Sternschnuppe22
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Zum Teil habe ich mich schon einiges gelesen, aber die Fälle sind immer irgendwie unterschiedlich.
Es geht um folgendes:
Das ganze Jahr 2018 war ich in einer Transfergesellschaft. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte den Standort der Firma geschlossen. Ich war dort 22 Jahre beschäftigt. Mitte November 2018 hatte ich mich zum 01.01.2019 bei der AfA arbeitslos gemeldet. Anfang Dezember 2018 bin ich dann arbeitsunfähig erkrankt. Der Arzt diagnostizierte Depressionen. Während der Zeit in der Transfergesellschaft war ich eigentlich zuversichtlich mit meinen 60 Jahren nochmals eine Beschäftigung zu finden, zumal ich durch meinen alten Job noch Kontakte zu anderen Firmen hatte.
Doch leider hat es nicht funktioniert. Nach 46 Berufsjahren sollte ich dann "offiziell" arbeitslos werden und das in dem Alter. Das hat mich ziemlich mitgenommen. Mittlerweile habe ich mich mit der Situation auseinandergesetzt und abgefunden. Mir geht es jetzt wieder gut. Beim letzten Arzttermin, am 11. April, bin ich mit meinem Arzt so verblieben, dass meine Arbeitsunfähigkeit im Mai endet. Meine jetzige Krankmeldung geht noch bis zum 09. Mai. Es ist noch keine Endbescheinigung ausgestellt. Diese Endbescheinigung wird jetzt bei dem nächsten Arzttermin im Mai ausgestellt.
Am 13.04.2019 bekam ich dann ein Schreiben von meiner Krankenkasse. Mit dem Schreiben wurde mir dann eine medizinische Rehabilitation empfohlen (siehe angehängte Datei). Das Schreiben hat das gleiche Datum wie mein
Arzttermin - 11.04.2019. Zufall oder die Reaktion auf die letzte AU? Ich möchte die Reha nicht in Anspruch nehmen. Wir geht es wieder gut. Das war wirklich nur eine einmalige Sache. Es hat mich zu dem damaligen Zeitpunkt sehr getroffen, da ich in meinem langen Berufsleben noch nie arbeitslos gewesen bin. Ich möchte mich auch schnell bei der AfA melden, damit ich nicht noch mehr Zeit verliere und noch länger aus dem Beruf bin
Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich meiner KK schreiben, dass die AU in Absprache mit meinem Arzt im Mai beendet wird. Es mir wieder gut geht und ich daher die Reha nicht in Anspruch nehmen will. Wie sind da die Erfahrungswerte? Verzichtet die KK auf die Reha? Ich muss mich nach der Endbescheinigung ja umgehend bei der AfA melden und ALG 1 beantragen. Ich habe jetzt die Bedenken, dass die KK ihr Antwortschreiben so lange hinaus zögert, bis ich meine Endbescheinigung eingereicht habe. Was mache ich, wenn die KK auf die Reha besteht? Da ich meine Endbescheinigung dann eingereicht habe, bin ich gesund und habe keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Mittlerweile hätte ich mich dann ja auch schon bei der AfA gemeldet. Kann die AfA ALG 1 verweigern, falls die KK noch auf eine Reha bestehen würde?
Vielen Dank schon im Voraus
Es geht um folgendes:
Das ganze Jahr 2018 war ich in einer Transfergesellschaft. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte den Standort der Firma geschlossen. Ich war dort 22 Jahre beschäftigt. Mitte November 2018 hatte ich mich zum 01.01.2019 bei der AfA arbeitslos gemeldet. Anfang Dezember 2018 bin ich dann arbeitsunfähig erkrankt. Der Arzt diagnostizierte Depressionen. Während der Zeit in der Transfergesellschaft war ich eigentlich zuversichtlich mit meinen 60 Jahren nochmals eine Beschäftigung zu finden, zumal ich durch meinen alten Job noch Kontakte zu anderen Firmen hatte.
Doch leider hat es nicht funktioniert. Nach 46 Berufsjahren sollte ich dann "offiziell" arbeitslos werden und das in dem Alter. Das hat mich ziemlich mitgenommen. Mittlerweile habe ich mich mit der Situation auseinandergesetzt und abgefunden. Mir geht es jetzt wieder gut. Beim letzten Arzttermin, am 11. April, bin ich mit meinem Arzt so verblieben, dass meine Arbeitsunfähigkeit im Mai endet. Meine jetzige Krankmeldung geht noch bis zum 09. Mai. Es ist noch keine Endbescheinigung ausgestellt. Diese Endbescheinigung wird jetzt bei dem nächsten Arzttermin im Mai ausgestellt.
Am 13.04.2019 bekam ich dann ein Schreiben von meiner Krankenkasse. Mit dem Schreiben wurde mir dann eine medizinische Rehabilitation empfohlen (siehe angehängte Datei). Das Schreiben hat das gleiche Datum wie mein
Arzttermin - 11.04.2019. Zufall oder die Reaktion auf die letzte AU? Ich möchte die Reha nicht in Anspruch nehmen. Wir geht es wieder gut. Das war wirklich nur eine einmalige Sache. Es hat mich zu dem damaligen Zeitpunkt sehr getroffen, da ich in meinem langen Berufsleben noch nie arbeitslos gewesen bin. Ich möchte mich auch schnell bei der AfA melden, damit ich nicht noch mehr Zeit verliere und noch länger aus dem Beruf bin
Nun meine eigentliche Frage:
Kann ich meiner KK schreiben, dass die AU in Absprache mit meinem Arzt im Mai beendet wird. Es mir wieder gut geht und ich daher die Reha nicht in Anspruch nehmen will. Wie sind da die Erfahrungswerte? Verzichtet die KK auf die Reha? Ich muss mich nach der Endbescheinigung ja umgehend bei der AfA melden und ALG 1 beantragen. Ich habe jetzt die Bedenken, dass die KK ihr Antwortschreiben so lange hinaus zögert, bis ich meine Endbescheinigung eingereicht habe. Was mache ich, wenn die KK auf die Reha besteht? Da ich meine Endbescheinigung dann eingereicht habe, bin ich gesund und habe keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Mittlerweile hätte ich mich dann ja auch schon bei der AfA gemeldet. Kann die AfA ALG 1 verweigern, falls die KK noch auf eine Reha bestehen würde?
Vielen Dank schon im Voraus