Mehrbedarf -kostenaufwendige Ernährung

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evahb

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Hallo,ich bekomme den Mehrbedarf wegen meiner Neurodermitiserkrankung,da ich aber gegen diverse Duftstoffe,Nahrungsmittel/Seifenartikel allergisch reagiere ist meine Frage,kann ich eine Aufstockung des Mehrbedarfs erhalten?Ich benötige Duft-und Seifenfreie Artikel ,die ich in der Apotheke kaufe-alles sehr teuer.Gegen Nickel bin ich höchstgradig allergisch.Habt ihr Tipps für mich? :kinn: Wo finde ich den Formular für meinen Arzt?

Grüße Evahb
 
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Als formlosen Antrag stellen. Dafür gibt es einen Pauschalbetrag von 25,56 Euro an Mehrbedarf in Gruppe 1. (§ 21 SGB II)

Wann ein Mehrbedarf angemessen ist, sollte nach allgemein gültigen, objektiven Maßstäben beurteilt werden. Nach dem BSHG wurden Empfehlungen des Deutschen Vereins zugrunde gelegt. Ein solcher Maßstab bietet sich auch weiterhin an. Eine Pauschalierung der Mehrleistungen begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Aktuell werden einzelne Erkrankungen zu acht Diagnosegruppen zusammengefasst und mit einem Mehrbetragswert hinterlegt, der von 25,56 EUR bis 66,47 EUR reicht:

Gruppe 1 (25,56 EUR): z.B. Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Neurodermitis,

Gruppe 2 (51,13 EUR): Diabetes mellitus Typ I konventionelle Insulintherapie und Typ Iia,

Gruppe 3 (35,79 EUR): Hyperlipidämie,

Gruppe 4 (25,56 EUR): Hypertonie/kardiale oder renale Ödeme,

Gruppe 5 (30,68 EUR): Hyperurikämie/Gicht,

Gruppe 6 (30,68 EUR): Leber- und Niereninsuffizienz,

Gruppe 7 (61,36 EUR): Niereninsuffizienz mit Hämodialysebehandlung,

Gruppe 8 (66,47 EUR): Zöliakie/Sprue.

Die Diagnosegruppe 9 betrifft sonstige Erkrankungen nach ärztlichem Attest mit individueller Wertfestsetzung

https://www.erwerbslosenforum.de/antrag/zusatz5.pdf
 
E

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Der Mehrbedarf für Neurodermitis- Kranke beträgt 25,56 Euro,welchen du ja auch schon bekommst.

Was sind das für Seifenartikel?

Sehr gut zur Pflege bei Neurodermitis- Kranken helfen Harnstoffpräparate,welche allerdings nicht von der KK übernommen werden.

Hast du sie schon mal benutzt ?

https://www.elo-forum.org/search/2193.html ;)

Was macht eigentlich dein Antrag auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 4 ?
 
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Evahb,vielleicht kannst du mir mal mitteilen,um was für Medikamente und Hilfsmittel es sich bei dir handelt.
Wie lange leidest du schon an dieser Krankheit?

Ich selbst leide schon 30Jahre daran und weiß nur zu gut ,wovon du sprichst.
Um dir eventuell helfen zu können,brauche ich mehr Informationen.
Lies bitte auch den Link,welchen ich dir in meinem 1. Beitrag gab,dürfte sehr interessant für dich sein.
 

evahb

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Hallo Lusjena,im Moment habe ich bei der Arge soviel laufen,blick kaum noch durch.Habe Widerspruch eingelegt,aber noch nichts gehört.Ich nehme für die Körperpflege Shampoo und Bade/Duschcreme/Lotion/Antitranspirant etc.von Bodysol,ist nicht preiswert.
Muss mein Arzt mir bestätigen,dass ich besondere Pflegemittel benötige? :?: Ich leide außer der Neurodermitis noch unter anderen Allergien,kann ich da noch was machen?

