Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich ummelden, was müssen wir beachten?

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Hasennase

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Hallo allerseits!

Da die Frau vom Arbeitsamt meinen Freund unbedingt mit einer sinnlosen Maßnahme aus der Statistik haben will, haben wir unsere gemeinsamen Pläne etwas beschleunigt und er zieht bei mir (200km entfernt) ein.

Den kommenden Umzug haben wir der Frau unter die Nase gerieben, sie will jetzt, dass wir das bis zum 22.6. regeln, die Frist wurde am 9.6. erteilt.


Jetzt habe ich einige Fragen, die mir das Internet noch nicht eindeutig beantworten konnte:

-Was meint die genau mit Regeln? Komplett ummelden oder schlau machen?

-Ist die Frist überhaupt so in Ordnung?

-Wie stellen wir das an und was müssen wir beachten? Was ist der Ablauf und welche Fristen gibt es?

-Muss er sich wirklich in seinen alten Arbeitsamt komplett abmelden und in den neuen Arbeitsamt komplett anmelden? Dann steht er doch am Ende monatelang ohne Geld da!

-Wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden: Wer stellt dann den gemeinsamen Antrag, er oder ich?

-Ich wohne selbst noch nicht lange in der neuen Wohnung und bin noch nicht (Wohnsitztechnisch) umgemeldet,
müssen da besorndere Fristen eingehalten werden?

-Wird mein Kindergeld (ich bin das "Kind", Abzweigung) dann angerechnet?



Zusätzliche Infos:

-Ich beginne ab dem 1.8. eine Ausbildung mit Studium, also gibt es erst ab September Gehalt.
(Die Wohnung und das Essen krieg ich bis dahin durch Familie & Ersparnisse zusammen)

-Wir brauchen keine Umzugsunterstützung vom Arbeitsamt! Ob die nun wollen oder nicht, er zieht um!
(In meinen treuen kleinen Golf passen die Möbel schon rein)

-Meine Wohnung ist angeblich für zwei Personen angemessen.

-Die Wohnung hat einen Durchlauferhitzer und Strom wird getrennt von den Nebenkosten bezahlt.

-Mein zukünftiges Gehalt ist laut Hartz4-Rechner kein Problem,
sein Hartz4 wird sogar nicht gekürzt sondern angeblich aufgestockt!

-Ich will wirklich mit ihn eine Bedarfsgemeinschaft bilden, auch wenn man anders mehr Geld rausholen könnte,
es ist momentan die naheliegenste Lösung und ich will ihn sowieso bald heiraten.


Das ist jetzt mein erster Post, ich freue mich auf Eure Antworten und vielen Dank schonmal für eure Hilfe !
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Hallo Hasennase,
ein willkommen im Forum.
Ein paar Dinge wären wichtig. Es geht um Jobcenter, oder? Dann bitte nicht Arbeitsamt nennen, das ist ne andere Baustelle.
Ich vermute ihr seid beide unter 25 ? Beide als Hartz4 Bezieher ?
Wo wohnt dein Freund jetzt? Bei den Eltern oder eigene Wohnung?
Du hast die Wohnung auf deinen Namen und bekommst vom JC Regelsatz und Miete samt Nebenkosten voll bezahlt? Du darfst nach Mietvertrag untervermieten oder jemanden bei dir dauerhaft wohnen lassen?
Das was eine SB so erzählt ist Schall und Rauch. Hat man nichts schriftliches, ist nichts passiert.
Um den aberwitzigen Terminen zu entgehen wäre ich an Stelle von deinem Freund beim Arzt und Krankgeschrieben mindestens bis Anfang nächsten Monats.
Damit ist die Maßnahme erledigt und die Termine zum Umzug auch.
Man kann zum Monatsanfang umziehen, wenn man den Umzug genehmigt bekommen hat , dann sollte auch das Geld nahtlos weiter fließen. Sonst würde ich sehen das ich eher am Monatsanfang als zum Ende umziehe. Praktikabel wäre allerdings den Umzug bis zu deiner Ausbildung zu verzögern, als Bedarfsgemeinschaft wird ja jedem ca 40 Euro gekürzt.
Nun soll ja zum 1.8. ein neues Gesetz in Kraft treten, das Rechtsvereinfachungsgesetz.
Da es noch nicht mal verabschiedet ist weiß noch keiner was sich ändert.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Hallo Wutbuerger, dankeschön! :)

