Guten Morgen zusammen,
ich hoffe, dass meine Themaüberschrift aussagekräftig genug ist, für das, was ich gerne wissen möchte.
Es ist so, dass mein Sohn letztes Jahr gearbeitet hat (Überbrückung bis zum Ausbildungsbeginn dieses Jahr im September). In einem Änderungsbescheid wurde er dann auch aus der BG gerechnet, der Mietanteil um seinen pro-Kopfanteil gekürzt, das Kindergeld für ihn wurde mir weiterhin als 'Gehalt' angerechnet, weil er genug verdient hatte.
Nun hat er mit seiner Ausbildung angefangen und ich muss nun auch wieder einen WBA ausfüllen. Mit dem, was er nun verdient, kann er sich trotzdem noch selbst finanzieren. Es ist zwar nur ein kleiner Überschuss, aber er fällt weiterhin aus der BG. Das Kindergeld würde auch weiterhin bei mir mit angerechnet werden (hier würde ich aber versuchen einen Abzweigungsantrag zu stellen). Ich weiß einfach nicht, ob wir trotzdem eine HG bilden.
Ich habe auch hier schon im Forum gestöbert, ob ich etwas passendes an Antworten für mich finde. Aber irgendwie bin ich mir echt unsicher. Mein Sohn kann von seinem Ausbildungsgehalt weiterhin seinen pro-Kopfanteil an Miete zahlen und finanziert sich auch sonst weiterhin selbst. Ist zwar jetzt etwas enger geworden für ihn, aber es geht. Demzufolge sind wir doch auch keine Haushaltsgemeinschaft, oder liege ich da falsch mit meiner Annahme?
Ich überlege auch schon die ganze Zeit, wie dich dieses 'In meinem Haushalt wohnen (x) Personen' genau zu interpretieren habe, denn in meinem Haushalt wohnt er ja schon, er finanziert sich aber komplett selbst. Nach dem, was ich gelesen habe, müsste ich hier nur meine Tochter eintragen, die noch zur BG gehört.
Im Grunde genommen ändert sich ja nicht wirklich etwas. Die Miete ist gleichgeblieben, der pro-Kopfanteil auch.
Theoretisch würde ich den Antrag eigentlich so ausfüllen, also dass er nicht zu meinem Haushalt gehört. Müsste ich dann noch zusätzlich irgendwas schreiben...also, dass er sich selbst finanziert und wir uns nicht gegenseitig unterstützen, oder abwarten, wie das JC reagiert?
Es grüßt euch die
Waldeule
ich hoffe, dass meine Themaüberschrift aussagekräftig genug ist, für das, was ich gerne wissen möchte.
Es ist so, dass mein Sohn letztes Jahr gearbeitet hat (Überbrückung bis zum Ausbildungsbeginn dieses Jahr im September). In einem Änderungsbescheid wurde er dann auch aus der BG gerechnet, der Mietanteil um seinen pro-Kopfanteil gekürzt, das Kindergeld für ihn wurde mir weiterhin als 'Gehalt' angerechnet, weil er genug verdient hatte.
Nun hat er mit seiner Ausbildung angefangen und ich muss nun auch wieder einen WBA ausfüllen. Mit dem, was er nun verdient, kann er sich trotzdem noch selbst finanzieren. Es ist zwar nur ein kleiner Überschuss, aber er fällt weiterhin aus der BG. Das Kindergeld würde auch weiterhin bei mir mit angerechnet werden (hier würde ich aber versuchen einen Abzweigungsantrag zu stellen). Ich weiß einfach nicht, ob wir trotzdem eine HG bilden.
Ich habe auch hier schon im Forum gestöbert, ob ich etwas passendes an Antworten für mich finde. Aber irgendwie bin ich mir echt unsicher. Mein Sohn kann von seinem Ausbildungsgehalt weiterhin seinen pro-Kopfanteil an Miete zahlen und finanziert sich auch sonst weiterhin selbst. Ist zwar jetzt etwas enger geworden für ihn, aber es geht. Demzufolge sind wir doch auch keine Haushaltsgemeinschaft, oder liege ich da falsch mit meiner Annahme?
Ich überlege auch schon die ganze Zeit, wie dich dieses 'In meinem Haushalt wohnen (x) Personen' genau zu interpretieren habe, denn in meinem Haushalt wohnt er ja schon, er finanziert sich aber komplett selbst. Nach dem, was ich gelesen habe, müsste ich hier nur meine Tochter eintragen, die noch zur BG gehört.
Im Grunde genommen ändert sich ja nicht wirklich etwas. Die Miete ist gleichgeblieben, der pro-Kopfanteil auch.
Theoretisch würde ich den Antrag eigentlich so ausfüllen, also dass er nicht zu meinem Haushalt gehört. Müsste ich dann noch zusätzlich irgendwas schreiben...also, dass er sich selbst finanziert und wir uns nicht gegenseitig unterstützen, oder abwarten, wie das JC reagiert?
Es grüßt euch die
Waldeule