MDK schreibt gesund / Widerspruch dauert Monate / keiner fühlt sich verantwortlich

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toddhoffman

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Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

ich benötige eure Hilfe in einem Fall.

Ich bin das erste Mal im Leben in einen Krankengeldfall gerutscht.

Einige physische Einschränkungen, die ziemlich plötzlich auftraten, mehrere Familienmitglieder die ich verloren habe und (teils daraus resultierende) psychische Probleme (Konzentrationsunfähigkeit, Schlaflosigkeit, Depressionen), haben mich in der letzten Zeit zu einem Maximum der Anspannung geführt.

Mitunter daraus resultierten Probleme, die ich am Arbeitsplatz bekam.
Man nennt es wohl Mobbing / Bossing, was mir da geschah und dies gab mir schlussendlich den Rest. Genug von der Krankengeschichte.

Als ich nicht mehr konnte, suchte ich meine Hausärztin auf und schilderte ihr den Fall.
Sie diagnostizierte Schlafstörungen und Depressionen. (es ist noch einiges mehr aber es war die Spitze, die ich ihr auch erklären mochte).

Ich war einige Wochen krank und bekam ab der 9-10 Woche das erste Mal Post von meiner KK .
Bisher dachte ich, die sind hilfreich und haben Verständnis und wären an meiner Genesung interessiert. Ich dachte auch, ich würde ab der 7 Woche einfach Krankengeld bekommen und der MDK würde mich die Tage untersuchen. Aber das war nicht der Fall.

Da ich da bereits seit mehreren Wochen kein Geld hatte, rief ich recht schnell bei der KK an (Woche 12) und fragte, wie es mit meinem Krankengeld aussehen würde, da ich es brauche.

Man sagte mir, mein Arbeitgeber sei nicht kooperativ und würde Dokumente nicht senden.
Ich recherchierte und erfuhr, dass der AG diese Dokumente irgendwann senden muss oder eine Strafe zahlen muss. Doch dies erst nach mehreren Mahnungen seitens der KK und die schickte erst auf mein Drängen, eine zweite Erinnerung raus...

Also rief ich wieder an und fragte, wie es mit einer Vorschusszahlung aussehen würde, ich kann immerhin lückenlose Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres vorweisen, sowie meine Lohnsteuerbescheinigung. Am Telefon versicherte man mir, so etwas würde es nicht geben, nur in absoluten Ausnahmefällen, könne man dies auf persönlicher Grundlage entscheiden.
Ich hörte bereits an ihrer Stimme, dem Ton, dass sie mir nicht die Wahrheit sagte und recherchierte direkt nach dem Telefon gezielt nach Vorschussleistungen.

Ich fand heraus, dass das durchaus normal ist eigentlich und zu „gutem Service“ gehört. Ich erfuhr von der Möglichkeit, selbst eine Vorschusszahlung zu beantragen, die ihnen keinen Spielraum mehr ließen, weiter solche Spielchen zu treiben.

Zwei Tage später bekam ich Post und freute mich, nach nun 13 Wochen Krankheit, endlich Gehör gefunden zu haben. Es ging aber nicht um Krankengeld, wie ich feststellen musste.
Jetzt hieß es plötzlich, der MDK hätte nach Aktenlage entschieden mich nächste Woche wieder als Arbeitsfähig Gesund geschrieben.

Ich war sofort bei meiner Ärztin, die sich wunderte, denn der MDK hat, anders als im Schreiben beschrieben, nichts von angefordert und sich auch nicht gemeldet.
Gerichtsurteile sagen, es sei verboten, bei psychischen Krankheiten, Ferndiagnosen und Gesundschreibungen vorzunehmen.

Wir setzten einen Widerspruch auf und ich ergänzte Atteste von Fachärzten, die mir bestätigen, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Ich schrieb meinen gesamten Krankheitsverlauf auf, der von Jahr zu Jahr schlimmer wurde, jede noch so kleine Information.

Nun habe ich gelesen, dass der Widerspruch bis zu 3 Monate Bearbeitungszeit braucht. Zudem, muss die KK für diesen Zeitraum auch nicht rückwirkend Krankengeld zahlen. Ich kann mir also auch kein Geld zur Überbrückung wo anders leihen und bekomme es dann wieder. Es gibt einfach nichts. Auch keine ALG 1. Weil ja die KK zuständig ist, es gibt einfach nichts!

Ich werde nach aktueller Sachlage also 5 Monate kein Geld bekommen von der KK .
Und ich bin gezwungen, trotz Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, wieder die Arbeit aufzunehmen. Zudem ist die aktuelle Situation extrem belastend. Die KK arbeitet mit aller Kraft an einer Verschlechterung meiner Gesundheit.

Das ist für mich vorsätzliche Körperverletzung und Betrug.
Der Tatbestand, bis heute meine Sachleistungen nicht zu zahlen, ist Körperverletzung, da es meine Lebensgrundlage ist, die sie mir vorenthalten.

Am Telefon zu behaupten, es gäbe so etwas wie Vorschüsse nicht, ist vorsätzlicher Betrug.
Mich aufzufordern, die Arbeit der KK zu machen, mit dem AG Kontakt aufzunehmen, ihn zu bedrängen, dass er die Dokumente sendet, ist in meinem Zustand und bei dem Verhältnis zum AG eine absolute Zumutung.

Welche Möglichkeiten habe ich, während des laufenden Widerspruchs meinen Lebensunterhalt zu beziehen?

Die KK zahlt nicht.
Das AA sagt, die KK ist zuständig.
Und der AG muss nicht zahlen, da nach 6 Wochen die KK übernehmen muss.

Am 16.06 soll ich wieder die Arbeit aufnehmen. Obwohl mehrere Ärzte bestätigen, dass es meinen Gesundheitszustand verschlechtern wird. Und das ist unter uns, noch sehr rosig ausgedrückt.

