E
ExitUser
Gast
Hallo alle zusammen
Es gibt ja genügend Hartz 4 Rechner im Internet und egal welchen ich nutze, immer wenn ich meine Leistung ausrechnen möchte, steht da Mehrbedarf für alleinerziehende, 124 Euro.
Habe im Internet auch gelesen das einen der zuschlag auch zusteht wenn man noch bei den Eltern wohnt.
("(3) Unverheiratete unter 25 Jahre alte Kinder mit eigenem Kind, die im Haushalt ihrer Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemein-schaft (s. Kap. 3.3 zu § 7). Sie erhalten die volle Regelleistung (s. Kap. 2.2 zu § 20). Auch bei ihnen ist der Mehrbedarf anzuerkennen."
https://www.arbeitsagentur.de/zentral...ehrbedarfe.pdf)
Aber auf meinem Bescheid von der Arge steht nix davon.
Nun rief ich heute bei der Arge an und da wurd mir gesagt das mir die Leistung gar nicht zustehen tut, weil ich noch zuhause wohne und meine Eltern auf meine Tochter aufpassen, wenn sie nicht in der Kita ist und ich arbeiten bin. (400 Euro Job)
Kann das wahr sein???
Lg
chip
Es gibt ja genügend Hartz 4 Rechner im Internet und egal welchen ich nutze, immer wenn ich meine Leistung ausrechnen möchte, steht da Mehrbedarf für alleinerziehende, 124 Euro.
Habe im Internet auch gelesen das einen der zuschlag auch zusteht wenn man noch bei den Eltern wohnt.
("(3) Unverheiratete unter 25 Jahre alte Kinder mit eigenem Kind, die im Haushalt ihrer Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemein-schaft (s. Kap. 3.3 zu § 7). Sie erhalten die volle Regelleistung (s. Kap. 2.2 zu § 20). Auch bei ihnen ist der Mehrbedarf anzuerkennen."
https://www.arbeitsagentur.de/zentral...ehrbedarfe.pdf)
Aber auf meinem Bescheid von der Arge steht nix davon.
Nun rief ich heute bei der Arge an und da wurd mir gesagt das mir die Leistung gar nicht zustehen tut, weil ich noch zuhause wohne und meine Eltern auf meine Tochter aufpassen, wenn sie nicht in der Kita ist und ich arbeiten bin. (400 Euro Job)
Kann das wahr sein???
Lg
chip