NichtsvomStaat
Elo-User*in
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- 17 März 2019
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Sehr geehrte Foren Mitglieder,
Hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.
Ich habe insgesamt 3 Sanktionen wegen angeblicher Meldepflichtsverletzung erhalten.
Ich war jedes mal AU.
Diese AU sind anscheinend beim JC "verschwunden" da ich so blöd war sie normal per Post in den Briefkasten zu werfen. (Da das bisher kein Problem war).
Nun denke ich, dass das aber Methode hat.
Mein SB schickt am selben Tag, für den ich nicht da war eine Anhörung raus. Und da ich zuerst dachte, dass sich das zeitlich überschnitten hat, und er die AU sicherlich mittlerweill hat, habe Ich nichts gemacht.
Bis der erste Sanktionsbescheid kam.
Bespiel: Termin für 11.4.2019. Neue Einladung + Anhörung datiert vom 11.4.2019.
Ohne mal die 3 Tagen Frist abzuwarten. (Ich habe die AU am 13.4 durch einen Freund einwerfen lassen, da selbst nicht in der Lage dazu.)
Rechtlich hat er ja schon die Anhörung raus gehauen, also kann er Sanktionieren. So stell ich mir das vor.
Beim zweiten Mal habe ich den Anhörungsbogen ausgefüllt, mit der Begründung AU eingeworfen + kopierte AU beigelegt und das wurde ebenso einfach "ignoriert". Als hätte ich nie was geschrieben.
Nächster Sanktionsbescheid.
Nun ist meine Frage: Wie kann ich die AU denn beim JC abgeben, sodass sie "ankommt" per Einschreiben ist mir zu unsicher, dann heisst es am Ende Brief angekommen ja, aber was da drinnen war, keine Ahnung. Ich traue dem gar nicht mehr.
Ich habe hier im Forum viel gelesen (aber nicht verstanden Sorry!!) Ich kopiere mir die AU und lass mir worauf einen Empfangsstempel geben? Das ist wichtig, da ich das selbe mit den Widersprüchen machen will - das sie eingegangen sind.
Das zweite ist: Ist es für eine aufschiebende Wirkung nach Ostern fürs SG per neuem Alg2 Monat zu spät?
Wenn eine Sanktion schon läuft, wird das JC verpflichtet auch diese erstmal aufzuheben, bekommt man das dann nachgezahlt oder wie? Auch wenn das mitten im Monat ist? Bitte nicht steinigen, ich war bis jetzt noch nie in so einer Situation und will nichts falsches machen.
Wie wird der Richter das bewerten da ich ja nicht beweisen kann, dass ich es fristgerecht eingeworfen habe? Ich habe geschrieben der Brief wurde unter Zeugenbeweis am 13.4.2019 eingeworfen. Reicht das als Beweis? Stimmt ja...
Nun habe ich eine neue Einladung für 25.4.2019 erhalten, möchte über berufliche Situation sprechen xxx und dieser Termin gilt gleichzeitig als Anhörung für den 11.4.2019.
Ich meine hier gelesen zu haben dass solch Einladungen nichtig sind. Werde es Morgen hier mal fotografieren.
Für Links und Tipps und Hilfe bin ich dankbar.
Hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.
Ich habe insgesamt 3 Sanktionen wegen angeblicher Meldepflichtsverletzung erhalten.
Ich war jedes mal AU.
Diese AU sind anscheinend beim JC "verschwunden" da ich so blöd war sie normal per Post in den Briefkasten zu werfen. (Da das bisher kein Problem war).
Nun denke ich, dass das aber Methode hat.
Mein SB schickt am selben Tag, für den ich nicht da war eine Anhörung raus. Und da ich zuerst dachte, dass sich das zeitlich überschnitten hat, und er die AU sicherlich mittlerweill hat, habe Ich nichts gemacht.
Bis der erste Sanktionsbescheid kam.
Bespiel: Termin für 11.4.2019. Neue Einladung + Anhörung datiert vom 11.4.2019.
Ohne mal die 3 Tagen Frist abzuwarten. (Ich habe die AU am 13.4 durch einen Freund einwerfen lassen, da selbst nicht in der Lage dazu.)
Rechtlich hat er ja schon die Anhörung raus gehauen, also kann er Sanktionieren. So stell ich mir das vor.
Beim zweiten Mal habe ich den Anhörungsbogen ausgefüllt, mit der Begründung AU eingeworfen + kopierte AU beigelegt und das wurde ebenso einfach "ignoriert". Als hätte ich nie was geschrieben.
Nächster Sanktionsbescheid.
Nun ist meine Frage: Wie kann ich die AU denn beim JC abgeben, sodass sie "ankommt" per Einschreiben ist mir zu unsicher, dann heisst es am Ende Brief angekommen ja, aber was da drinnen war, keine Ahnung. Ich traue dem gar nicht mehr.
Ich habe hier im Forum viel gelesen (aber nicht verstanden Sorry!!) Ich kopiere mir die AU und lass mir worauf einen Empfangsstempel geben? Das ist wichtig, da ich das selbe mit den Widersprüchen machen will - das sie eingegangen sind.
Das zweite ist: Ist es für eine aufschiebende Wirkung nach Ostern fürs SG per neuem Alg2 Monat zu spät?
Wenn eine Sanktion schon läuft, wird das JC verpflichtet auch diese erstmal aufzuheben, bekommt man das dann nachgezahlt oder wie? Auch wenn das mitten im Monat ist? Bitte nicht steinigen, ich war bis jetzt noch nie in so einer Situation und will nichts falsches machen.
Wie wird der Richter das bewerten da ich ja nicht beweisen kann, dass ich es fristgerecht eingeworfen habe? Ich habe geschrieben der Brief wurde unter Zeugenbeweis am 13.4.2019 eingeworfen. Reicht das als Beweis? Stimmt ja...
Nun habe ich eine neue Einladung für 25.4.2019 erhalten, möchte über berufliche Situation sprechen xxx und dieser Termin gilt gleichzeitig als Anhörung für den 11.4.2019.
Ich meine hier gelesen zu haben dass solch Einladungen nichtig sind. Werde es Morgen hier mal fotografieren.
Für Links und Tipps und Hilfe bin ich dankbar.