sonja
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Guten Morgen,
ich liege ja schon eine Ewigkeit mit dem SG in Klage. Den VDK zu wechseln habe ich schon lange angefacht.
Und nun Mitte Februar den Wechsel vollzogen. Seit 15.2 hat ein Fachanwalt für Sozialrecht meinen Fall übernomen und um Akteneinsicht beim <<<gericht gebeten, natürlich diesem das sich angezeigt.
Seitdem ist Funkstille. Weiß jemand ob es eine Frist gibt innerhalb welcher Zeit das Gericht die Akteneinsicht zuzusenden? gewähren muss?
Vielen Dank
ich liege ja schon eine Ewigkeit mit dem SG in Klage. Den VDK zu wechseln habe ich schon lange angefacht.
Und nun Mitte Februar den Wechsel vollzogen. Seit 15.2 hat ein Fachanwalt für Sozialrecht meinen Fall übernomen und um Akteneinsicht beim <<<gericht gebeten, natürlich diesem das sich angezeigt.
Seitdem ist Funkstille. Weiß jemand ob es eine Frist gibt innerhalb welcher Zeit das Gericht die Akteneinsicht zuzusenden? gewähren muss?
Vielen Dank