Gruß Evahb
 
E

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Gast
Kann ich so nicht beantworten.

Um überhaupt so einen Antrag stellen zu können,muß dir ärztlich bescheinigt werden,dass du auf Grund deiner Erkrankung diverse Hilfsmittel benötigst,die eine Verbesserung deiner Krankheit hervorrufen.

Warst du schon mal zur Reha?



Endlich haben die Richter begriffen, dass es Kranken und Behinderten nicht zugemutet werden kann, daß man die Medikamente, Pflegemittel und Hilfsmittel, welche die Krankenkasse nicht bezahlt, aus dem Regelsatz bezahlt werden muß.Laut diesem Urteil übernimmt die Arge die Kosten für medizinische Hilfsmittel.

Zitat:
Die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sind zu erhöhen, wenn dies zur medizinischen Grundversorgung erforderlich ist. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg vom 11. August 2005 (Az.: S 30 AS 328/05 ER ) muss die medizinisch notwendige Behandlung auch für Arbeitssuchende, die Bezieher des gemäß dem Arbeitslosengeldes II sind, sichergestellt werden.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall lebte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II mit ihren Töchtern zusammen. Eine Tochter litt unter chronischer Neurodermitis und verschiedenen Nahrungsmittelallergien. Zur Behandlung benötigte sie verschiede Pflegeprodukte und Medikamente, die sie selbst nicht finanzieren konnte und die auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wurden. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte eine Übernahme der besonderen Kosten für die Pflege der Tochter ab. Dabei argumentierte die Agentur, dass das Sozialgesetzbuch (zweites Buch) eine Erstattung von zusätzlichen Leistungen nur für Ernährungskosten, nicht aber für Medikamente und Pflegeprodukte vorsehe. Das hat sich die Betroffene nicht gefallen lassen und zog vor Gericht.
Das Lüneburger Sozialgericht verpflichtete die Arbeitsagentur in einem Eilverfahren, die notwendigen Behandlungskosten zu erstatten, solange dies medizinisch erforderlich ist. Auf Grund der monatlichen Ausgaben für die Behandlung von bis zu 240 Euro sei es offensichtlich, dass die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II nicht ausreicht. Selbst wenn das Sozialgesetzbuch keine Regelungen enthalte, nach der in besonderen Einzelfällen die Regelleistungen zu erhöhen wären, müssten diese Kosten übernommen werden. Das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum der Klägerin sei sonst nicht mehr gesichert.



Sozialgericht Lüneburg
Urteil vom 2005-08-11
Aktenzeichen: S 30 AS 328/05 ER

Um so einen Prozess führen zu können,bedarf es bei Dir anwaltlicher Hilfe .
Ich habe diesen Prozess allein geführt und gewonnen,ich denke,du bist damit überfordert.

Ich kann dir eine gute Anwaltskanzlei empfehlen,wenn du möchtest.


Seit dem 1. April 2004 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen ihren hautkranken Mitgliedern mit wenigen Ausnahmen rezeptfreie Medikamente (so genannte "OTC-Präparate") nicht mehr.
In die vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahmeregelung sind für Hautkranke und Allergiker wichtige Wirkstoffe nicht einbezogen worden. So werden Harnstoffpräparate beispielswiese fälschlich als "reines Pflegemittel" eingestuft.
Viele dieser "OTC-Präparate" sind für schwer Hautkranke und Allergiker medizinisch absolut notwendig. Wird beispielsweise ein Heuschnupfen nicht ausreichend behandelt, droht ein "Etagen-Wechsel" hin zu allergischem Asthma.
Bei entzündlichen Hauterkrankungen, bei allergischem Schnupfen und Asthma kann man einen akuten Schub mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zurückdrängen. Da aber chronische Krankheiten immer wieder auftreten, muss auch zwischen den Schüben behandelt werden ("Intervalltherapie"). Bei Patienten, die z. B. ihre Haut nicht regelmäßig mit Basisdermatika oder Balneotherapeutika behandeln, verschlechtert sich der Hautzustand zusehends und der nächste Krankheitsschub kommt deutlich schneller. Betroffen sind mehrere Millionen Kranke mit:

Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis),
Heuschnupfen, allergischem Asthma oder einem allergischem Kontaktekzem,
geschwächtem Immunsystem,
chronischen Wunden und anderen schweren Hautkrankheiten.


