Mein Sachbearbeiter will meine Leistung kürzen, trotz eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wie kann ich mich beim Vorgesetzen beschweren?

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Kejemape

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Hallo,
also es geht darum, dass mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und ich somit wieder beim JC bin.
Ich bin seit einigen Wochen krankgeschrieben (Grund ist jetzt unwichtig), und habe deshalb auch die Einladungen zu Terminen nicht wahrnehmen können.
Bei jeder Einladung habe ich meine AU mit Antwortbogen zurück geschickt.
Jetzt tut mein SB jedoch so als habe ich ihm meine letzten AU nicht zugeschickt und droht daher mit 10 Prozent Kürzung.
Also dachte ich ok der hat den ersten Brief vielleicht nicht bekommen. Dann habe ich es nochmals abgeschickt mit der Erklärung, dass ich es jetzt zum zweiten mal abschicke.
Ich dachte jetzt ist alles gut und heute hatte ich zwei weitere Briefe im Briefkasten einmal eine neue Einladung und einmal die gleiche Einladung nochmal mit der Aussage, dass mir jetzt 10 Prozent gekürzt werden, ich mich hierzu nochmal äußern kann und wenn ich den nächsten Termin nicht wahrnehme gleich nochmal 10 Prozent gekürzt werde also insgesamt 20 Prozent obwohl ich nachweislich krankgeschrieben bin.
Der SB terrorisiert mich regelrecht mit Einladungen und Androhungen zur Kürzung sodass ich mich nur noch schlechter fühle.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich will meinem SB einen gepfefferten Brief der sich gewaschen hat als Antwort schicken (diesmal mit Sendungsverfolgung) und gleichzeitig möchte ich mich bei seinem Vorgesetzten beschweren.
Wie finde ich heraus wer der Vorgesetzte ist und kann mir jemand helfen diese beiden Briefe zu schreiben?

Mit verzweifelten Grüßen

Kejemape
 
Wie kann ich herausfinden wer der Vorgesetzte des SB ist? Hat jemand darauf eine Antwort?

Sehr geehrter Herr SB ,

das Antwortschreiben zur Einladung am 07.10.2021 mitsamt meiner Krankmeldung habe ich Ihnen sofort nachdem ich den Brief von Ihnen erhalten habe per Post zugesendet. Hierfür habe ich sogar Zeugen.

Das ist jetzt das zweite Mal, dass Sie mir eine Kürzung des Regelsatzes androhen, obwohl ich Ihnen meine Krankmeldung zugeschickt habe. Ich bitte Sie dies zu unterlassen.

Außerdem möchte ich von Ihnen die Informationen zu Ihrem Vorgesetzten haben, da Sie mich trotz meiner Krankheit mit Einladungen bombardieren, mir falsche Tatsachen unterstellen und mir grundlos mit einer Kürzung des Regelsatzes drohen.

Meine Krankmeldung für den Zeitraum des 07.10.2021 füge ich Ihnen ERNEUT bei.



Das habe ich als Entwurf geschrieben. Hat jemand Verbesserungsvorschläge?

Nun mal langsam, zunächst einmal eine Frage, du hast bestimmt nach § 24 SGB X eine Anhörungsschreiben erhalten?
Ja genau und das habe ich auch weggeschickt. Ich habe auch gerade eben erst gesehen, dass die erneute Androhung für einen anderen Termin der danach war ist. Da habe ich jedoch auch meine Krankmeldung abgeschickt. Das erste scheint sich erledigt zu haben.

Du hast also keine Nachweise für deine versendeten Briefe?
Dann würde ich mir den "gepfefferten Brief" lieber sparen und eher darüber nachdenken, was ich in die Anhörung(en) schreibe.

SB wird deine Post nie erhalten haben ...
Nur Zeugen die dabei waren, keine Sendungsverfolgung. Das wird mir eine Lehre sein. Nie wieder ohne Sendungsverfolgung!
 
Ist es eine Optionskommune ? , dann würde ich mich beim Landrat über sein JC beschweren .

Ansonsten wird es Zeit das Du Deine Kommunikation auf Webfax umstellst. Dann hast Du es schriftlich nachweisbar.
 
Ist es eine Optionskommune ? , dann würde ich mich beim Landrat über sein JC beschweren .
In aller Regel unnötig verschwendete Zeit weil der Landrat sich so oder so hinter seine Mitarbeiter stellt. Die Arbeit für den Brief kann man sich sparen.
Das gilt auch für alle anderen Vorgesetzten. Das ganze Konstrukt mit Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein zahnloser Tiger mit dem meist nur seine Zeit verschwendet.
 
Meine Krankmeldung für den Zeitraum des 07.10.2021 füge ich Ihnen ERNEUT bei.
Unklarer Satz.
Entweder "Meine Krankmeldung für den Zeitraum des 07.10.2021 bis tt.mm.jj füge ich Ihnen ERNEUT bei.
Oder: "Meine Krankmeldung für den Zeitraum des ab dem 07.10.2021 füge ich Ihnen ERNEUT bei."
 
