Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -> neuer Besche

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biegeziege

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Liebe Forumnutzer,

ich möchte eine kurze Frage loswerden.
Leistungen nach SGBII sind mir bis 31.12.06 bewilligt.

Was passiert, wenn ich aufgrund einer zusätzlich festgestellten Krankheit jetzt einen Antrag auf Anpassung des Mehrbedarfes stelle (ca. 10 Euro mehr im Monat)?

Wird dann die gesamte Leistung neu bewilligt/festgesetzt? Können mir aus dem Anpassungsantrag Nachteile entstehen, die den Vorteil der 10 Euro monatlich überwiegen? Nicht dass ich mich jetzt hier selbst aushebele, meine ARGE ist mir überhaupt nicht freundlich gesonnen. Vielleicht hat ja schon einer ähnliche Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße
bz
 

kalle

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Also, eigentlich ab Antragstellung des Mehrbedarfes muß ein neuer Bescheid erstellt werden.Und zwar nur über den Mehrbedarf. Es sei denn, Du hast noch andere Dinge am Laufen. Aber ansonsten: Kein Problem. Es geht ja nur um den Mehrbedarf.
 

biegeziege

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Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe auch gedacht, dass es so laufen könnte.
Ich versuchs einfach mal und warte, was meine ARGE draus macht...
 

biegeziege

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ERFOLGSMITTEILUNG: :)

Die ARGE hat den geltend gemachten Mehrbedarf anerkannt, ich habe meinen normalen Scheck erhalten und zusätzlich für August und September einen weiteren Scheck über ca 18 Euro (entspricht dem beantragten MB).

Der Bescheid hierüber steht noch aus, aber immerhin ist Geld geflossen.

Nun warte ich, ob denen vielleicht etwas anderes einfällt, mich zu ärgern.
 
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