Kann das alles sein?
Welche Möglichkeit bleibt mir jetzt noch?

Vielen Dank

Beste Grüße

Teea
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

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„Krankengeld Antrag Vorschuss nach § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB I



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit dem xxxxxx Anspruch auf Krankengeld.

Die rückwirkende Zahlung bis xxxxxx beläuft sich mittlerweile auf einen Betrag von xxxxxxx.

Ich bitte um zügige Überweisung eines Vorschuss auf das bekannte Konto.

Anbei sende ich die letzten drei Lohnabrechnungen.




Mit freundlichen Grüßen“

Zumindest das Geld bis zur Aufhebung der AU müssten die damit rausrücken, innerhalb 1 Monat.
Viel Glück!

Kasse mit grossem T?
 

Fairina

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Der MDK besucht dich gewöhnlich und entscheidet dann. Zu mindestes schreibt er dich an. Dazu nimmt er auch die vorgelegten Befunde deiner Ärzte/Krankenhäuser sich zur Hilfe . Bei wem bist du bisher in Behandlung? Sind da Fachärzte wie Psychiater und/oder Psychotherapeuten dabei?

Meiner unmaßgeblichen Meinung hat die KK da etwas verwechselt oder verschlampt oder es war nur ein Callcenter das irgendwelchen Blödsinn faselte. Ich würde gehörigen Ärger jetzt machen. Auch das dem AG soviel Zeit eingeräumt wird ist ungewöhnlich. Vor allem im Bereich Mobbing/Bossing. Da werden ganz andere Geschütze aufgefahren. Was sagen deine AUs in Bezug auf die ICT-Nennung?
 

Muzel

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Du solltest auf jeden Fall im Besitz sämtlicher Unterlagen sein. Hast du alle Unterlagen, sonst fordere Sie an.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Ist das wirklich so. Dass die bei gewonnenen Widerspruch nicht nachzahlen muessen?

Was sind das für Unterlagen, die der Arbeitgeber an die KK schicken muss?

Natürlich müssen die dann zahlen.
Die Frage ist immer, ob man mit dem Widerspruch eine aufschiebende Wirkung erzielt, damit das KG auch während des Widerspruch weiterläuft.

Entgeltbescheinigung im elektronischen Verfahren. (seit 2011 Pflicht)
Übrigens sollte sowas automatisch 5 Tage vor dem 42. Krankheitstag erfolgen.

Leider ist das gesetzlich wieder Gummi bzw. die Krankenkassen nutzen nicht die Mittel gegen den AG .
Da wird dann lieber abgewartet und zig mal lieb angefragt.
Das gleiche Trauerspiel gibts auch bei den Alg1 Entgeltbescheinigungen.

https://www.haufe.de/personal/perso...geltbescheinigung_idesk_PI10413_HI964831.html
 

toddhoffman

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Hallo zusammen,

Wow, ich bin wirklich beeindruckt von euren vielen Antworten in so kurzer Zeit, vielen Dank dafür :)

@RobbiRob

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit dem xxxxxx Anspruch auf Krankengeld.

Die rückwirkende Zahlung bis xxxxxx beläuft sich mittlerweile auf einen Betrag von xxxxxxx.

Ich bitte um zügige Überweisung eines Vorschuss auf das bekannte Konto.

Anbei sende ich die letzten drei Lohnabrechnungen.

Mit freundlichen Grüßen“

Zumindest das Geld bis zur Aufhebung der AU müssten die damit rausrücken, innerhalb 1 Monat.
Viel Glück!

Ich habe ein ähnliches Schreiben verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem xx.xx.xxxx bin ich arbeitsunfähig erkrankt.
Mein Anspruch auf Krankengeld besteht daher seit xx 2018.

Bis heute ist mein Arbeitgeber ihren und meinen Aufforderung nicht nachgekommen, ihnen die Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes zuzusenden.

Da ich nach § 46 Satz 1 SGB I einen Anspruch auf Krankengeld habe, beantrage ich mit diesem Schreiben eine Vorschusszahlung nach § 42 Abs.1 Satz 2 SGB I.

Die zur Berechnung nötigen Unterlagen, liegen ihnen elektronisch vor.

Ich hoffe, dass das korrekt war und auch hilft.
Ich habe gelesen, dass sie sich mindestens bis Ende des Monats jetzt Zeit lassen werden - das ist auch schon kritisch, dazu noch ungewiss.


@Fairina:

er MDK besucht dich gewöhnlich und entscheidet dann. Zu mindestes schreibt er dich an. Dazu nimmt er auch die vorgelegten Befunde deiner Ärzte/Krankenhäuser sich zur Hilfe . Bei wem bist du bisher in Behandlung? Sind da Fachärzte wie Psychiater und/oder Psychotherapeuten dabei?

1) Hausarzt
2) Psychotherapeut (kurzfristiger, Attest ausgestellt, zur Kündigung geraten)
3) Psychotherapeutin (für Therapie)
Erstgespräch dort gehabt, erst nach positiver "Prüfung", wird man dann überhaupt auf die Warte-Liste gesetzt. Ich darf ab September.

@Muzel:

Du solltest auf jeden Fall im Besitz sämtlicher Unterlagen sein. Hast du alle Unterlagen, sonst fordere Sie an.

Welche meinst Du?


@Gast
Was sind das für Unterlagen, die der Arbeitgeber an die KK schicken muss?

Eine Entgeltbescheinigung.
Soweit ich weiß, müsste sowohl die Lohnsteuerbescheinigung, als auch die einzelnen Nachweise aus dem vergangenen Jahr genügen. Aber man wartet dort lieber weiter auf meinen AG .

@Muzel
Der MDK könnte möglicherweise ein Gutachten nach Aktenlage erstellt haben. Die Akten sind wichtig.

