Spejderhagl
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Moin Moin,
ich beziehe momentan ALG2 und nach langem hin und her darf ich nun endlich in einem BFW meine Umschulung zum Großhandelskaufmann starten.
Mir wurde von einem Mitarbeiter des BFW gesagt das ich nun Mehrbedarf beantragen kann.
In dem Schreiben des Jobcenters steht
Es handelt sich um eine Maßnahme i.S.d.§ 33 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch.
Daher kann die o.g. Person in ihrem zuständigen Standort einen Mehrbedarf i.S.d
§ 21 Abs.4 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch beantragen.
Meine Frage ist wie ich so einen Antrag richtig stelle, und ob mir Mehrbedarf definitiv zusteht oder ob es auch abgelehnt werden kann bzw. darf ?
Vielen Dank im Vorraus und lg.
Spejderhagl
ich beziehe momentan ALG2 und nach langem hin und her darf ich nun endlich in einem BFW meine Umschulung zum Großhandelskaufmann starten.

Mir wurde von einem Mitarbeiter des BFW gesagt das ich nun Mehrbedarf beantragen kann.
In dem Schreiben des Jobcenters steht
Es handelt sich um eine Maßnahme i.S.d.§ 33 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch.
Daher kann die o.g. Person in ihrem zuständigen Standort einen Mehrbedarf i.S.d
§ 21 Abs.4 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch beantragen.
Meine Frage ist wie ich so einen Antrag richtig stelle, und ob mir Mehrbedarf definitiv zusteht oder ob es auch abgelehnt werden kann bzw. darf ?
Vielen Dank im Vorraus und lg.
Spejderhagl