Mein Arbeitslosengeld Antrag wurde bewilligt, allerdings nur auf zwanzig Stunden. Sollte ich Widerspruch einlegen?

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Nana90

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Guten Morgen Ihr lieben ich hoffe euch allen geht es gut und alle sind gesund !



Habe heute mein ALG 1 Bescheid erhalten ich dachte ich schaue nicht Richtig.
Mir wurden nur knapp 700€ Bewilligt... ich dachte das bei mir eine Fiktive Berechnung statt finden muss.
Dazu kommt noch das Sie mir nur Teilzeit anrechnen also statt 39 Arbeitsstunden nur 20.
ich war in den letzten 2 Jahren nur 99 Tage Arbeiten und sonst nur Arbeitsunfähig durch 2 Krankheiten.

*Leistung nach einem Arbeitsentgelt von 84,93EUR täglich berechnet.* davon bekomme ich halt nur die Hälfte weil ich nur Teilzeit auf 120 Std war...

kann ich jetzt Widerspruch einlegen damit ich die volle Brechung bekomme da ich ja keine 150 Tage arbeiten war?

Ich muss dazusagen das ein Gutachten gemacht wurde vom MDK und ich auch nicht mehr in mein Alten beruf kann , aber warum berechnen die mir nur Teilzeit? Habe auch ein Antrag auf erwerbsminderungsrente laufen.


Lg
 
Zuletzt bearbeitet:

HermineL

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Moderation Themenüberschrift:

Hallo ,

Ich möchte dir Forenregel 11 in Erinnerung bringen, immer eine aussagekräftige Überschrift für neue Themen zu erstellen.
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage, die sich auch auf den Inhalt deines Erstpostings, bzw. dein Anliegen bezieht, soviel Zeit sollte sein.
Ergänzend verlinke ich auf Forenregel #11 und den Hinweis der Administration dazu...

Um dein Thema wieder allgemein für weitere Antworten zu öffnen, kannst du rechts oben, über deinem Beitrag, in dem 3 Punkte Menü "Deine Themenüberschrift bearbeiten" wählen und selbige aussagekräftiger gestalten.
Danach informiere bitte hier im verlinkten Forum einen Moderator
dass das Thema wieder geöffnet werden kann.

Wir bitten zukünftig um Beachtung und wünschen dir weiterhin einen angenehmen und hilfreichen Aufenthalt im Forum.


Stell dir einfach folgende Situation vor und frage dich selbst, ob du so auch mit deinen Mitmenschen kommunizierst:

GanzGeheim: "Hey du, ich brauch mal Hilfe ."
Helfer: "Was gibt's denn?"
GanzGeheim: "ALG 1 Bescheid , Frage zur Berechnung"
Helfer: "????..... Und wie ist jetzt deine Frage?...."
 

Nana90

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Hallo Ihr lieben da draußen.

erst mal kurz zu meiner Situation ich war jetzt knapp 2 Jahre im Krankengeld zwischendrin war ich auf 120 Std beschäftigt nun musste ich einen Frührentenantrag /Erwerbsminderungsrente stellen ,da ich nicht mehr in mein Alten Job kann und mein Krankengeldanspruch erloschen ist.
Gesagt getan , ALG 1 Beantragt nach ende vom Krankengeld und davor ein Frührenten Antrag gestellt.

Die Agentur wollte dann natürlich das ich ein Gesundheitsfragebogen ausfülle das habe ich auch getan, und ich habe angekreuzt das ich alles ausüben kann nur nicht mein letzten Beruf.

Warum bekomme ich nun nur die 50% , lohnt es sich dort evtl. ein Widerspruch einzulegen, oder ist dies Korrekt?
 

abcabc

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Hallo und willkommen im Forum.

Hast du das ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit beantragt, da das Krankengeld ausgelaufen ist?
Sofern es keine Details gibt, die du hier nicht erwähnt hast, wie z.B. dass du irgendwo angekreuzt, dass du nur in Halbtagsstellen vermittelt werden möchtest, ist das unzulässig. Dann würdest du dich mit deinem "Restleistugsvermögen" zur Verfügung stellen. Ob das 0h, 4h oder 8h sind spielt keine Rolle - es müsste 100% ALG I ausgezahlt werden.
 

Nana90

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Danke dir schonmal abcabc , sieht du da ist das problem ich habe den ganz normalen ALG 1 Antrag gestellt
(dort habe ich angekreuzt *Ich werde allezu mutbaren Möglichkeitennutzen,um meine Beschäftigungslosigkeit zubeenden)

wo finde ich überhaupt diesen Antrag auf die Nahtlosigkeit?
Kann es sein das ich im Gesundheitsfragebogen angekreuzt habe das ich 3-6 Std am tag arbeiten kann . Ist das , das Worauf die sich mit der
Teilzeit Berufen?
Sorry das war mein erster ALG 1 Antrag und blicke da mal garnicht durch :(

Dann habe ich noch bei
ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht meh rausüben oder muss michzeitlich einschränken ein Kreuz gesetzt damit meinte ich
ja mein Alten Beruf.

Ich habe halt 2 Bandscheibenvorfälle im Richtigen job kann ich halt auch 8 Stunden Arbeiten...
 
