden ?
Vielen Dank für eure Vorschläge und einen schönen Abend euch allen,
SC