Hi,
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft, meine Lebensgefährtin, ich und unsere 9jährige Tochter...
Meine Freundin macht eine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin und ist im 3. Jahr. Die Ausbildung wird vom Jobcenter subventioniert. Sie bekommt einen Lohn von ihrem Arbeitgeber der anteilig berechnet auf das ALG2 fällt so als würde sie aufstocken...
Ich arbeite selbst seit Oktober in einem 450€ Job. Grundverdienst liegt bei rund 215€ im Monat, die bekomme ich definitiv + eventuelle Überstunden.
Das Jobcenter geht bei mir nun von einem Verdienst von 300€ aus, trotz einreichen aller Lohnbescheide wurde das bis jetzt noch nicht geändert? Ohne Zuverdienst bekam ich immer 345,80, inzwischen 185,80 + mein Verdienst vom Arbeitgeber. Bei 185,80 + 215€ sind das rund 400€.
Frage hierzu: Mein Zuverdienst liegt also bei 55€ nur? Ich dachte 100€ wären anrechnungsfrei?
Bei meiner Freundin ähnlich: Sie bekommt ein Ausbildungsgehalt von 352,64€, vom Jobcenter gibt es dann 1047,23€ dazu wobei hier Heizung und Miete mit dabei sind. Miete beträgt 570€, dazu dann noch Heizung 140€ (elektrische Heizung) und elektrischer Durchlauferhitzer. Zieht man noch den Anteil unserer Tochter ab sind es etwas mehr als 450€ wobei hier wohl ihr anrechnungsfreier Betrag mit dabei sind (laut Bescheid 140€). Sie bekommt also ca. die 345,80€ als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft + 140€ Freibetrag aus ihrer Tätigkeit, ich nicht?
Frage hierzu: Wenn beide aus der Familie jeweils arbeiten gibt es nur einmal einen Freibetrag für einen der beiden?
Ab 01.01.2019 soll der ALG2 Satz erhöht werden, Mitglieder von Bedarfsgemeinschaft von 374 auf 382, mal davon ab das wir zuvor nie 374€ pro Person vom Jobcenter bekamen frage ich mich, ob wir die Erhöhung überhaupt bekommen? Denn diesen Monat sind es statt 1047€ nur 819€ gewesen, klar, im Januar kein Geld für die Stadtwerke, aber wenn ich die 140€ Heizung abziehe passt das trotzdem nicht? Bei mir ist das gleiche Geld eingegangen, also 185,80...
Frage hierzu: Wenn beide dazu verdienen wird das ganze so verrechnet das man von höheren ALG2 Sätzen nicht profitiert?
Was sagt man hier generell zu den Beträgen die wir vom JC bekommen? Meine Freundin will zu einem Fachanwalt damit, wäre das wirklich der beste Weg weil wir wirklich falch berechnet werden?
MfG
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft, meine Lebensgefährtin, ich und unsere 9jährige Tochter...
Meine Freundin macht eine Ausbildung zur ex. Altenpflegerin und ist im 3. Jahr. Die Ausbildung wird vom Jobcenter subventioniert. Sie bekommt einen Lohn von ihrem Arbeitgeber der anteilig berechnet auf das ALG2 fällt so als würde sie aufstocken...
Ich arbeite selbst seit Oktober in einem 450€ Job. Grundverdienst liegt bei rund 215€ im Monat, die bekomme ich definitiv + eventuelle Überstunden.
Das Jobcenter geht bei mir nun von einem Verdienst von 300€ aus, trotz einreichen aller Lohnbescheide wurde das bis jetzt noch nicht geändert? Ohne Zuverdienst bekam ich immer 345,80, inzwischen 185,80 + mein Verdienst vom Arbeitgeber. Bei 185,80 + 215€ sind das rund 400€.
Frage hierzu: Mein Zuverdienst liegt also bei 55€ nur? Ich dachte 100€ wären anrechnungsfrei?
Bei meiner Freundin ähnlich: Sie bekommt ein Ausbildungsgehalt von 352,64€, vom Jobcenter gibt es dann 1047,23€ dazu wobei hier Heizung und Miete mit dabei sind. Miete beträgt 570€, dazu dann noch Heizung 140€ (elektrische Heizung) und elektrischer Durchlauferhitzer. Zieht man noch den Anteil unserer Tochter ab sind es etwas mehr als 450€ wobei hier wohl ihr anrechnungsfreier Betrag mit dabei sind (laut Bescheid 140€). Sie bekommt also ca. die 345,80€ als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft + 140€ Freibetrag aus ihrer Tätigkeit, ich nicht?
Frage hierzu: Wenn beide aus der Familie jeweils arbeiten gibt es nur einmal einen Freibetrag für einen der beiden?
Ab 01.01.2019 soll der ALG2 Satz erhöht werden, Mitglieder von Bedarfsgemeinschaft von 374 auf 382, mal davon ab das wir zuvor nie 374€ pro Person vom Jobcenter bekamen frage ich mich, ob wir die Erhöhung überhaupt bekommen? Denn diesen Monat sind es statt 1047€ nur 819€ gewesen, klar, im Januar kein Geld für die Stadtwerke, aber wenn ich die 140€ Heizung abziehe passt das trotzdem nicht? Bei mir ist das gleiche Geld eingegangen, also 185,80...
Frage hierzu: Wenn beide dazu verdienen wird das ganze so verrechnet das man von höheren ALG2 Sätzen nicht profitiert?
Was sagt man hier generell zu den Beträgen die wir vom JC bekommen? Meine Freundin will zu einem Fachanwalt damit, wäre das wirklich der beste Weg weil wir wirklich falch berechnet werden?
MfG