E

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Kann es sein das ich im Gesundheitsfragebogen angekreuzt habe das ich 3-6 Std am tag arbeiten kann . Ist das , das Worauf die sich mit der
Teilzeit Berufen?
Das wird das Problem sein. Damit hast du deine Verfügbarkeit selber eingeschränkt. Für die Feststellung deines Restleistungsvermögens ist aber der ärztliche Dienst zuständig.

es gibt keinen extra Antrag auf Nahtlosigkeit. Das Formular ist der ganz normal ALG I Antrag.
 

Nana90

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OK mist macht es dennoch sinn das zu widersprechen? Obwohl ich es falsch angekreuzt bzw falsch verstanden habe :(
 

abcabc

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Ja, das sollte man noch ändern können.
Zumindest ab dem Zeitpunkt, ab dem du das mitteilst. Am besten schriftlich und nachweisbar (per Fax mit qualifiziertem Sendebericht o.ä. ). Falls es zu Problemen kommt, einfach wieder hier melden.
 

Nana90

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Oh man bekomme echt die Krise mit nur der Hälfte des Geldes.. Hab gerade nochmals gelesen der mdk ist der Meinung das ich 20 Std arbeiten kann. Steht im Bescheid.. Anspruch auf nahtlosigkeit habe ich ja nur wenn ich weniger als 15 Stunden arbeiten kann oder? Kann ich mich nicht einfach für vollzeit Zur Verfügung stellen und volles Geld erhalten? Fühle mich echt veräppelt..

Jetzt bin ich durch fiktive Berechnung ey bei wesentlich weniger netto und dann nur 50%..
 

abcabc

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Was der MdK behauptet ist vollkommen egal.
Bist du noch krank geschrieben vom Arzt?
Anspruch auf nahtlosigkeit habe ich ja nur wenn ich weniger als 15 Stunden arbeiten kann oder?
Anspruch auf Nahtlosigkeit hast du, wenn dein Krankengeld ausgelaufen ist, du aber weiterhin vom Arzt krank geschrieben wirst. Da könnte der MdK auch schreiben, dass du 40h erwerbsfähig sei - so lange der Arzt dich krank schreibt, ist das vollkommen egal.
 

Nana90

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Der VdK hat mir geraten das ich mich nicht mehr au schreibe da ist sonst garnichts bekommen würde.. Eine au zu holen ist kein Problem. Aber war jetzt 2 Monate während der Bearbeitung nicht au . Geschrieben.
 

abcabc

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Der VdK hat mir geraten das ich mich nicht mehr au schreibe da ist sonst garnichts bekommen würde..
Schwachsinn. War das der Praktikant oder der Hausmeister, der dich dort beraten hat? Bitte nie wieder etwas ungeprüft glauben, was man dir dort erzählt....
Natürlich hättest du auch mit durchgehender AU Anspruch auf 100% ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit. Vor allem wäre es dann manches einfacher. Jetzt versucht die AfA dich krampfhaft zu vermitteln, obwohl du nicht gesund bist.....
Dann doch besser bei der AfA AU sein und "heimlich" bewerben auf tolle Jobs (also der AfA nichts davon erzählen). Erspart dir Maßnahmen, sinnlose Zwangsbewerbungen etc. Und wenn du irgendwann wieder gesund genug bist und einen tollen Job gefunden hast, meldest du dich einfach bei der AfA ab und lässt dich nicht weiter krank schreiben. ;)
 
E

ExUser 2606

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Das passt aber auch nicht. weiter krolassen ist wichtig, aber die AUB nicht bei der AfA abgeben, sonst fliegt man nach 6 Wochen aus dem Bezug.

umgehend Widerspruch einlegen. Bei ALG nach der Aussteuerung darf das ALG nicht aus gesundheitlichen Gründen abgesenkt werden.
 
E

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Hast du zur Ergänzung einen Antrag auf ALG2 gestellt oder kommst du mit lediglich 700€ über die Kosten derKDU+ALG2 Satz, was ich mir kaum vorstellen kann. Deine Finanzen sollten zumindest gesichert sein, bis du vielleicht anderweitig genügend Geld bekommst.
 

Nana90

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@Antik 63 genau so habe ich ihn ausgefüllt nur das meine au am Antrags tag zuende war.
@hansklein
Da habe ich leider kein Anspruch

Am Dienstag ist bei uns die VdK wieder besetzt dann werde ich mit der VdK den Widerspruch einlegen und ich hoffe das ich das irgendwie geregelt bekomme.

Soweit ich euch ja verstanden habe sollte es ja evtl funktionieren.
 

HermineL

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Der VdK hat mir geraten das ich mich nicht mehr au schreibe da ist sonst garnichts bekommen würde..
Genau solche Dinge sind es warum ich immer vom VDK abrate.

Am Dienstag ist bei uns die VdK wieder besetzt dann werde ich mit der VdK den Widerspruch einlegen und ich hoffe das ich das irgendwie geregelt bekomme.
Glaubst du allen Ernstes das die in der Lage sind einen entsprechenden Widerspruch richtig zu formulieren ohne das der dir auf die Füße fällt ?
Nach dem ersten Ratschlag den du vom VDK bekommen hast bin ich mir ziemlich sicher das dies auch in die Hose geht oder man dir wieder irgendeinen Unsinn rät auf den du dann herein fällst. Du wärst nicht die Erste bei der die "Hilfe " des VDK zum vollständigen Schiffbruch geführt hat.

An deiner Stelle würde ich hier im Forum fragen ob dir jemand bei dem Widerspruch Hilfestellung gibt. Hier findest du wenigstens Leute die davon Ahnung haben.Im Gegensatz zu manchen VDK Geschäftsstellen.
 
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