Empörtes
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 13 Apr 2012
- Beiträge
- 38
- Bewertungen
- 9
Hi ich erhalte nach §§53,54 Abs.1S.1SGB XII ein persönliches Budget.
Steht mir ein Mehrbedarf zu?
Gilt das nach §21 SGB II (4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
Wenn ja wie kann ich das begründen?
Ich habe zusätzlich noch eine Maßnahme in einem Berufsförderungswerk gemacht und solch eine Ähnliche werde ich noch machen,ggf. zusätzlich eine Umschulung.
Würde in einer Umschulung auch die 35% gezahlt werden müssen oder wie sieht das aus? Ich bin kein Anwalt und blicke da nicht durch.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Laut meinem Widerspruchsbescheid ist mein persönliches Budget kein Mehrbedarfsauslöser.??? Stimmt das oder ist das nur eine Abschreckbegründung...?
Lieben Gruß
Empörtes
Steht mir ein Mehrbedarf zu?
Gilt das nach §21 SGB II (4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
Wenn ja wie kann ich das begründen?
Ich habe zusätzlich noch eine Maßnahme in einem Berufsförderungswerk gemacht und solch eine Ähnliche werde ich noch machen,ggf. zusätzlich eine Umschulung.
Würde in einer Umschulung auch die 35% gezahlt werden müssen oder wie sieht das aus? Ich bin kein Anwalt und blicke da nicht durch.Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Laut meinem Widerspruchsbescheid ist mein persönliches Budget kein Mehrbedarfsauslöser.??? Stimmt das oder ist das nur eine Abschreckbegründung...?
Lieben Gruß
Empörtes
