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ExitUser
Gast
Hallo Janchen, sollte mich noch mal bei dir melden , wenn Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 abgelehnt wird. Du hattest mir diese Nachricht am 06.10. zukommen lassen. Komme gerade vom SB,Antag auf Kostenaufwendige Ernährung könnte durchkommen aber Antrag auf Mehrbedarf nach § 21 nicht, da ich keine Eingliederungshilfe erhalte und auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehe.Was muß ich jetzt im Widerspruch schreiben?