Guten Tag Kejemape

erspar dir das Schreiben, wie zum Beispiel @HermineL schon geschrieben hat.

Das ist jetzt das zweite Mal, dass Sie mir eine Kürzung des Regelsatzes androhen, obwohl ich Ihnen meine Krankmeldung zugeschickt habe. Ich bitte Sie dies zu unterlassen.
Ich hatte dir bereits geschrieben, das du jeweils eine Anhörung nach § 24 SGB X erhalten und dein SB deinen ersten Brief
mit der Krankschreibung nicht erhalten hat. Im Sozialgesetzbuch ist es geregelt das du dich per Anhörung dazu äußern kannst
und genau das nimmst du wahr.

Dein Schreiben in Post 4 ist bedingt auch durch deine gesundheitliche Situation verständlich aber bringt dich nicht weiter.
Der SB muß dich anschreiben wenn Termine aus seiner Sicht nicht wahrgenommen werden, darum diese Anhörung,
das hat nichts mit Schikane zu tun sondern wie bereits erwähnt ist es im SGB so geregelt.
 
Es wird mir immer ein Rätsel bleiben, warum Leute "Briefe" verschicken.
Ich würde meine AU vorab per Email verschicken und in die Betreffzeile "AU von ... bis ... " schreiben.
Auch wenn Emails offiziell noch kein Beweismittel ist - ich habe noch nie gehört, dass jemand den Erhalt einer Email einfach so bestritten hat.

Ich selbst hatte schon immer ein Fax mit ausdruckbaren Sendeprotokoll - d. h. Fax kommt verkleinert mit Sendeprotokoll raus. Damit bin ich schon immer gut gefahren.
 
Ich würde meine AU vorab per Email verschicken und in die Betreffzeile "AU von ... bis ... " schreiben.
Auch wenn Emails offiziell noch kein Beweismittel ist - ich habe noch nie gehört, dass jemand den Erhalt einer Email einfach so bestritten hat.
Dann hast du offensichtlich das Glück gehabt nur positive Erfahrungen zu sammeln. Fakt ist das E-Mail die schlechteste Methode ist dem Jobcenter etwas zukommen zu lassen.

Ich selbst hatte schon immer ein Fax mit ausdruckbaren Sendeprotokoll - d. h. Fax kommt verkleinert mit Sendeprotokoll raus. Damit bin ich schon immer gut gefahren.
Das ist auch vollkommen in Ordnung.
 
Das glaube ich nicht. Meines Erachtens gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Emailadresse zu generieren und entsprechende Endgeräte (PC, Smartphone etc.) zu besitzen, um die Email der Behörde dann auch lesen zu können. Dass man einen Internetanschluß irgendwelcher Art (DSL, Mobile Daten...) unterhalten muss, wäre mir auch neu.

Wenn das JC das wünscht, müssten die das Endgerät, den Anschluss und im Zweifel eine Einweisung zum Umgang mit digitalen Medien stellen.

Auf die "Idee" dürften die daher so schnell nicht kommen.
 
@LeopoldVonSchleck

… die letzten drei/ vier Beiträge hast Du gelesen …?
Auf die "Idee" dürften die daher so schnell nicht kommen.
Du hast offenbar keinerlei Vorstellung davon, auf was Sachbearbeiter alles so kommen können, wenn der Tag lang ist … und dann stehst Du erst mal da in Deinem kurzen Hemd.


:icon_wink:
 
Du hast offenbar keinerlei Vorstellung davon, auf was Sachbearbeiter alles so kommen können
Das kann ich nur bestätigen. Bei mir wurde auch mal versucht, eine Sanktion rein zu würgen. Ich hatte den Termin rechtzeitig abgesagt und eine AU mitgeschickt.
2,5 Wochen später bekam ich eine Anhörung. In meiner Stellungnahme stand dann:
1. Wichtiger Grund meines Fernbleibens: Ich war krank. AU wurde rechtzeitig zugeschickt.
2. Zeugen vorhanden.
3. Ich wollte Sie nicht anstecken.
Falls Sie von einer Sanktionierung nicht Abstand nehmen sollten, werde ich mir rechtlichen Beistand suchen.
Beim nächsten Termin beschwerte sich SB , ich hätte nicht gleich mit dem SG drohen brauchen.
Ich antwortete: "Wenn Sie sich das wünschen, mache ich das."
Daraufhin meinte SB er hätte sich das nicht gewünscht.
Ich entgegnete: "Doch ganz sicher, sonst hätten Sie ja nicht versucht, mich zu sanktionieren."
Dann kam roter Kopf und Themawechsel.
 
Das glaube ich nicht.
Was Du glaubst, ist egal. Ich habe es schon selbst erlebt, dass das JC mir eine Einladung per Email geschickt hatte. Zu den Zeiten hatte ich noch kein eigenes Internet sondern bin alle paar Tage ins Internet-Café gegangen. Da natürlich nicht. Prompt hat SB die Leistungen eingestellt, weil ich nicht erschienen bin. Nach dem Anruf der Anwältin knickte SB ganz schnell ein.
 
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