Hallo an alle,
entschuldigt bitte, falls diese Frage schon einmal gestellt wurde, aber wie verhält es sich, wenn man ein laufendes Gerichtsverfahren gegen einen Verwaltungsakt hat, dieser dann abläuft, aber das Verfahren noch läuft und dann einen neuen Verwaltungsakt aufgedrückt bekommt + gegen diesen wieder gerichtlich vorgehen muss?
Hat man dann plötzlich 2 Gerichtsverfahren an der Backe? Oder gibt es da Bestimmungen, die die Ausschreibung eines zweiten Verwaltungsaktes untersagen, wenn noch ein Verfahren läuft?
entschuldigt bitte, falls diese Frage schon einmal gestellt wurde, aber wie verhält es sich, wenn man ein laufendes Gerichtsverfahren gegen einen Verwaltungsakt hat, dieser dann abläuft, aber das Verfahren noch läuft und dann einen neuen Verwaltungsakt aufgedrückt bekommt + gegen diesen wieder gerichtlich vorgehen muss?
Hat man dann plötzlich 2 Gerichtsverfahren an der Backe? Oder gibt es da Bestimmungen, die die Ausschreibung eines zweiten Verwaltungsaktes untersagen, wenn noch ein Verfahren läuft?