Der Sachverhalt trug sich wie folgt zu: Neuer SB (Vermittler), erster Termin.also gesundheitliche einschränkungen und leistungsfähigkeit sagen ja nichts genaues über erkrankungen aus.
nur wenn dort wort wörtlich steht, kann keine sitzenden tätigkeiten ausüben weil er extrem dicke hämorriden hat würde gegen den datenschutz verstoßen!
kein sb hat ein recht darüber in kenntnis gesetzt zu werden, aus dem gutachten vom arzt geht nur hervor welche tätigkeiten noch in frage kommen, mehr nie!!
Der Sachverhalt trug sich wie folgt zu: Neuer SB (Vermittler), erster Termin.
SB liest während Gespräch (Einladung "Möchte mit Ihnen über Ihre aktuelle Berufliche Situation sprechen") im PC, sagt dann AHA, Sie haben also Kaputte Knie, ist Ihre Kranhenhausaufenthalt Erfolgreich gewesen?
Weiter bestätigte er zu wissen das Operiert wurde, und u.a. wusste er auch das eine Miniskusoperation stattgefunden hat...
Anders wäre es z. B. Knie kaputt, wegen extremen Ubergewichtes usw.
Hallo,
wieso sind Krankenhausaufenthalte in der Akte bei Afa und JC selbstverständlich?
Diese Daten gehören zu den Sozialdaten und die gehen Afa und Co. nichts an..
gar nichts..
wenn ich ins Krankenhaus gehe, bin ich arbeitunfähig und der SB bekommt eine AU-Bescheinigung und das war es...
selbtverständlich soll ich natürlich nicht nur au-bescheinigungen dort abgeben, wenn ich Termine habe...auch sonst soll man diese Bescheinigung dort einreichen..
ergo kann der SB gar nicht wissen, ob ich im Krankenhaus war oder nicht..
diese Daten sind nicht leistungsrelevant und haben in der Akte nichts zu suchen...
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