Ja, es geht um das Jobcenter, ich bin bei den Bezeichnungen noch nicht so ganz firm.
Ich bin 22 und ab August in Ausbildung, bisher mache ich ein Fachabi.
Er ist 30, bezieht Hartz4 und wohnt bei seiner Mutter, dort bezahlt er offiziell eine kleine Pauschale für die Nebenkosten und fertig.
Die Wohnung läuft auf meinen Namen und als Sicherheit für den Vermieter auch auf den Namen meiner Mutter, ich bekomme nichts vom JC bezahlt, für die Monate bis zum Ausbildungsbeginn bezahle ich die Wohnung aus meinen Ersparnissen und mit der Hilfe meiner Eltern.

Die Maßnahme erledigt sich durch Krankschreibungen nicht auf Dauer, die SB kommt hartnäckig rüber. Eine dauerhafte Lösung ist, dass er zu mir zieht und ich ihn so vor der Arbeit zu den Maßnahmen fahren kann. Durch den Umzug werden eh erstmal die Akten geschoben und es dauert bis zur nächsten Maßnahme.
(Den Arzt möchte ich sehen, der einen gesund für einen ganzen Monat krankschreibt)

Wie sieht es mit der Genehmigung des Umzugs genau aus? Ich dachte die bezahlen nur die Umzugskosten.
Er wechselt den Bezirk beim Umzug, falls das hilft, und wir können als Grund für den Umzug Verlobung angeben.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Den kommenden Umzug haben wir der Frau unter die Nase gerieben, sie will jetzt, dass wir das bis zum 22.6. regeln, die Frist wurde am 9.6. erteilt.

Hintergrund ist, daß sie die Leistungen wegen örtlicher Unzuständigkeit ihres JC einstellen will, bevor der Zahllauf für den Juli gelaufen ist. Insofern war die Mitteilung nicht ganz so toll, läßt sich aber nun nicht mehr ändern.

-Was meint die genau mit Regeln? Komplett ummelden oder schlau machen?

Den Umzug zumindest formell erledigt haben, so daß sie den Fall los ist.

-Ist die Frist überhaupt so in Ordnung?

Sie hätte Eure Einwände auch überhören und die Maßnahmezuweisung ausstellen können. Darüber wird ihr keiner Vorschriften machen.

-Wie stellen wir das an und was müssen wir beachten? Was ist der Ablauf und welche Fristen gibt es?

Umzugsgenehmigung beim alten JC einholen, sofern noch nicht geschehen, das müßte das neue JC beteiligen. Ein ungenehmigter Umzug hat Nachteile, die man sich nicht ohne Not (eingetretene Obdachlosigkeit) antut. Zwar übernimmt das JC Umzugskosten nur in Höhe der am Ort anfallenden Kosten, aber wenn Ihr schließlich eine neue Wohnung braucht, weil der Vermieter mauert oder wenn Ihr Euch wider Erwarten doch trennen solltet, wird sich das neue JC Euch oder dem Freund gegenüber querstellen, und die Mietkaution sowie höhere Unterkunftskosten verweigern, als sie derzeit anfallen. Ob das dann so korrekt wäre, stünde auf einem anderen Blatt.

-Muss er sich wirklich in seinen alten Arbeitsamt JC komplett abmelden ...

Ja.

-Wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden: Wer stellt dann den gemeinsamen Antrag, er oder ich?

Beide.

-Ich wohne selbst noch nicht lange in der neuen Wohnung und bin noch nicht (Wohnsitztechnisch) umgemeldet,
müssen da besorndere Fristen eingehalten werden?