Das würde ich auch sagen. Dabei ist noch zu sagen, dass meine Hausärztin heute schwer überrascht war.
Sie wurde weder informiert darüber, dass ich gesundgeschrieben wurde (steht aber im Schreiben der KK so). Es wurden auch keine Unterlagen von ihr angefordert, sagt sie. Das sei ziemlich unüblich.

Wie handel ich denn jetzt am klügsten wegen der AU und Gesundschreibung.

Die Hausärztin sagt, ich bin nicht gesund und ich soll auch auf keinen Fall zur Arbeit gehen.
Der MDK hat aber Hoheitsmacht und steht "über ihr".
Der Widerspruch kann / wird jetzt erst einmal 3 Monate verschwinden und dann behandelt.

Ich soll aber am 16.06 wieder zum alten AG gehen!
Das ist ... :doh:

Gibt es eures Wissens nach so etwas wie Eilanträge, für eine Untersuchung des MDK oder ein Zweitgutachten? Die gefährden wirklich meine Gesundheit. Die wissen gar nicht was sie mir da antun mit ihren Spielchen.
 

Fairina

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Nöh, wenn du keinen niedergelassen und der kassenärztlichen Vereinigung zugehörige Psycholeute findest, darfst du nach 4 Monaten auch nicht-kassenärztliche Psycholeute beauftragen. Die KK wird dann eben deren Stundensatz zahlen müssen. In der Zwischenzeit begebe dich zum ambulanten psychiatrischen Dienst.

Und nein ich bleibe dabei, die KK spielt auf Zeit. Der MDK muss von der KK beauftragt werden. Der Knackpunkt ist die Schlamperei und Vertuschung deiner KK . Such alle deine Gesundheitsunterlagen zusammen und schick sie an den MDK . Selbst wenn das eigentlich nicht richtig ist. Ich vermute mal die haben nicht deine Unterlagen oder nur einen Teil.
 

Doppeloma

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Hallo toddhoffman, :welcome:

Ich war einige Wochen krank und bekam ab der 9-10 Woche das erste Mal Post von meiner KK .
Bisher dachte ich, die sind hilfreich und haben Verständnis und wären an meiner Genesung interessiert. Ich dachte auch, ich würde ab der 7 Woche einfach Krankengeld bekommen und der MDK würde mich die Tage untersuchen. Aber das war nicht der Fall.

Normal sollte es auch so sein, dass du ab der 7. Woche (also nach Ende der Lohnfortzahlung) das Krankengeld von der KK bekommst.
Dafür füllt man üblicherweise ein Formular der KK aus und die KK soll mal nicht so tun, als würde sie dein Einkommen nicht ohne AG -Bescheinigung kennen, der überweist immerhin bis dahin monatlich die Beiträge.

Und die basieren auf dem gleichen Einkommen, das auch für dein Krankengeld maßgeblich ist.

Da ich da bereits seit mehreren Wochen kein Geld hatte, rief ich recht schnell bei der KK an (Woche 12) und fragte, wie es mit meinem Krankengeld aussehen würde, da ich es brauche.

Merke dir bereits, dass man NIEMALS telefoniert, um so wichtige Dinge zu klären, wie viele Folge-AU -Bescheinigungen hattest du bis dahin schon (nachweislich) bei der KK eingereicht seit Ende der Lohnfortzahlung ???

Man sagte mir, mein Arbeitgeber sei nicht kooperativ und würde Dokumente nicht senden.

Was man dir dazu am Telefon "sagt" ist unwichtig, wenn du laufende AU -Bescheinigungen zur KK schickst, dann sollten die sich vielleicht auch mal (schriftlich) dazu äußern müssen, wenn es Probleme bei der Berechnung deines Anspruches gibt ???

Ich recherchierte und erfuhr, dass der AG diese Dokumente irgendwann senden muss oder eine Strafe zahlen muss. Doch dies erst nach mehreren Mahnungen seitens der KK und die schickte erst auf mein Drängen, eine zweite Erinnerung raus...

Es ist aber nicht deine Aufgabe das zu "recherchieren", sondern Angelegenheit der KK frühzeitig die nötigen Schritte einzuleiten, um deinen Anspruch auf Krankengeld auch zeitnah bedienen zu können.

Also rief ich wieder an und fragte, wie es mit einer Vorschusszahlung aussehen würde, ich kann immerhin lückenlose Gehaltsabrechnungen des letzten Jahres vorweisen, sowie meine Lohnsteuerbescheinigung.

Dafür genügt (bei gleichem Lohn monatlich) bereits EINE Lohnabrechnung und wie schon beschrieben, ist dieser "Erklärung" NICHT zu folgen, wenn man (die KK ) monatlich die Krankenversicherungs-Beiträge vom AG bekommen hat, lässt sich das durchaus auch anders ermitteln.

Lass es zukünftig bleiben mit der KK zu telefonieren, da ist es am Einfachsten dir irgendwelchen Mist zu erzählen und du kannst es noch nicht mal beweisen ... :icon_evil:

Ich hörte bereits an ihrer Stimme, dem Ton, dass sie mir nicht die Wahrheit sagte und recherchierte direkt nach dem Telefon gezielt nach Vorschussleistungen.

Zu Vorschuss nach § 42 SGB I wurde dir ja bereits geschrieben, allerdings geht es ja nun in deinem Falle längst um mehr als um einen "Vorschuss" ...

Ich fand heraus, dass das durchaus normal ist eigentlich und zu „gutem Service“ gehört.

