Hi,
Ich habe mich mit dem Thema bisher nicht so richtig beschäftigt aber habe nun doch eine Frage. Da mein Hartz 4 abgelaufen ist und ich es neu beantragen musste bekam ich heute den neuen Bescheid. Hier war eine interessante Änderung aufgetreten. Ich bekomme Warmwasser im Bad durch eine zentrale Warmwasserversorgung im Keller. In der Küche hingegen muss ich es mit einem Boiler selbst erhitzen, somit dezentral. Bisher bekam ich vom Jobcenter 2,75€ im Monat für Warmwasserzubereitung (denen ist bekannt das ich in der Küche einen Boiler habe), also nicht die vollen 9,75€ die man normalerweise bekommt. Doch heute kamen gleich 3 Briefe vom Jobecenter, einmal mit der Info das mir für Juli-August 2018 Nachzahlungen zustehen, einmal für September 2018-August 2019 und der neue Hartz 4 Bescheid der ab September 2019 gilt. In allen 3 Briefen wird gesagt, dass mir die vollen 9,75€ zustehen. Das Gesetz ist mir hier auch nicht ganz eindeutig:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBI, I S. 2954) § 21 Mehrbedarfe:
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,......
"soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird" <- hier eindeutig gegeben in der Küche
"und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach §22 anerkannt werden" - wird es doch aber bereits für das Badezimmer.
Habe ich nun also nur Recht auf ein Teil, eben die 2,75€ die ich bisher bekam, hat es mit den 2,3% und somit 9,75€ und den Rückzahlungen seine Richtigkeit oder habe ich im Endeffekt eigentlich überhaupt kein Recht auf den Mehrbedarf?
Hoffentlich weiß hier jemand mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe mich mit dem Thema bisher nicht so richtig beschäftigt aber habe nun doch eine Frage. Da mein Hartz 4 abgelaufen ist und ich es neu beantragen musste bekam ich heute den neuen Bescheid. Hier war eine interessante Änderung aufgetreten. Ich bekomme Warmwasser im Bad durch eine zentrale Warmwasserversorgung im Keller. In der Küche hingegen muss ich es mit einem Boiler selbst erhitzen, somit dezentral. Bisher bekam ich vom Jobcenter 2,75€ im Monat für Warmwasserzubereitung (denen ist bekannt das ich in der Küche einen Boiler habe), also nicht die vollen 9,75€ die man normalerweise bekommt. Doch heute kamen gleich 3 Briefe vom Jobecenter, einmal mit der Info das mir für Juli-August 2018 Nachzahlungen zustehen, einmal für September 2018-August 2019 und der neue Hartz 4 Bescheid der ab September 2019 gilt. In allen 3 Briefen wird gesagt, dass mir die vollen 9,75€ zustehen. Das Gesetz ist mir hier auch nicht ganz eindeutig:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBI, I S. 2954) § 21 Mehrbedarfe:
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,......
"soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird" <- hier eindeutig gegeben in der Küche
"und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach §22 anerkannt werden" - wird es doch aber bereits für das Badezimmer.
Habe ich nun also nur Recht auf ein Teil, eben die 2,75€ die ich bisher bekam, hat es mit den 2,3% und somit 9,75€ und den Rückzahlungen seine Richtigkeit oder habe ich im Endeffekt eigentlich überhaupt kein Recht auf den Mehrbedarf?
Hoffentlich weiß hier jemand mehr.
Mit freundlichen Grüßen