ruhrpottanonym
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
ich versuche es kurz zu machen:
Ich habe den o.g. Mehrbedarf beantragt, rückwirkend als auch für die Zukunft.
Nach etwas Bearbeitungszeit ist jetzt ein Schreiben auf dem Weg zu mir in dem ich aufgefordert werde eine Mietbescheinigung des Vermieters für die Wohnung meiner Eltern beizubringen. Ich bin vor nahezu genau 2 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und habe in dem Antrag nur darum gebeten, dass die Rückzahlung auf das Konto meiner Eltern erfolgt. Dies habe ich auch bei dem damaligen Betrag für die Erstausstattung getan und das stellte auch null Probleme dar.
Daher die Frage, wie darauf reagieren? Darf das Jobcenter so etwas verlangen, obwohl ich ja nicht mehr bei meinen Eltern wohne? Wenn ja, mit welchem Sinn und Zweck? Ich vermuter eher, dass es sich um ein einfaches Missverständnis handelt da die dort etwas schlampig waren und nur das Wort Eltern gelesen haben und nicht den Zusammenhang mit der Rückzahlung auf dieses Konto.
Falls es wichtig ist: Ich bin 31.
ich versuche es kurz zu machen:
Ich habe den o.g. Mehrbedarf beantragt, rückwirkend als auch für die Zukunft.
Nach etwas Bearbeitungszeit ist jetzt ein Schreiben auf dem Weg zu mir in dem ich aufgefordert werde eine Mietbescheinigung des Vermieters für die Wohnung meiner Eltern beizubringen. Ich bin vor nahezu genau 2 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und habe in dem Antrag nur darum gebeten, dass die Rückzahlung auf das Konto meiner Eltern erfolgt. Dies habe ich auch bei dem damaligen Betrag für die Erstausstattung getan und das stellte auch null Probleme dar.
Daher die Frage, wie darauf reagieren? Darf das Jobcenter so etwas verlangen, obwohl ich ja nicht mehr bei meinen Eltern wohne? Wenn ja, mit welchem Sinn und Zweck? Ich vermuter eher, dass es sich um ein einfaches Missverständnis handelt da die dort etwas schlampig waren und nur das Wort Eltern gelesen haben und nicht den Zusammenhang mit der Rückzahlung auf dieses Konto.
Falls es wichtig ist: Ich bin 31.