Die Zeiten für "guten Service" sind lange vorbei und enden spätestens (inzwischen bei JEDER GKV ) wenn Krankengeld gezahlt werden muss ...
Du hast dich von Beginn an viel zu lange hinhalten lassen und bist mit deinen Telefonaten auch KEINEN Schritt weiter gekommen ... :icon_evil:

Zwei Tage später bekam ich Post und freute mich, nach nun 13 Wochen Krankheit, endlich Gehör gefunden zu haben. Es ging aber nicht um Krankengeld, wie ich feststellen musste.
Jetzt hieß es plötzlich, der MDK hätte nach Aktenlage entschieden mich nächste Woche wieder als Arbeitsfähig Gesund geschrieben.

Dann fordere (über deine Ärztin) dieses "Gutachten" des MDK doch mal an, viel "Aktenlage" kann es ja beim MDK dafür nicht gegeben haben, wenn noch nicht mal deine AU -schreibende Ärztin dazu (vom MDK ) kontaktiert wurde.

Ich war sofort bei meiner Ärztin, die sich wunderte, denn der MDK hat, anders als im Schreiben beschrieben, nichts von angefordert und sich auch nicht gemeldet.
Gerichtsurteile sagen, es sei verboten, bei psychischen Krankheiten, Ferndiagnosen und Gesundschreibungen vorzunehmen.

Soweit richtig, nützt dir aber nichts, wenn nach einer solchen Information nicht die richtigen Handlungen erfolgen ...
Warum hat sich deine Ärztin nur "gewundert" und nicht direkt mal SELBER Kontakt zum MDK aufgenommen, um dort ihre Ansicht zu deiner angeblichen Genesung kund zu tun ???

Wir setzten einen Widerspruch auf und ich ergänzte Atteste von Fachärzten, die mir bestätigen, dass ich nicht arbeitsfähig bin. Ich schrieb meinen gesamten Krankheitsverlauf auf, der von Jahr zu Jahr schlimmer wurde, jede noch so kleine Information.

Wohin genau hast du diesen Widerspruch jetzt (nachweislich ???) geschickt ... was darin so alles beschrieben wurde, geht die SB (Sachbearbeiter der KK ) jedenfalls NICHTS an ... auch medizinische Unterlagen gehören NUR DIREKT zum MDK und NICHT zur KK . :icon_evil:

Richtig wäre gewesen DEINEN fristwahrenden Widerspruch (als Mitglied und Vertragspartner der KK ) DIREKT (kurz und knapp und nachweislich) an die KK zu richten UND von deiner Ärztin einen medizinischen Widerspruch DIREKT an den MDK zu richten.

Denn NUR dort sitzen Ärzte die überhaupt in der Lage sind deine Berichte, Atteste und Erklärungen zum Krankheitsverlauf auch medizinisch zu verstehen.

Diese Notwendigkeit und den Weg sollte deine behandelnde Ärztin durchaus kennen (müssen) es ist (leider) allgemein "Brauch" inzwischen bei den KK , auf diesem Wege zu versuchen das Krankengeld einzusparen.

In ihrem medizinischen Widerspruch kann / sollte sie auch gleichzeitig die bisher unterlassene (persönliche) "Begutachtung" beim MDK einfordern, in der Regel lenken die dann (bei der KK ) schnell wieder ein, bis diese Begutachtung durchgeführt wurde.

Nun habe ich gelesen, dass der Widerspruch bis zu 3 Monate Bearbeitungszeit braucht. Zudem, muss die KK für diesen Zeitraum auch nicht rückwirkend Krankengeld zahlen.

Das hast du nicht richtig gelesen, die KK kann sich (gesetzlich gesehen) höchstens 3 Monate Zeit lassen UND zudem hat ein Widerspruch gegen Krankengeld-Einstellung die "aufschiebende Wirkung", das bedeutet die KK MUSS (eigentlich) weiter zahlen bis dazu entschieden wurde.

Leider meist "graue Theorie" denn die machen das ja, um zunächst mal nicht mehr zahlen zu müssen ... und zahlen dann eben auch NICHT mehr ...

Nun sollte ja zunächst mal rigoroser das eingefordert werden, was dir bisher schon zugestanden hatte und auch noch nicht gezahlt wurde ...

Hast du dich schon mal an übergeordnete Stellen deiner KK (Regionaldirektion / Landesdirektion/ Geschäftsführung) mit einer Beschwerde dazu gerichtet, wie man seit der Übernahme der Verpflichtungen bei deiner KK mit dir umgeht ???

Wende dich mal direkt an das Bundesversicherungsamt mit einer Beschwerde ...

https://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger.html

Gerne auch zusätzlich an die UPD ...

https://www.patientenberatung.de/de

Ich kann mir also auch kein Geld zur Überbrückung wo anders leihen und bekomme es dann wieder. Es gibt einfach nichts. Auch keine ALG 1. Weil ja die KK zuständig ist, es gibt einfach nichts!

Du kannst es ntürlich später versuchen dein geliehenes Geld über Schadenersatz-Forderungen wieder zurück zu bekommen, besser wäre es jedoch deinen Anspruch an die KK zunächst mal mit wirksamen Mitteln durchzusetzen.

Ich werde nach aktueller Sachlage also 5 Monate kein Geld bekommen von der KK .

Das ist nicht korrekt, das darfst du dir so (wie bisher) einfach NICHT weiter gefallen lassen und deine Ärztin muss sich auch mal DIREKT an den MDK wenden, sonst passiert da nichts, wenn sie sich nicht dort für dich einsetzt, wo es nötig wäre.

Wenn dein umfangreicher Widerspruch wirklich nur direkt an die KK ging, dann wissen die sehr genau wie wenig Ahnung du davon hast, wer dafür wirklich zuständig ist und werden wohl auch versuchen die gesetzliche Frist voll auszuschöpfen.

Die brauchen DRUCK von übergeordneten Stellen, damit das nicht so lange dauern darf ... das funktioniert meist alles nur so lange, wie es vor Ort bei den einzelnen SB bleibt ...