Weiterlesen hier https://www.dnb-ev.de/sozialpolitik0.php
 

evahb

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Lusjena,ich werde mir vom Hautarzt ein Attest geben lassen und sollte abgelehnt werden,wird der VdK mir zur Seite stehen.Vielen Dank,mal sehen was es bringt.

Gruß Evahb
 
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Lusjena,ich werde mir vom Hautarzt ein Attest geben lassen und sollte abgelehnt werden,wird der VdK mir zur Seite stehen.Vielen Dank,mal sehen was es bringt

Stell dir das blos nicht so einfach vor,ein Attest genügt nicht allein.

Wieviel Kosten im Monat verursacht denn deine Hautpflege?
 
E

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Gast
Es bleibt einem nur ein klärendes Gespräch mit der KK , wenn die nicht zahlen, dann bleibt einem Kranken nur der Klageweg, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auf diverse Produkte angewiesen ist. Die Arge zahlt ja nicht freiwillig. :kotz:

Für Pharmaprodukte und den Besuch beim Arzt gibt’s 13,17 Euro im Monat. im Regelsatz.
Nach einmal Praxisgebühr (10.-€) wird’s eng, da man dann im Monat nur noch 3.17€ übrig hat.
Ein Arbeitsloser kann sich demnach nicht mal mehr die Zuzahlung für Medikamente ( 5.-) erlauben oder im gleichen Monat zum Zahnarzt gehen.
Es gibt aber genügend chronisch Kranke, die monatlich zwischen 2- 3 Medikamente benötigen, welche er sich aber vom Regelsatz leistenkann, weil das Geld nicht reicht.
Auch wenn man den Eigenanteil von 41.40 €/ 82.80€ bezahlt hat und die Befreiung bekommen hat, bleiben die Aussichten düster. Die nicht verschreibungspflichtigen Produkte sind so teuer, das mtl. 13.17 € ein übler Scherz sind :motz: :motz:
 
E

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Gast
Es gibt aber genügend chronisch Kranke, die monatlich zwischen 2- 3 Medikamente benötigen, welche er sich aber vom Regelsatz leistenkann, weil das Geld nicht reicht.
Auch wenn man den Eigenanteil von 41.40 €/ 82.80€ bezahlt hat und die Befreiung bekommen hat, bleiben die Aussichten düster. Die nicht verschreibungspflichtigen Produkte sind so teuer, das mtl. 13.17 € ein übler Scherz sind

Für chronisch Kranke und Behinderte sind die 13,17 Euro ein Scherz,auch wenn sie von der Zuzahlung befreit sind.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können manchen Kranken im Monat mehere hundert Euro kosten,welche er aus dem Regelsatz nicht bezahlen kann,dass SGBII sieht in seiner Rechtssprechung keinerlei Hilfen für diesen Fall vor,doch es ist immer der induviduelle Fall des Hilfesuchenden zu sehen.

Ist es dem HS nicht möglich,seine medizinisch notwendigen Medikamente aus dem Regelsatz zu bezahlen,ist sein Existenzminimum gefährdet und dies verstößt gegen Artikel 1 unserer Grundverfassung.

Auch HARTZ IV Empfängern muß ein menschenwürdiges Leben gewährleistet werden,so die richterliche Rechtssprechung.

Hierbei sind immer die näheren Umstände des HS zu betrachten.

Widerspruch und Klage sind notwendig.
 
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