Mehrere Zusagen, unterschiedlicher Starttermin, trotzdem freie Wahl bei ALG I?

Leser in diesem Thema...

harakduru

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Apr 2018
Beiträge
5
Bewertungen
1
Hallo zusammen,

ich erhalte seit 1,5 Monaten ALG I und habe mich auch fleißig beworben, sodass ich jetzt zwei mündliche Zusagen habe und evtl. sogar noch mehr kommen. Ich habe allerdings noch keinen Vertrag erhalten bzw. unterschrieben.

Das eine Angebot gilt ab dem 15.6., ein anderes ab dem 1.7., eins wo die Rückmeldung noch aussteht (ich aber bevorzugen würde) am 1.8. und eins wo ich nicht hin will aber evtl. eine positive Rückmeldung bekommen könnte am 1.6.

Deshalb die Frage: Bin ich verpflichtet das früheste Angebot anzunehmen? Wird mir wenn ich ein späteres annehme das ALG I gestrichen (ich hatte bereits 3 Monate Sperrzeit wegen Auflösungsvertrag)?

Wie kann ich vorgehen, dass mir das ALG I nicht gestrichen wird, ich aber die Stelle die mir am meisten zusagt auch annehmen kann?

Zusätzlich habe ich einen weiteren Vermittlungsvorschlag erhalten. Muss ich mich noch darauf bewerben? Eine der Stellen nehme ich ja sowieso an.

Hoffe das war nicht zu verwirrend, danke schon mal für die Hilfe !

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Nena

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Okt 2015
Beiträge
2.984
Bewertungen
4.300
Bis ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist, hast Du noch keinen.
-> Ja, Du musst Dich auch weiterhin bewerben.
 
G

Gast1

Gast
Zusätzlich habe ich einen weiteren Vermittlungsvorschlag erhalten. Muss ich mich noch darauf bewerben?

Wenn der Vermittlungsvorschlag (VV ) eine Rechtsfolgenbelehrung (RFB ) enthält, und der VV ist zumutbar im Sinne des § 140 SGB III, ist eine Bewerbung notwendig, ansonsten droht eine weitere Sperrzeit.

Bitte auch die Rückseiten der Blätter des VV 's dahingehend überprüfen, ob auf ihnen eine RFB abgedruckt ist.
 
Oben Unten