KEINE Telefonate mehr, ALLES NUR noch schriftlich und nachweislich (da liegen meist schon die ersten Fehler) per Fax (mit Sendebericht und/ oder per "Übergabe-Einschreiben", gerne Beides auf einmal), bei Abgabe in der Filiale IMMER den Eingang auf einer Kopie abstempeln lassen.

Und ich bin gezwungen, trotz Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, wieder die Arbeit aufzunehmen

Das solltest du besser bleiben lassen, dann hätte die KK ihr Ziel ja erreicht, bis zum nächsten Mal ...
Die AfA ist nicht für dich zuständig wenn du krank bist, das ist richtig, das würde trotz Arbeitsplatz erst nach der Aussteuerung zutreffen nach einer gesetzlichen Sonderregelung (§ 145 SGB III).

Zudem ist die aktuelle Situation extrem belastend. Die KK arbeitet mit aller Kraft an einer Verschlechterung meiner Gesundheit.

Dann schreibe das genau so deutlich in deine schriftlichen Beschwerden dazu und schildere das bisherige Geschehen in der Art zusammenfassend, wie hier für das Forum ohne zu "emotional" zu werden, denn das bringt dich nicht weiter ... :icon_evil:

Das ist für mich vorsätzliche Körperverletzung und Betrug.
Der Tatbestand, bis heute meine Sachleistungen nicht zu zahlen, ist Körperverletzung, da es meine Lebensgrundlage ist, die sie mir vorenthalten.

Solche Vorwürfe solltest du besser unterlassen, man verweigert dir zu Unrecht eine beitragsbasierte Versicherungsleistung / Lohnersatzleistung und das ist nicht zulässig wie das bisher geschehen ist.

Das ist keine "Sachleistung" sondern eine zustehende Geldleistung für die du jahrelang aus deinem Einkommen Beiträge gezahlt hast ... vielleicht möchte dich ja eine andere Krankenversicherung gerne aufnehmen, das kann man zumindest mal andeuten, es gibt NICHT nur diese eine KK ...

Am Telefon zu behaupten, es gäbe so etwas wie Vorschüsse nicht, ist vorsätzlicher Betrug.

Du kannst aber NICHT beweisen was dir am Telefon so alles "gesagt" wurde, versuche bitte trotz allem sachlich und mit Fakten zu argumentieren und richte deine Beschwerden an die genannten Stellen, ruhig den fast gleichen Text an alle, die möglich sind und dir weiter helfen könnten.

Auch das BMAS hat eine Beschwerdestelle, leider wird da schon auf der Internetseite angekündigt, dass es länger dauern kann bis zu einer Antwort ... woran das wohl liegen mag ???

https://www.bmas.de/DE/Service/Kont...l;jsessionid=DF50F15184CCAAB92CB103549B94F43F

Mir wäre das EGAL, ich würde die ALLE mit meiner Beschwerde bombardieren und gerne auch mal direkt nachfragen, wofür man eigentlich Pflichtbeiträge vom Lohn zahlt wenn man dann NICHTS bekommt über Wochen, wenn man es dringend braucht, um wieder gesund werden zu können.

Und dann einfach per "Aktenlage" vom MDK für gesund erklärt werden darf ???

Welche Möglichkeiten habe ich, während des laufenden Widerspruchs meinen Lebensunterhalt zu beziehen?

Du solltest zunächst mal die aufgezählten Möglichkeiten nutzen etwas Wirbel in der Sache zu machen und wenn deine Ärztin sich noch nicht mit dem MDK selbst in Verbindung gesetzt haben sollte, wird es höchst Zeit dafür, der MDK muss gezwungen werden dich persönlich zu untersuchen ...

Diese Forderung hätte schon mit in den Widerspruch gehört.
Da nützen dir Hinweise auf irgendwelche Urteile aber auch nicht viel, das sind alles Einzelfall-Urteile, allerdings gibt es solche Vorschriften auch direkt vom Ministerium und vom Bundesversicherungsamt.

Die KK zahlt nicht.

Dann muss sie dazu gezwungen werden, denn die KK ist aktuell zuständig und hat zumindest das ausstehende Krankengeld erst mal nachzuzahlen ... ganz unabhängig davon wie es mit dem Widerspruch weiter gehen wird.

Bist du Rechtsschutz-Versichert, dann suche einen Anwalt für Sozialrecht in der Sache auf ...

Das AA sagt, die KK ist zuständig.

Ist ja auch korrekt, du bist krank und NICHT arbeitslos und auch noch nicht "ausgesteuert" ... :icon_evil:

Und der AG muss nicht zahlen, da nach 6 Wochen die KK übernehmen muss.

Warum sollte der jetzt auch zahlen müssen wenn du noch weiter AU bist und nicht zur Arbeit kommst ?

Am 16.06 soll ich wieder die Arbeit aufnehmen.

Der 16.06. ist ein Samstag, warum sollst du an einem Samstag wieder die Arbeit aufnehmen, hast du üblicherweise eine 7 Tage-Woche ???

Mach ab Montag überall Wirbel, dann sollte das noch aufzuhalten sein, außerdem kann (und muss) dich deine Ärztin (oder ein anderer Arzt) wenigstens weiter AU schreiben wenn du noch nicht gesund bist, dann brauchst du auch nicht zur Arbeit gehen ... :icon_evil:

Obwohl mehrere Ärzte bestätigen, dass es meinen Gesundheitszustand verschlechtern wird.

Aber dem MDK dazu Bescheid gegeben hat offenbar noch KEINER, warum macht das keiner, das ist doch die Stelle wo diese medizinischen Informationen hin gehören würden ... :doh:

Welche Möglichkeit bleibt mir jetzt noch?

ALLE die ich dir beschrieben habe und die du bisher noch nicht genutzt hast ... solange du dich weiter nur mit deinen SB vor Ort abgibst wird man dich auch weiter hinhalten, besonders am Telefon ...

