Ernesto Disput
Elo-User*in
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Hallo,
manchmal wurde über ein Thema bereits so viel geschreiben, dass man seine Frage durch rumsuchen auch nicht beantwortet bekommt.
Seit dem 01.2011 sind die Kosten für Warmwasser nicht mehr in der Regelleistung (RL) erhalten und düften daher bei der zu zahlenden Umlage (in den KdU) vom JC auch nicht mehr abgezogen werden.
Ich verstehe nicht ganz richtig die begriffliche Bedeutung von "Mehrbedarf Energie Warmwasser" laut einem JC-Bescheid. Um was es geht, eigentlich schon. Mehr bedeutet ja, man bekammt was "mehr"!
Nach [FONT="]§ 21 Abs. (7 ) SGB II hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn man einen Durchlauferhitzer (DLH) für Warmwasser hat; sog. "Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung". Den habe ich, den ich habe einen GAS-DLH. Und wenn man die Kosten für diesen selber bezahlt. Ich bezahle die Kosten (Abschlag für GAS) selbst und nicht an den Vermieter. Mit GAS wird die Heizung und der DLH betrieben. Der Abschlag für das GAS wird vom JC voll übernommen.
Frage: habe ich jetzt dennoch einen Anspruch auf den [/FONT][FONT="]Zuschlag[/FONT] "Mehrbedarf Energie Warmwasser / "[FONT="], also zusätzlich 8,79 EUR / Monat,
weil ich ja einen DLH habe und meine Kosten selber bezahle. Oder ist dies nur der Fall, wenn der Warmwasseranteil nicht bereits durch die Abschlagskosten (in den KdU) gedeckt wird.
[/FONT]
manchmal wurde über ein Thema bereits so viel geschreiben, dass man seine Frage durch rumsuchen auch nicht beantwortet bekommt.
Seit dem 01.2011 sind die Kosten für Warmwasser nicht mehr in der Regelleistung (RL) erhalten und düften daher bei der zu zahlenden Umlage (in den KdU) vom JC auch nicht mehr abgezogen werden.
Ich verstehe nicht ganz richtig die begriffliche Bedeutung von "Mehrbedarf Energie Warmwasser" laut einem JC-Bescheid. Um was es geht, eigentlich schon. Mehr bedeutet ja, man bekammt was "mehr"!
Nach [FONT="]§ 21 Abs. (7 ) SGB II hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn man einen Durchlauferhitzer (DLH) für Warmwasser hat; sog. "Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung". Den habe ich, den ich habe einen GAS-DLH. Und wenn man die Kosten für diesen selber bezahlt. Ich bezahle die Kosten (Abschlag für GAS) selbst und nicht an den Vermieter. Mit GAS wird die Heizung und der DLH betrieben. Der Abschlag für das GAS wird vom JC voll übernommen.
Frage: habe ich jetzt dennoch einen Anspruch auf den [/FONT][FONT="]Zuschlag[/FONT] "Mehrbedarf Energie Warmwasser / "[FONT="], also zusätzlich 8,79 EUR / Monat,
weil ich ja einen DLH habe und meine Kosten selber bezahle. Oder ist dies nur der Fall, wenn der Warmwasseranteil nicht bereits durch die Abschlagskosten (in den KdU) gedeckt wird.
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