Ja. Siehe Meldegesetz Deines Bundeslandes. Meistens sind das zehn Tage.

-Wir brauchen keine Umzugsunterstützung vom Arbeitsamt! Ob die nun wollen oder nicht, er zieht um!

Mag sein, das wäre aber kein Grund, den Antrag nicht der Form halber zu stellen.

-Meine Wohnung ist angeblich für zwei Personen angemessen.

Vergiß "abgeblich". Laß Dir das vom JC schriftlich geben.

-Die Wohnung hat einen Durchlauferhitzer und Strom wird getrennt von den Nebenkosten bezahlt.

Strom ist aus dem Regelsatz zu bezahlen. Den bezieht man geschickterweise nicht bei demselben Anbieter, wie Heizung und Trinkwasser. Für dezentrale elektrische Warmwasserbereitung gibt es eine lächerliche Pauschale, die die Kosten bei weitem nicht deckt. Wird der Durchlauferhitzer dagegen mit Gas betrieben, hat das JC die Kosten in voller Höhe zu zahlen.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

So wie ich das verstehe hat dein Freund dem JC bisher nur die Absicht bekundet das er umziehen möchte.
Da würde ich die SB nun auflaufen lassen. Sich die Pistole auf die Brust setzen lassen? :icon_evil:
Trotzdem würde ich den Arzt besuchen. Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen treten öfters bei Stress auf . Man muß ja auch nicht einen Monat am Stück haben , zwei mal 14 Tage reichen auch :icon_mrgreen:
Gut das der Freund schon mal über 25 ist, das macht es einfacher.
Er müßte ja dann die halbe Miete deiner Wohnung tragen. Also wäre eine Größe bis 60/65 qm angemessen. Bildet man eine Bedarfsgemeinschaft, ist Einkommen und Vermögenswerte gemeinsam zu ermitteln.
Für einen Umzug stellt man einen Antrag dieser muß a) notwendig und b) die neue Wohnung muß angemessen sein .Zieht man ohne Genehmigung um könntet ihr Glück haben das die vollen Kosten übernommen werden , da ein anderes JC zuständig ist . Im gleichen Bezirk werden dann nur die bisherigen Kosten weiter gezahlt.
Also 1. klären ob in deiner Wohnung 2 Personen wohnen dürfen und wen man fragen muß.
2. der Freund stellt Umzugsantrag, legt dafür deinen Mietvertrag oder ein "Mietangebot" vor.
3. Freund geht zum Doc und schaut ob AU möglich ist.
4. wenn Umzug dann frühestens Anfang nächsten Monats
@P123 woher beziehst du die Info das für Strom ein Zuschlag, für Gas aber die vollen WW Kosten bezahlt werden? Nach meiner Info ist von dezentraler WW Bereitung die Rede, unabhängig von der Energie.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

4. wenn Umzug dann frühestens Anfang nächsten Monats

-> abhängig von der Genehmigung des JC , die sich ein paar Wochen hinziehen kann. Der Trulla sollte bedeutet werden, daß der Umzug erst nach Genehmigung in Angriff genommen wird, soll sie sich eben beim neuen JC strecken, wenn sie den Fall loshaben will. Und wenn sie auf der Maßnahme besteht, sollen vorab die Fahrt- und Unterkunftskosten für die Anreise vom neuen Wohnort schriftlich bewilligt werden.

@P123 woher beziehst du die Info das für Strom ein Zuschlag, für Gas aber die vollen WW Kosten bezahlt werden? Nach meiner Info ist von dezentraler WW Bereitung die Rede, unabhängig von der Energie.

Weil sich in Deutschland inzwischen die elektrische Beleuchtung weitestgehend durchgesetzt hat und Gas hierzulande nur noch zum Heizen sowie Kochen verwendet wird. Die Heizkosten zählen aber zu den KdU .

https://de.wikipedia.org/wiki/Gasbeleuchtung
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Interior_Gas_Lighting_,_3_Light_Swan_neck_bracket..jpg
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gaslicht1.jpg
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Danke für eure Antworten!

