Mehrfache Aufrechnung möglich bei Überzahlung durch Einkommen?

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xSLR

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Hallo

ich habe seit vielen Jahren gesundheitliche Einschränkungen und beziehe Hartz4. Damit ich etwas rauskomme und dazuverdiene, arbeite ich als Aushilfe (GfB) in einem Discounter. Das Einkommen schwankt zwischen 0€ - 450€ monatlich.

Die letzte Zeit habe ich etwas mehr gearbeitet als sonst und im September 17 wurde berechnet das ca. 500€ überzahlt wurden. Diese sollten ab dem 01.02.18 (!) in Raten von 40,90€ einbehalten werden, soweit kein Problem. Habe mich dann gewundert das die Regelleistung nicht wirklich viel niedriger geworden ist aber ich dachte das Jobcenter weiss schon was es tut. Nun habe ich die Tage meinen neuen Bescheid bekommen und in den letzten 6 Monaten wurden wieder 624€ überzahlt. Nun will man mir ab dem 01.06.18 82,50€ einbehalten und gleichzeitig wurde mein Auszahungsbetrag auf 140€ gesenkt.

Ist das so korrekt? In dem Schreiben steht laut §43 SGB II dürfen 30% aufgerechnet werden, wenn man vorsätzlich oder grof fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Ich habe immer die Abrechnungen meines Arbeitgebers abgegeben und sonst nichts mit dem Jobcenter kommuniziert. Dürfen die dann nicht weiterhin nur 10% aufrechnen? Und darf das Jobcenter den monatliche Zahlbetrag auf 140€ senken? Was mache ich wenn ich wenig arbeite und zb wieder nur 100€ Einkommen habe?

Freue mich über eine hilfreiche Antwort.

Chris
 
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