Hallo, gestern war ich das zweite Mal bei meiner Sachbearbeiterin ( arbeistsuchend seit 1.8.2018 aber im Ausland tätig gewesen bis 30.4.2019, seit 20.5.2019 arbeitslos) und die sprach darüber, dass sie mich bei INGA unterbringen möchte.
Bisher wusste ich nichts über INGA, nachdem ich jetzt aber mal Google gefragt habe, möchte ich INGA gerne verhindern. In meiner EGV, die ich unterschrieben habe, weil nichts drin stand, was ich für "falsch" hielt steht nichts über Maßnahmen oder INGA. Nur heute schon habe ich einen neuen Sachbearbeiter.
Ich bin sehr gut qualifiziert, kann mich ausdrücken in Wort und Schrift und habe keine Probleme Bewerbungen zu schreiben, die diverse Personaler als sehr gut bezeichnet haben. Aber..ich bin 58... will nur Teilzeit arbeiten, weil ich meine 88-jährige Mutter in Pflegestufe 4 nachmittags unterstütze und bin zickig (so würde sie es wohl nennen) da ich mir nicht alles gefallen lasse, sondern hinterfrage. Ich bin mir auch sicher, jeden nicht genehmen Arbeitsplatz mit Verweis auf §140 SGBII Satz 3 ablehnen zu können. Was könnt ihr mir raten, wie mit der Situation jetzt umgehen ?
Und eine Ergänzungsfrage: Wenn ich mich aus dem ALG 1 beispielsweise abmelde, muss ich die 4 geforderten Bewerbungen noch schreiben ?
Viele Grüße
Frank
Bisher wusste ich nichts über INGA, nachdem ich jetzt aber mal Google gefragt habe, möchte ich INGA gerne verhindern. In meiner EGV, die ich unterschrieben habe, weil nichts drin stand, was ich für "falsch" hielt steht nichts über Maßnahmen oder INGA. Nur heute schon habe ich einen neuen Sachbearbeiter.
Ich bin sehr gut qualifiziert, kann mich ausdrücken in Wort und Schrift und habe keine Probleme Bewerbungen zu schreiben, die diverse Personaler als sehr gut bezeichnet haben. Aber..ich bin 58... will nur Teilzeit arbeiten, weil ich meine 88-jährige Mutter in Pflegestufe 4 nachmittags unterstütze und bin zickig (so würde sie es wohl nennen) da ich mir nicht alles gefallen lasse, sondern hinterfrage. Ich bin mir auch sicher, jeden nicht genehmen Arbeitsplatz mit Verweis auf §140 SGBII Satz 3 ablehnen zu können. Was könnt ihr mir raten, wie mit der Situation jetzt umgehen ?
Und eine Ergänzungsfrage: Wenn ich mich aus dem ALG 1 beispielsweise abmelde, muss ich die 4 geforderten Bewerbungen noch schreiben ?
Viele Grüße
Frank