MfG Doppeloma
 

HermineL

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Eine "Gesundschreibung" nach Aktenlage ohne Konsultation der behandelnden Ärzte und ohne eine Untersuchung ist rechtswidrig.
Hier sollte beim Widerspruch auf das Urteil des LSG Hessen vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06 verwiesen werden.

Tenor des Urteils:
Krankengeld darf von einer Krankenkasse nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden. Krankenkassen müssen vor einer
Verweigerung der Krankengeldzahlung den medizinischen Sachverhalt vielmehr genau ermitteln. Sind Krankenkassen der
Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf
Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören in der
Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten.



Unabhängig davon handelt es sich bei dem Krankengeld um existenzsichernde Leistungen und nach meiner Meinung nach
hast du hier schon viel zu lange gewartet. Ich hätte hier schon vor langer Zeit einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
beim zuständigen Sozialgericht gestellt. Ich kann dir nur raten dies umgehend zu machen und dabei darauf hinzuweisen
das eine Einstellung nach Aktenlage rechtswidrig ist und das die Leistungsverweigerung deine Existenz bedroht.
Beides in Kombination sollte zum einen den Anordnungsanspruch und andererseits den Anordnungsgrund
glaubhaft nachweisen.

Ich persönlich glaube das schon alleine der Widerspruch reicht um die KK zum einknicken zu bringen wenn sie merken das du
die Rechtslage kennst aber spätestens wenn sie vom SG über den Eingang des Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz
informiert werden wachen sie auf. Kann ich dir zwar nicht garantieren beruht aber auf Erfahrungswerten. Selbst wenn nicht
dann eben per Beschluss des SG .
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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der überweist immerhin bis dahin monatlich die Beiträge.

Und die basieren auf dem gleichen Einkommen, das auch für dein Krankengeld maßgeblich ist.

Dafür genügt (bei gleichem Lohn monatlich) bereits EINE Lohnabrechnung und wie schon beschrieben, ist dieser "Erklärung" NICHT zu folgen, wenn man (die KK ) monatlich die Krankenversicherungs-Beiträge vom AG bekommen hat, lässt sich das durchaus auch anders ermitteln

Ich bin ja der gleichen Meinung, dass man den Nachweis mithilfe der Lohnabrechnung erbringen kann.
Klappt bei der Afa und auch bei den meisten Krankenkassen.

Ausnahmen bestätigen leider die Regel.

Die Ausstellung der Entgeltbescheinigung ist für die SB der KK nämlich aus folgendem Grund so wichtig:

Die monatlichen Meldungen an die SV dient lediglich zur Berechnung der Beitragshöhe und nicht zur Berechnung von Krankengeld.

Die Beiträge der Mitarbeiter werden in einer Summe gemeldet und gezahlt, da ist eine Zuordnung der einzelnen Mitarbeiter und deren Übermittlung an das Krankengeldmanagement der KK nicht möglich.

Außerdem ist es auch so, dass das Beitragswesen völlig unabhängig vom Leistungswesen arbeitet. Der Sachbearbeiter im Krankengeldfallmanagement (Leistungswesen) hat keine Zugriffsberechtigung auf das Beitragswesen und umgekehrt.

In der heutigen Zeit der EDV sollte das eigentlich alles kein Problem sein, aber an dem Rohrkrepierer Elena sieht man ja wie weit wir kommen.

Thema Datenschutz ist ja nun auch aktueller denn je.

„Grundsätzliches zum geplanten und Ende 2011 wieder beerdigten ELENA-Verfahren
Zurzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie Sozialleistungen oder andere Leistungen beantragen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstellung einer Bescheinigung über das gezahlte Arbeitsentgelt in Textform gemäß § 108 Gewerbeordnung besteht schon lange.

Diese Papierbescheinigungen sollten durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die Arbeitgeber hätten dann nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen müssen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle gemeldet.“
https://www.lohn-info.de/elena.html
 

Fairina

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So ist das. Ich selbst habe nur gute Erfahrungen mit dem MDK gemacht. Begutachtung und wenige Tage später den Bescheid mit Pflegegrad 3 im Briefkasten. Damit hatte ich nicht gerechnet. Auch wenn ich so einen Probelauf auch gemacht hatte. Ich hab mich noch köstlich darüber amüsiert, daß dieser 4 herausgab. Sowohl eine Freundin wie auch ich gingen höchstens 2 - wenn überhaupt - aus, eher 1. Statt dessen eine 3. Vielleicht hängt es auch von den allgemeinen Platzierungen wie welcher MDK , welche KK /Pflegekasse, Mitarbeiter, Sachkenntnis des MA und der einstufenden bzw. absegnenden Stelle ab. Im Gegensatz zu den JC sollte man hier nicht pauschalieren. Meine Meinung.
 
E

ExUser 2606

Gast
Bei meiner Bekannten war die Begutachtung in Ordnung. Aber das ist fast ein Wunder, denn sie hat psychische, orthopädische und internistische Probleme und wurde von einer Gynälologin begutachtet.
 

Machts Sinn

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sollte man hier nicht pauschalieren
Ja, pauschalieren sollte man nie. Aber man darf bspw. der
Meinung sein, dass die Gewährleistung der Unabhängigkeit
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK )
durch Überführung in eine von den Kostenträgern unab-
hängige Prüforganisation erfolgen sollte.

Auch ich sehe die Versicherten Benachteiligungen durch den
MDK ausgesetzt, dessen Unabhängigkeit aufgrund seiner der-
zeitigen Finanzierung durch die gesetzlichen Kranken- und
Pflegekassen, welche den MDK zur Durchsetzung eigener
Interessen … einsetzen, anzuzweifeln ist.

Wenn es statt 1 oder 2 Pflegestufe 3 gab, hattest du vielleicht
einen MDK oder eine Pflegekasse mit "BAMF-Verhältnissen".
 