Ok, so stellen wir das an!
Sehe ich das richtig, dass ich durch die Umzugserlaubnis meine Kaution wiederholen könnte? :icon_mrgreen:

Ich denke eine (zukünftige) Verlobung ist Grund genug für die Notwendigkeit.
Die Wohnung ist 55,8 m² groß, kostet 340€ kalt, so wie es aussieht ist das für die neue Stadt angemessen (Den Listen nach).
Er ruft die SB morgen nochmal an und sagt er muss erstmal den Umzugsantrag stellen, dann kümmern wir uns erstmal darum. (Das zuständige Amt mach erst nächsten Donnerstag wieder auf)

Beim letzten Anruf meinte die, wir sollen den kompletten Antrag Montag im neuen JC stellen und dann uns zurückmelden, das ist Irrsin, so schnell bekomm ich nicht die Belege von den andern lahmen Ämtern und Kassen.
Durch das Amt das nur Donnerstags aufmacht haben wir zum Glück einen Grund zum Aufschieben.

Eins noch: Das Amt für die Umzugsanträge (das nur Donnerstags vor 12Uhr auf hat) hat uns gesagt, dass wir keine Genehmigung bräuchten. Sollen wir trotzdem Donnerstag nochmal anrufen und auf den Antrag bestehen?
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Sehe ich das richtig, dass ich durch die Umzugserlaubnis meine Kaution wiederholen könnte?

Nein. Denn dazu hättest Du vor dem Einzug einen Antrag auf ALG2 stellen und begründen müssen, wieso Du als U25 nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst. Im Übrigen hätte man die Kaution dann auch eher darlehnsweise bewilligt.

Ich denke eine (zukünftige) Verlobung ist Grund genug für die Notwendigkeit.

Gute Frage. Zumindest stünde dem Freund in seinem Alter eine eigene Wohnung zu. Ggf. müßten seine Eltern ihm den Auszug langsam mal sehr dringend nahelegen, wenn sich für sie daraus keine Nachteile ergeben. Sollten die selbst im ALG2-Bezug sein, könnte ihre Wohnung anschließend unangemessen werden.

Die Wohnung ist 55,8 m² groß, kostet 340€ kalt, so wie es aussieht ist das für die neue Stadt angemessen (den Listen nach).

Wenn man das weiß, ist es nicht von Nachteil - die Genehmigung wird trotzdem schriftlich gebraucht.

Beim letzten Anruf meinte die, wir sollen den kompletten Antrag Montag im neuen JC stellen und dann uns zurückmelden, ...

Offenbar scheint die Arbeitsvermittlerin Druck zu haben, die Maßnahme besetzen und Reisewillige rechtzeitig davonkomplimentieren zu müssen. Entweder machen die Leuts, was Cheffe ihnen sagt oder sie sind nicht lange da.

Eins noch: Das Amt für die Umzugsanträge (das nur Donnerstags vor 12Uhr auf hat) hat uns gesagt, dass wir keine Genehmigung bräuchten. Sollen wir trotzdem Donnerstag nochmal anrufen und auf den Antrag bestehen?

Natürlich. Die sind bloß zu faul zum Arbeiten. Das Geschwätz dieser Leute kann man nicht in der Akte abheften und auch nicht bei Gericht einreichen, falls es Ärger geben sollte. Und den gibt es leider Gottes oft genug.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

