Hallo zusammen,
ich erhalte seit 1,5 Monaten ALG I und habe mich auch fleißig beworben, sodass ich jetzt zwei mündliche Zusagen habe und evtl. sogar noch mehr kommen. Ich habe allerdings noch keinen Vertrag erhalten bzw. unterschrieben.
Das eine Angebot gilt ab dem 15.6., ein anderes ab dem 1.7., eins wo die Rückmeldung noch aussteht (ich aber bevorzugen würde) am 1.8. und eins wo ich nicht hin will aber evtl. eine positive Rückmeldung bekommen könnte am 1.6.
Deshalb die Frage: Bin ich verpflichtet das früheste Angebot anzunehmen? Wird mir wenn ich ein späteres annehme das ALG I gestrichen (ich hatte bereits 3 Monate Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag)?
Wie kann ich vorgehen, dass mir das ALG I nicht gestrichen wird, ich aber die Stelle die mir am meisten zusagt auch annehmen kann?
Zusätzlich habe ich einen weiteren Vermittlungsvorschlag erhalten. Muss ich mich noch darauf bewerben? Eine der Stellen nehme ich ja sowieso an.
Hoffe das war nicht zu verwirrend, danke schon mal für die Hilfe !
Viele Grüße
ich erhalte seit 1,5 Monaten ALG I und habe mich auch fleißig beworben, sodass ich jetzt zwei mündliche Zusagen habe und evtl. sogar noch mehr kommen. Ich habe allerdings noch keinen Vertrag erhalten bzw. unterschrieben.
Das eine Angebot gilt ab dem 15.6., ein anderes ab dem 1.7., eins wo die Rückmeldung noch aussteht (ich aber bevorzugen würde) am 1.8. und eins wo ich nicht hin will aber evtl. eine positive Rückmeldung bekommen könnte am 1.6.
Deshalb die Frage: Bin ich verpflichtet das früheste Angebot anzunehmen? Wird mir wenn ich ein späteres annehme das ALG I gestrichen (ich hatte bereits 3 Monate Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag)?
Wie kann ich vorgehen, dass mir das ALG I nicht gestrichen wird, ich aber die Stelle die mir am meisten zusagt auch annehmen kann?
Zusätzlich habe ich einen weiteren Vermittlungsvorschlag erhalten. Muss ich mich noch darauf bewerben? Eine der Stellen nehme ich ja sowieso an.
Hoffe das war nicht zu verwirrend, danke schon mal für die Hilfe !
Viele Grüße
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