Fairina

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Nein, es stimmt schon. Das haben mir die Ärzte, Pflegedienste usw. bestätigt. Ich war zu dem Zeitpunkt in Stufe 3 und werde in 4 demnächst kommen, da weitere schwere Erkrankungen dazu gekommen sind. Ich bin regelmäßig per Notarzt und Rettungswagen im KH, mal eben so und das nicht von ungefähr. Man hat mir auch schon mehrfach betreutes Wohnen empfohlen. Das alles ist nicht so ohne.
 

Doppeloma

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Hallo Allerseits,

Machts Sinn hat geschrieben ...

Auch ich sehe die Versicherten Benachteiligungen durch den MDK ausgesetzt, dessen Unabhängigkeit aufgrund seiner der- zeitigen Finanzierung durch die gesetzlichen Kranken- und
Pflegekassen, welche den MDK zur Durchsetzung eigener
Interessen … einsetzen
, anzuzweifeln ist.

Hervorhebung von Doppeloma ...

Soweit gut erkannt, es ist also gar nicht immer wirklich der MDK "Schuld" ... der wird von den KK beauftragt und hat sich konkret an diesen "Auftrag" zu halten ...

Fällt euch eigentlich irgendwann auch mal auf, dass es hier NICHT um den MDK geht sondern darum, dass die KK sich (unberechtigt) des MDK "bedient", um per Aktenlage das Krankengeld einzustellen, was bisher noch nicht mal ausgezahlt wurde bis dahin ... :icon_neutral:

Die Zahlung des Krankengeldes gemäß der gesetzlichen Richtlinien im SGB V ist NICHT Angelegenheit des MDK sondern der KK und es ist tatsächlich nicht so besonders neu, dass der MDK oft genug mit mangelnden (besonders medizinischen) Informationen zur "Stellungnahme" gebeten wird.

Das beginnt doch schon mit der Bestätigung von "gefährdeter Erwerbsfähigkeit" nach einem gewissen Zeitraum Krankengeld-Anspruch, um den Versicherten möglichst schnell in eine (meist) unpassende / zu frühe Reha-Maßnahme bei der DRV abzuschieben ...

Natürlich verbunden, mit der Hoffnung (der KK ), dass der anschließend zur Arbeit / zur AfA oder in die EM-Rente "verschwindet" ...
Diese Interessen verfolgt NICHT der MDK , sondern die KK und der TE will sein Krankengeld (berechtigt) endlich bekommen, was seit Ende der Lohnfortzahlung noch immer nicht gezahlt wurde.

Dafür nützt es ihm wenig einer "Initiative" gegen was auch immer beizutreten, noch den MDK als den allein "Schuldigen" an den Pranger zu stellen, dafür müssen zunächst die Verantwortlichen seiner KK zur Rechenschaft gezogen und an ihre Pflichten erinnert werden.

Eine Vermischung mit "ELENA" oder irgendwelchen Pflegegutachten ist ebenso überflüssig, das hat mit der Frage des TE , wie er nun endlich zu seinem Krankengeld kommen wird absolut GAR NICHTS mehr zu tun. :icon_evil:

Auch der Widerspruch (so wie eingelegt) hatte ja offenbar noch NICHT die durchschlagende Wirkung, eben weil er wahrscheinlich von wenig "Sach- und Rechts-Kenntnis" gezeugt hat in diesem Falle ...

Und das Sozialgericht, wird den Betroffenen zur AfA oder zum JC schicken, so schnell bekommt man für Krankengeld KEINE EA vom SG ... :icon_evil:

Ich würde mich freuen wenn der TE mal noch Lust verspürt meine konkreten Fragen zu beantworten UND sich lieber darum kümmert die eigenen Ärzte mal in die Spur zu bringen und sich bei den genannten Stellen (schriftlich / nachweislich) zu beschweren.

Den MDK beauftragen eine ordentliche Untersuchung durchzuführen ist wieder Aufgabe der KK und die Ärzte haben aber durchaus die Möglichkeit dem MDK ihre Ansichten zum Patienten zukommen zu lassen, um dann mehr als "Aktenlage" verwerten zu können.

Allerdings können die Ärzte den MDK NICHT beauftragen ein ordentliches Gutachten zu machen, dafür ist die KK zuständig ...
Nicht immer ist der MDK so schlecht wie er gerne dargestellt wird, da hat schon manche KK dann einlenken MÜSSEN, wenn es dann endlich mal RICHTIG gemacht wurde, mit der erforderlichen Begutachtung zur AU .

Die erforderlichen Nachweise zum Einkommen liegen ja offenbar inzwischen vor bei der KK ... nun wird es Zeit die Auszahlung zumindest für die bisherige Zeit durchzusetzen, denn "beendet" wird ja erst zu Samstag dem 16.06., warum auch immer ...

Also bitte zurück zum eigentlichen Thema oder raushalten und separate Diskussionen anderswo führen ... :idea:

MfG Doppeloma
 

Machts Sinn

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Der MDK als Marionette der Krankenkasse ?

.
Wer „Öffentlichkeitsarbeit“ nicht mag, kann den Rechtsweg beschreiten.
Wenn der im Widerspruchsverfahren angekündigt 3 Monate dauern wird,
ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht
anzuraten. Der kann ratz-fatz erfolgreich sein; jedenfalls sind 5 Wochen für
die zweite Instanz und eine aufgehobene Entscheidung der 1. Instanz nicht
schlecht: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=200503&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Ein in Foren bekannter Krankenkassen-Experte hat noch einen etwas anderen
Rat https://www.sozial-krankenkassen-ge...-mit-der-krankenkasse/&postID=25359#post25359 und bestätigt da-
mit, dass die MDK -Gutachten so wichtig auch wieder nicht sind.

