Hallo
War bein MD der Arge , da wurde ein Gutachten über mich erstellt
Kann ich von der Arge das Ärztliches Gutachten das durch den MD erstellt wurde für mich verlangen ?
gruss Mennix
Hallo
So haben jetzt die zwei Gutachten bekommen , aber auf dem einen Gutachten ist ein anderer Vorname und nich sowie besagt von der Ärztin dass sie 3-6 Std.Arbeiten kann , sondern vollschichtig Arbeiten kann.
was können wir gegen das Gutachten unternehmen .
mfg Mennix
Hallo Muci
Das Gutachten läuft nur auf einen falschen Vorname , Nachname und Geburtsdatum stimmen .
Hallo Mennix!
Du hast natürlich nach § 42 VwVfG einen Anspruch auf Berichtigung von offenbaren Unrichtigkeiten. Ist das nicht aber ein Streit um des Kaisers Bart? Du willst doch, dass du anders beurteilt wirst? Wenn es zur Klage kommt, hast du doch einen zusätzlichen Beweis, dass, wenn der MD nicht in der Lage ist, den Namen der Ärztin richtig zu schreiben. die Vermutung bestehen könnte, dass der MD insgesamt nicht sorgfältig gearbeitet hat, oder?
Berichtigungsanspruch, wenn es mich nicht betrifft? Wenn mein Name falsch ist. Also ich würde da auf die Barrikaden gehen.Hallo Muci!
Man hat einen Berichtigungsanspruch. Dafür ist ein Widerspruch aber nicht nötig. Gegen ein Gutachten ist ein Widerspruch unzulässig. In meinen Gutachten stehen ganz viele falsche Tatsachen drin. Der Gutachter war noch nicht einmal den Namen der Tabletten, die ich bekomme, richtig zu schreiben. Sollte es zum Streit kommen, kann ich seine Sachkompetenz anfechten.
Mir hat die Sachbearbeiterin der Arge den Teil B der sozialmedizinischen Stellungnahme in die Hand gedrückt.
Bei mir steht im Gutachten oben die Überschrift:Und was ist mit Teil A bekommt man den nicht?
MfG
funix
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