aua aua aua ---- vergiß die Telefoniererei.
Nichts belegbares in der Hand. Anträge stellt man schriftlich mit Eingangsnachweis, also entweder gestempelte Kopie am Empfangstresen oder Einschreiben, Fax geht auch, und ist nicht an Öffnungszeiten gebunden. Ein Amt was nur Donnerstags auf hat nimmt nicht nur Donnerstags Anträge an.
Mit deinen Mietkosten habe ich Bauchschmerzen, ich zahle das nicht mal warm .
Hängt aber von der Wohngegend ab und von der Art wie das Amt die KDU ermittelt- per Ratsbeschluss, mit schlüssigem Konzept oder nach Wohngeldtabelle.
Warum solltest du deine Kaution zurück bekommen ? du wohnst doch noch da . Dein Freund wird die auch nicht übrig haben, vom JC gibt's die, wenn überhaupt, üblicherweise als Darlehen was in 10% des Regelsatzes zurückverlangt wird .
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Mit deinen Mietkosten habe ich Bauchschmerzen, ich zahle das nicht mal warm.

Mag ja sein. Aber selbst wenn Du heute eine Wohnung im tiefsten Sachsen neu beziehen wolltest (Kleinstadt, weitab von nennenswerter Infrastruktur) würden da bis zu 6 Euro kalt aufgerufen. Unter 4,50 kalt gibt heute keiner mehr eine trockene Hütte her.

Hängt aber von der Wohngegend ab und von der Art wie das Amt die KDU ermittelt- per Ratsbeschluss, mit schlüssigem Konzept oder nach Wohngeldtabelle.

Wobei die "schlüssigen Konzepte" meistens von den Gerichten als das Gegenteil in die Tonne getreten werden.

Warum solltest du deine Kaution zurück bekommen ? du wohnst doch noch da . Dein Freund wird die auch nicht übrig haben, vom JC gibt's die, wenn überhaupt, üblicherweise als Darlehen was in 10% des Regelsatzes zurückverlangt wird.

Sie meinte, nachträglich das JC melken zu können. Das funktioniert aber nicht.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Danke ihr Beiden. :smile:

Das mit der Kaution war nur so ein Gedanke, man muss ja sehen wo das Geld bleibt..:wink:

Wisst Ihr, wo wir die schriftliche Genehmigung herkriegen? Macht man das direkt beim JC ?

Unser neuer Plan ist jetzt, dass wir Montag in der neuen Stadt mal beim JC vorbeischauen und uns informieren, dann können wir ja der SB sagen dass wir geschaut haben und erst den Umzugsantrag stellen müssen, dann kann die nicht meckern und wir haben Zeit.
Dann lassen wir uns die Wohnung genehmigen, stellen den Umzugsantrag usw, das dauert ja ein bisschen. Wäre mir eh ganz recht wenn wir die Sache bis August strecken können und es reizt schon, das JC mit seinen eigenen Waffen zu schlagen (Die SB mit der Trägheit des eigenen JC ärgern.).

PS: Jap, teure Wohngegend .. aber direkt neben meinen zukünftigen Arbeitsplatz wo ich später für 4 Jahre als Ingenieur arbeiten werde :D
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Ich könnt euch vom Wohnungsanbieter ein Mietangebot ausstellen lassen, mit dem ihr dann beim JC vorsprecht.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Ich fürchte @TE wird sich noch wundern was das JC alles nicht oder nur nach langem Kampf bezahlt.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Naja, Angebot ist ja nicht mehr, ich miete ja schon längst..
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Mag ja sein. Aber selbst wenn Du heute eine Wohnung im tiefsten Sachsen neu beziehen wolltest (Kleinstadt, weitab von nennenswerter Infrastruktur) würden da bis zu 6 Euro kalt aufgerufen. Unter 4,50 kalt gibt heute keiner mehr eine trockene Hütte her.
Könntest du mal ein bischen mehr Substanz reinbringen? Ich hatte letztes Jahr noch eine 80 qm Bude in schöner Lage besichtigt , ruhig und zentral, die 280 kalt kosten sollte- also 3,50/qm
Einziger Nachteil Nachtspeicheröfen - das freut doch jedes JC :icon_hihi:
wie wäre es denn mit 70 qm für 150 Euro? Anonza

