hartzeline
Elo-User*in
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Laut meiner EGV-Va werden Bewerbungskosten pro Bewerbung mit 4 Euro erstattet. Für die Erstattung sind eine vorherige Antragstellung und ordnungsgemäße Bewerbungsunterlagen/Anschreiben an die Arbeitgeber Voraussetzung.
Jetzt hab ich heut den Ablehungsbescheid mit u. a. folgendem Text im Briefkasten:
"Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist für Bewerbungen möglich, die aus Sicht eines potenziellen Arbeitgebers nach Form und Inhalt das ernsthafte Interesse an der tatsächlichen Aufnahme der Arbeit erkennen lassen. BSG vom 5.9.06 Az 7a AL 14/05R) Die vorgelegten Bewerbungen sind in Form und Inhalt unzureichend und somit nicht erfolgversprechend. Eine Förderung ist daher nicht möglich.
Bewerbungskosten werden nur erstattet, wenn schriftliche Bewerbungen in Form, Aufmachung und Gestaltung die Arbeitssuche des Bewerbers unterstützt."
Meine Bewerbungen sind ohne Schreibfehler, mit Absätzen, mit Anrede und Schlußformel, ... dass sie alle gleich lauten dürfte kein Argument sein, denn ein anderer Arbeitgeber weiß nicht was ich einem anderen geschrieben habe.
Und der Witz ist ... dieses Bewerbungsschreiben entstand aus der Feder meiner letzten ach so tollen Bewerbungsmassnahme
Was tun? auf jeden fall widerspruch ? oder keine chance weil "kann" leistung?
Jetzt hab ich heut den Ablehungsbescheid mit u. a. folgendem Text im Briefkasten:
"Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist für Bewerbungen möglich, die aus Sicht eines potenziellen Arbeitgebers nach Form und Inhalt das ernsthafte Interesse an der tatsächlichen Aufnahme der Arbeit erkennen lassen. BSG vom 5.9.06 Az 7a AL 14/05R) Die vorgelegten Bewerbungen sind in Form und Inhalt unzureichend und somit nicht erfolgversprechend. Eine Förderung ist daher nicht möglich.
Bewerbungskosten werden nur erstattet, wenn schriftliche Bewerbungen in Form, Aufmachung und Gestaltung die Arbeitssuche des Bewerbers unterstützt."
Meine Bewerbungen sind ohne Schreibfehler, mit Absätzen, mit Anrede und Schlußformel, ... dass sie alle gleich lauten dürfte kein Argument sein, denn ein anderer Arbeitgeber weiß nicht was ich einem anderen geschrieben habe.
Und der Witz ist ... dieses Bewerbungsschreiben entstand aus der Feder meiner letzten ach so tollen Bewerbungsmassnahme
Was tun? auf jeden fall widerspruch ? oder keine chance weil "kann" leistung?
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