Mehrbedarf wg kostenaufwändiger Ernährung

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augenweide2003

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18 Jun 2005
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Das SG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 15.6.2005 diesen Mehrbedarf anerkannt und die ARGE per einstweiliger Anordnung verurteilt, 70% des Mehrbedarfs ab dem 1.6.05 zu zahlen.
Die AA hat aber nur ALG II gezahlt. Weder die Nachzahlung für Juni noch den erhöhten Betrag ab Juli 2005.
Was kann ich jetzt unternehmen???
 
E

ExitUser

Gast
Hi ,ist das dein Urteil ?
Wenn ja, hinfahren , Chef verlangen ,
Urteil mitnehmen und sofortige Zahlung verlangen. :motz:

Ansonsten Anzeige erstatten über einen Anwalt . :evil: :evil:

Gruss
Rüdiger
 
E

ExitUser

Gast
augenweide2003 meinte:
Das SG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 15.6.2005 diesen Mehrbedarf anerkannt und die ARGE per einstweiliger Anordnung verurteilt, 70% des Mehrbedarfs ab dem 1.6.05 zu zahlen.
Die AA hat aber nur ALG II gezahlt. Weder die Nachzahlung für Juni noch den erhöhten Betrag ab Juli 2005.
Was kann ich jetzt unternehmen???
... das wird noch nicht angewiesen worden sein, weil es zusätzlich kam. Komme mal bitte ins Elo Center oder stelle Antrag auf § 42 SGB I beim AA mit Kopie des Urteils.

Bis dann ...
 
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