Wobei die "schlüssigen Konzepte" meistens von den Gerichten als das Gegenteil in die Tonne getreten werden.
Was ist meistens? Hast du Zahlen ? Ich fürchte eher das Gericht schließt sich aufgrund "fehlender eigener Erkenntnisse" nicht selten dem SK an .Manchmal wird natürlich auch mal eine gekippt , aber ob das ein "meistens" rechtfertigt ?
Auch deine Ausführungen zur Gasbeleuchtung waren wenig erhellend, genau wie gestern "früher hatten wir einen Kaiser"
Natürlich hat man größere Chancen wenn man mit Gas heizt auch eine dezentrale WW Versorgung erstattet zu bekommen die auch auf Gas läuft- wen es das JC nicht merkt oder der Anbieter nicht getrennt abrechnet.
Unterm Strich bleibt das einige Städte Konzepte haben da tränen einem die Augen.
Ein Glück für den TE war ja das man ohne ALG2 Bezug die Wohnung anmieten konnte.
Andernfalls hätte das JC sie zwingen können bis 25 bei den Eltern zu wohnen, bzw die KDU verweigern können.
@Hasennase das Mietangebot braucht ja auch dein Freund - entweder er steigt als Mieter in den Vertrag ein oder als Untermieter bei dir .Dann müßtest du ihm ein Mietangebot ausstellen.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Hey, ich bin der besagte Freund :D

Ich denke auch, dass da einiges vor uns liegt und bin echt dankbar über die viele Hilfe . Es ist so viel zu erledigen und zu beachten, dass mir der Druck von der Sachbearbeiterin garnicht hilft. Ich werd das jetzt alles auch nur noch schriftlich regeln und ich denke Informationen sammeln dauert, genauso wie Bestätigungen per Post zu erhalten von Ämtern/Vermieter/Behörden usw.

Das Tempo was die Sachbearbeiterin vorgeben will, funktioniert einfach nicht.

Gibt es generell überhaupt die Möglichkeit, dass sie uns noch Probleme machen kann mit den Fristen die per Telefon abgesprochen wurden? Schriftlich hab ich rein garnichts bisher.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Naja, Angebot ist ja nicht mehr, ich miete ja schon längst.

Hat eben nicht jeder mitbekommen. Aber Du solltest den Teil des Mietvertrages, aus dem die Kosten hervorgehen, zur Verfügung haben. Den ersten Ärger könnte es damit geben, daß das JC bei Dir am Ort irgendwelche Bescheinigungen vom Vermieter anfordert, die es nicht braucht.

Da Du dem Vermieter zahlungsfähig genug warst, brauchen ihn die Einkommensverhältnisse Deines Freundes nicht zu interessieren. "Hartzer" gelten als Mieter nun nicht mehr als erste Wahl, seitdem sich rumgespriochen hat, wie die JC rumzicken.
Freilich hätte der Vermieter das Recht, beim Einzug einer weiteren Person die verbrauchsabhängigen Nebenkosten anzupassen. Ihr solltet schon im eigenen Interesse darauf achten, daß weder größere Nachzahlungen noch Erstattungen anfallen.

PS: was heisst @TE ?

Das bist Du (Fredersteller auf Denglish)

Gibt es generell überhaupt die Möglichkeit, dass sie uns noch Probleme machen kann mit den Fristen, die per Telefon abgesprochen wurden? Schriftlich hab ich rein garnichts bisher.

Die kann im Rahmen ihrer Anweisungen alles machen. Also alles, was Cheffe will und billigt, auch wenn im Gesetz etwas anderes steht. Nur wenn sie Dir jetzt die Maßnahme reindrückt, dann soll sie - wie ich bereits schrieb - Dir schriftlich die Reisekosten über die 200 km Entfernung genehmigen. Anderenfalls wäre das Ding ab dem Umzug ganz klar unzumutbar.
Und das wird sie sehr wahrscheinlich nicht tun, denn die müssen ihre Kohle zusammenhalten. Am Ende schützt Dich der Umzug vielleicht vor dieser Wundertüte, aber mit Sicherheit nicht davor, beim neuen JC vom Regen in die Traufe zu kommen.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

@Wutbuerger: Muss ich ihn wirklich mit in den Mietvertrag schreiben/ als Untermieter einsetzten? Ich hab kein Problem mit einer Bedarfsgemeinschaft (eheähnlich) also müsste das garnicht nötig sein.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Danke, P123.

