Startbeitrag
- Mitglied seit
- 30 Jun 2006
- Beiträge
- 60
- Bewertungen
- 0
Liebe Forumnutzer,
ich möchte eine kurze Frage loswerden.
Leistungen nach SGBII sind mir bis 31.12.06 bewilligt.
Was passiert, wenn ich aufgrund einer zusätzlich festgestellten Krankheit jetzt einen Antrag auf Anpassung des Mehrbedarfes stelle (ca. 10 Euro mehr im Monat)?
Wird dann die gesamte Leistung neu bewilligt/festgesetzt? Können mir aus dem Anpassungsantrag Nachteile entstehen, die den Vorteil der 10 Euro monatlich überwiegen? Nicht dass ich mich jetzt hier selbst aushebele, meine ARGE ist mir überhaupt nicht freundlich gesonnen. Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
bz
ich möchte eine kurze Frage loswerden.
Leistungen nach SGBII sind mir bis 31.12.06 bewilligt.
Was passiert, wenn ich aufgrund einer zusätzlich festgestellten Krankheit jetzt einen Antrag auf Anpassung des Mehrbedarfes stelle (ca. 10 Euro mehr im Monat)?
Wird dann die gesamte Leistung neu bewilligt/festgesetzt? Können mir aus dem Anpassungsantrag Nachteile entstehen, die den Vorteil der 10 Euro monatlich überwiegen? Nicht dass ich mich jetzt hier selbst aushebele, meine ARGE ist mir überhaupt nicht freundlich gesonnen. Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
bz