Hallo
Ich nehme gerade an einer Arbeitserprobung im Rahmen Teilhabe zum Arbeitsleben teil.
Ich habe dazu für Mehrbedarf einen Antrag gestellt (§ 21 Absatz 4 SGB II) mit Kopie des Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung.
Nun soll die Rentenversicherung zusätzlich einen Nachweis ausstellen, die den Mehrbedarf begründet.
Was genau ist damit gemeint? Nachweis, über den tatsächlichen benötigten Mehrbedarf?
Danke
Ich nehme gerade an einer Arbeitserprobung im Rahmen Teilhabe zum Arbeitsleben teil.
Ich habe dazu für Mehrbedarf einen Antrag gestellt (§ 21 Absatz 4 SGB II) mit Kopie des Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung.
Nun soll die Rentenversicherung zusätzlich einen Nachweis ausstellen, die den Mehrbedarf begründet.
Was genau ist damit gemeint? Nachweis, über den tatsächlichen benötigten Mehrbedarf?
Danke