Ok, TE ist also die deutsche Version von OP ;)
Der Vermieter soll die Nebenkosten ruhig anpassen, er scheint aber gegen Pärchen allgemein nichts zu haben, sind schon einige im Haus. Ich hoffe das JC wird nicht zu dreißt was den Vermieter angeht, man muss ihn ja nicht auf die Nase binden dass Krapfi Hartz4 empfängt..
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Wenn du von deinem Freund und der vom JC Miete haben möchte/t dann muß dafür eine Art Kostenaufstellung her .Macht ihr vertraglich halbe-halbe will das JC den Mietvertrag sehen.
Machst du einen Untermietvertrag gilt der als Kostenaufstellung.
Machst du nichts bekommst du nichts. Kann man machen. Wo Geld knapp ist aber sozusagen dasselbe zum Fenster raus geworfen. Das JC wird nichts dagegen haben wenn ER mietfrei bei dir wohnen darf.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Ok, ich informiere mich in Sachen Kostenaufstellung.

Krapfis Mutter hat ja einfach eine Nebenkostenpauschale Bescheinigt, ich schau mir dazu mal die Grundlage an.
Ich will mich noch mit den Vermieter gut stellen, käme ja ziemlich hinterlistig rüber wenn er denkt es zieht nur ein Mädel in Ausbildung ein und plötzlich kommt der dicke Hartz4 Empfänger hinterher, deswegen will ich den Vermieter so weit es geht da raus lassen.

Auf Krapfis Hilfe bei der Miete kann ich verzichten, Hauptsache er bekommt bei mir noch sein Hartz4 und kann die Maßnahmen bei mir in der Gegend machen.



Ich bin jetzt erstmal weg, mit den zukünftigen Schwiegereltern mittagessen und Fußball gucken..

Danke für Alles und viel Spaß beim Fußball schauen heute Abend. :biggrin:
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Aber die Eltern der Fredstarterin dürften etwas dagegen haben, daß das Amt nichts zahlt. Wenn jetzt gegen die BG nichts spricht, wird die Fredstarterin, da sie derzeit ohne Einkünfte ist und die Eltern sich ab sofort weigern werden, sie (und damit das Pärchen) finanziell über Wasser zu halten, ebenso zur Leistungsempfängerin. Daran wird sich auch mit dem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag im Prinzip nichts ändern.

Also gibt es gar keine Handhabe, den Mietvertrag nicht wenigstens soweit in Kopie einzureichen, wie er als Beleg für den Leistungsantrag (Anlage KDU ) gebraucht wird.

Der Vermieter soll die Nebenkosten ruhig anpassen, er scheint aber gegen Pärchen allgemein nichts zu haben, sind schon einige im Haus.

Na dann ist die Baustelle ja auch mit einem Zweizeiler erledigt.

Ich hoffe das JC wird nicht zu dreist was den Vermieter angeht, man muss ihm ja nicht auf die Nase binden, dass Krapfi Hartz4 empfängt..

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn Ihr Euch schon als Paar fühlt und nichts dagegen habt, so behandelt zu werden, soll das JC einfach die Kosten aus dem Mietvertrag jedem zur Hälfte bewilligen und gut ist.
Mauern würde ich nur, wenn das JC eine "Vermieterbescheinigung" verlangt. Notfalls muß man denen erklären, was mit dem Begriff "Sozialdatenschutz" gemeint ist. Frau Voßhoff oder Euer Landesdatenschützer (zuständig bei Optionskommunen) freut sich immer, wenn sie im Amt gewürdigt werden ...
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Aber die Eltern der Fredstarterin dürften etwas dagegen haben, daß das Amt nichts zahlt. Wenn jetzt gegen die BG nichts spricht, wird die Fredstarterin, da sie derzeit ohne Einkünfte ist und die Eltern sich ab sofort weigern werden, sie (und damit das Pärchen) finanziell über Wasser zu halten, ebenso zur Leistungsempfängerin. Daran wird sich auch mit dem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag im Prinzip nichts ändern.

