Hallo!
Bei all dem Stress mit der ARGE ist mir erst jetzt aufgefallen, dass der Mehrbedarf für Alleinerziehende nie berücksichtigt wurde - immerhin 41 € für nunmehr 15 Monate. Bin ich richtig informiert, dass die ARGE Leistungen rückwirkend für 4 Jahre nachzahlen muss?
Wie verhält sich das bei der KFZ Haftpflicht? Im Antragsformular ist immer die Frage nach der KFZ Haftpflicht. Wird dieser Betrag, zumindest in einer bestimmten Höhe, bei der Berechnung der Leistung mit berücksichtigt?
Ich bin für jede Info dankbar!
Gruß Petra
Bei all dem Stress mit der ARGE ist mir erst jetzt aufgefallen, dass der Mehrbedarf für Alleinerziehende nie berücksichtigt wurde - immerhin 41 € für nunmehr 15 Monate. Bin ich richtig informiert, dass die ARGE Leistungen rückwirkend für 4 Jahre nachzahlen muss?
Wie verhält sich das bei der KFZ Haftpflicht? Im Antragsformular ist immer die Frage nach der KFZ Haftpflicht. Wird dieser Betrag, zumindest in einer bestimmten Höhe, bei der Berechnung der Leistung mit berücksichtigt?
Ich bin für jede Info dankbar!
Gruß Petra