Ich habe nochmal eine generelle Frage zur Verfahrensweise mit Anträgen.
Was ist, wenn man die gleiche Sache mehrfach beantragt? Kann der Sachbearbeiter sich auf einen zuvor erlassenen Ablehnungsbescheid berufen mit derselben Begründung?
Ich habe nämlich einmal folgendes beantragt:
1. Antrag auf Kostenübernahme der Ausbildung zur Rettungsassitentin gestellt - Wurde abgelehnt - Laufendes Widerspruchsverfahren über Rechtsanwalt
2. Ich habe eine Umschulung (keinen Bildungsgutschein) beantragt mit Zielsetzung der Berufsqualifikation Rettungsassitentin - Wurde abgelehnt mit Bezug auf den ersten Ablehnungsbescheid - Habe ich ruhen lassen.
Gibt es da irgendwelche Regularien?
Was ist, wenn man die gleiche Sache mehrfach beantragt? Kann der Sachbearbeiter sich auf einen zuvor erlassenen Ablehnungsbescheid berufen mit derselben Begründung?
Ich habe nämlich einmal folgendes beantragt:
1. Antrag auf Kostenübernahme der Ausbildung zur Rettungsassitentin gestellt - Wurde abgelehnt - Laufendes Widerspruchsverfahren über Rechtsanwalt
2. Ich habe eine Umschulung (keinen Bildungsgutschein) beantragt mit Zielsetzung der Berufsqualifikation Rettungsassitentin - Wurde abgelehnt mit Bezug auf den ersten Ablehnungsbescheid - Habe ich ruhen lassen.
Gibt es da irgendwelche Regularien?