Also gibt es keine Handhabe, den Mietvertrag nicht wenigstens soweit in Kopie einzureichen, wie er als Beleg für den Leistungsantrag (Anlage KDU ) gebraucht wird.

Fände ich so auch besser . Man hat doch eigentlich beim Vermieter ein Recht darauf seinen Lebenspartner einziehen zu lassen ? Mit 55 qm ist die Wohnung von der Größe ja für 2 ausreichend groß, die Miete könnte ja weiter von dir kommen und er zahlt die Hälfte auf dein Konto.
Innerhalb einer BG wäre das ja egal. Kann dir nur passieren das man höhere Abschläge zahlt , weil 2 mehr verbrauchen als einer- aber sonst gibt's eben deftige NAchzahlungen, macht unterm Strich keine großen Unterschiede.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Nachzahlungen sind unter dem Aspekt zu vermeiden, daß sie recht kurzfristig fällig werden und man sich unverschuldetem Streß mit dem Vermieter aussetzt, wenn das Amt dann den Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet. Soweit die Angemessenheit nicht gerissen wird, wäre es besser, sich von vornherein mit dem Vermieter und den Versorgern auf höhere Abschläge zu einigen.
 
AW: Mein Freund zieht bei mir ein und muss sich Ummelden, was müssen wir beachten?

Sou ich schau nochmal kurz rein..

@P123, da stimme ich dir voll zu, ich bezahl lieber etwas zu viel im Monat und kriege später was zurück anstatt plötzlich ein hübsches Sümmchen aus den Ärmel zaubern zu müssen. Beim Strom beantragen habe ich auch schon eine höhere Pauschale erwünscht.. Vertrag muss noch kommen.


Was meine Eltern angeht:
Ich hab jetzt 4 Jahre bei Krapfis Mutter mitgelebt und kaum Kontakt zu meinen Eltern gehabt (Familienkrach),
jetzt wo es wieder eingerenkt ist helfen meine Eltern gerne mit, sie haben garnicht damit gerechnet dass Krapfis JC die Miete mit trägt und werden mir die Unterstützung deswegen nicht streichen aber sich über Entlastung schon freuen.
(Sie halten sich wahrscheinlich immernoch die Möglichkeit auf, dass ich Krapfi loswerden könnte.. das ist auch der Grund für den Familienkrach, ein Hartzie als Schwiegersohn schickt sich halt nicht in der Nachbarschaft. Ich hab meinen Standpunkt schon 4 Jahre lang klar gemacht, mich gibts es nur im Doppelpack mit Krapfi!)
Wie auch immer bin ich froh dass sie mir helfen und wir uns wieder verstehen, sie werden schon irgendwann verstehen dass hartzen keine Schande ist und Krapfi ein super Kerl ist.



Ab dem ersten Gehalt könnte ich auch nur mit seinen Hartz4 und meinen Gehalt die Wohnung und das Leben hier bezahlen.

@Wutbuerger:
Man hat zwar das Recht, einen Lebenspartner in die Wohnung zu holen, aber wenn man das gezielt macht um jemanden "unterzujubeln" kann der Vermieter Stunk machen, also muss ich die Sache mit etwas Fingerspitzengefühl angehen. (Der Zuwachs in der Wohnung fühlt sich doch schon besser für den Vermieter an, wenn kurz davor die gesamte Kaution rübergewachsen ist.)

die Miete könnte ja weiter von dir kommen und er zahlt die Hälfte auf dein Konto.
(habs Zitieren noch nicht ganz raus)
Das ist ein super Vorschlag, dankeschön, ich mach da gleich mal schlau.
 
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