Mehrbedarfszuschlag 35% im Alg II- Bezug??????

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Empörtes

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Hi ich erhalte nach §§53,54 Abs.1S.1SGB XII ein persönliches Budget.
Steht mir ein Mehrbedarf zu?

Gilt das nach §21 SGB II (4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.


Wenn ja wie kann ich das begründen?

Ich habe zusätzlich noch eine Maßnahme in einem Berufsförderungswerk gemacht und solch eine Ähnliche werde ich noch machen,ggf. zusätzlich eine Umschulung.
Würde in einer Umschulung auch die 35% gezahlt werden müssen oder wie sieht das aus? Ich bin kein Anwalt und blicke da nicht durch.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Laut meinem Widerspruchsbescheid ist mein persönliches Budget kein Mehrbedarfsauslöser.??? Stimmt das oder ist das nur eine Abschreckbegründung...?

Lieben Gruß

Empörtes:icon_pause:
 
Also während einer Umschulungs-Reha-oder ähnlichen Maßnahme bekommst du die 35% auf jeden Fall. Also im BfW, wie du das geschrieben hast. Mit persönlichen Budget kenne ich mich nicht aus.
 
Also während einer Umschulungs-Reha-oder ähnlichen Maßnahme bekommst du die 35% auf jeden Fall. Also im BfW, wie du das geschrieben hast. Mit persönlichen Budget kenne ich mich nicht aus.

Erstmal Danke, ja das scheint mir alles etwas unklar zu sein. Vielleicht sollte ich mal einen Anwalt fragen.:icon_kinn: Da es ja beides betrifft Bfw und Pers.Budget SGB XII. Vielleicht gibt es ja noch ein paar Antworten oder Erfahrungen?`Würde mich sehr freuen.
 
So wie ich das Gesetz verstehe, hat das persönliche Budget nichts mit Mehrbedarf zu tun, der Bescheid ist also ok.
Denn das p.B hat ja nichts mit Arbeit o.ä zu tun.
 
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