Die diskutierten Machenschaften sind über den Einzelfall hinaus – politisch –
relevant; der MDK darf nicht die Marionette der Krankenkasse sein!
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo Machts Sinn,

Der kann ratz-fatz erfolgreich sein; jedenfalls sind 5 Wochen für
die zweite Instanz und eine aufgehobene Entscheidung der 1. Instanz nicht
schlecht: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

Hervorhebung von Doppeloma

Darin geht es aber um den Streit wegen anderer Diagnose bei einer laufenden AU ... deine ebenfalls verlinkte "Experten-Meinung" kommt wieder aus einer Ecke, die schon mehrfach von der Substanz her leicht "angezweifelt" wurde ... :idea:

Das bringt den TE noch immer KEIN Stück weiter in seiner konkreten Angelegenheit ... es ist meine letzte Warnung dich hier mit deinen Meinungen zum MDK und politischen "Allgemeinplätzen" raus zu halten, wenn du sonst KEINE HILFE anzubieten hast ...

MfG Doppeloma
 

Machts Sinn

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es ist meine letzte Warnung dich hier mit deinen Meinungen zum
MDK und politischen "Allgemeinplätzen" raus zu halten, wenn du
sonst KEINE HILFE anzubieten hast ...
Moin Doppeloma,

solche Warnungen passen prima zu den Machenschaften von MDK
und Krankenkassen. Und wieso gehst du darüber hinweg, dass
zwei präzise Ansätze enthalten sind?

Schönen Gruß
Machts Sinn ?
 

Fairina

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He stopp mal.
Doppeloma ist selbst Betroffene samt ihrem Mann. Seit vielen Jahren berät sie hier kompetent, sachkundig und richtig. Du hingegen verlinkst zu Fallkonstellationen die nichts mit dem hier vorliegenden Fall zu tun haben.

Und dann noch deine Aussage, daß ein anerkannter Forengeist da recht hat, daß MDK -Gutachten nicht so wichtig sind? Was soll das? WER bitte schön begutachtet welchen Pflegegrad jemand bekommt? Ist das ein Facharzt oder der MDK . Ist dafür die KK oder lieber doch letzten Endes die PV (intern zwischen den beteiligten Organisationen) für zuständig?

Deinen "Fachmann" kenne ich übrigens nicht! Und ich bin länger im Internet und in Foren unterwegs als du es dir vorstellen kannst. Ach du hast dich selber gemeint. AUA!!!

Mit solchen Beiträgen wie sie z. B. von dir kommen, muss man doppelt und dreifach dagegen anschreiben weil sie einfach jeder Grundlage entbehren. Das bläht die Threads auf und verwirrt sowohl Hilfesuchende wie auch Antwortende.

Und dann noch so eine Unterstellung. Bei dir scheint wohl einiges durcheinander zu laufen. Genauso wie der Schwachsinn, das da zwei präzise Ansätze vorhanden sind. Ich empfehle dir mal Lesen zu lernen bzw. Begreifen zu lernen was man liest.
 

toddhoffman

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Hallo zusammen,

das Ganze ist etwas zu einer Grundsatzdiskussion mutiert, weshalb ich noch einmal zurück kommen möchte, auf meine konkreten Fragen.
Die meisten der hier vorgeschlagenen Schritte, habe ich eingeleitet. Einiges habe ich leider zu spät gelesen. So ist die KK nun im Besitz meiner gesamten Krankengeschichte, weil, nach deren Aussage, diese das an den MDK weiterleiten werden.

Das Angebot habe ich angenommen, da meine Ärztin ja sagte, man hätte von ihr nichts angefordert und daher auch nciuht wusste, welcher MDK für mich zuständig ist.

Ich habe eben erfahren, dass der MDK am 09.05 eben doch von ihr Daten angefordert hat. Was sie bis dato hatte, war leider nur meine Diagnose, die auch auf dem AU -Zettel steht.

Ich habe der KK telefonisch gesagt, dass ich mir einen MDK Termin wünsche. Da ich der KK nicht mehr trauen kann, muss ich das wohl auch schriftlich nacholen.

Ich habe gelesen, dass nur meine Ärztin das erwirken kann. Was ist richtig?

Und zwei Dinge bereiten mir immer noch große Sorgen.

1) hat der MDK mich halt zum 16.06 gesund geschrieben und ich bin gesetzlich verpflichtet nun krank arbeiten zu gehen. Meine Ärztin hat mich dennoch weiter krank geschrieben.
Ich weiß nicht wie ich agieren soll. Rechtlich bin ich wohl verpflichtet und es gibt wohl keine Möglichkeit eines Eilantrags an den MDK , der das erste Urteil aufhebt?
Das muss doch eigentlich ständig anderen passieren nur habe ich nicht eine Information, wie man da jetzt handelt.

Wenn der MDK sogar noch meinen AG informiert, muss ich da auftauchen. Was kann ich noch tun?

2. Das Arbeitsamt:

Da mein Vertrag am 31.07 ausläuft (Kündigung auf Rat meines Facharztes), muss ich mit dem ersten Tag der "Gesundung", mich arbeitssuchend melden oder ich bekomme eine Sperre bei der AfA .

Das Arbeitsamt und der MDK sind sicher gut vernetzt.
Das bedeutet, ich bin nun am 16.06 respektive dem 18.06 gewzungen mich auch noch beim Arbeitsamt zu melden, um keine Sperre beim ALG 1 zu bekommen, richtig?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe bis hier her, ihr seid aktuell die einzigen die mir wirklich helfen bei der ganzen Geschichte.

Liebe Grüße
 
E

ExUser 2606

Gast
Eine Bekannte von mir hatte auch das Problem mit der gesundschreibung durch den MDK und könnte das regeln, indem sie Urlaub genommen hat bis das geregelt war. Da muss natürlich der Arbeitgeber mitspielen.
 
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