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Gast
Hallo zusammen,
aus meiner Erfahrung als Arbeitsloser (bin ich nicht mehr), persönlicher Ansprechpartner (bin ich nicht mehr), Beistand (bin ich noch) und Sozialreferent (bin ich noch) möchte ich hier einige Tipps geben bzw. Fragen auflisten, die helfen können, die Begründung, die Jobcenter-Mitarbeiter einem oft auftischen, wenn sie einen zu einer Maßnahme zuweisen wollen, in sich zusammenfallen zu lassen. Es ist bekannt, dass Zuweisungen zu Maßnahmen keineswegs primär der Förderung der Kunden dienen (wenn überhaupt eher der Forderung), sondern dass sie in erster Linie ein Instrument zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik sind.
Bekannt ist aber auch, dass dies von den Vermittlern im Amt selten zugegeben wird. Die Zuweisung wird viel eher damit begründet, dass die Maßnahme hilfreich sei, dass sie notwendig sei, dass sie ein interessantes Angebot sei, dass dadurch Defizite aufgearbeitet werden könnten, dass Kontakte zu Arbeitgebern geknüpft werden könnten usw. Zumeist ist dies schlicht gelogen.
In diesem Thread soll es darum gehen, Erfahrungen zu sammeln, wie Zuweisungen zu Maßnahmen durch gute Argumenteim Gespräch mit dem pAp bekämpft werden können. Es sollen hier hilfreiche Formulierungen gesammelt werden, denen man sich bedienen kann, um eine Maßnahme dem pAp , der Widerspruchsstelle und dem Sozialgericht gegenüber als das zu präsentieren, was sie zumeist ist: Unsinn, Zeitverschwendung, Schikane!
Es gibt nun kein Patentrezept, wie man dies tun kann. Es gibt unterschiedliche Wege, sich gegen eine Zuweisung zu wehren. Man kann sich im Fall der Fälle über den Rechtsweg, d.h. mittels Widerspruch und Gang vors Sozialgericht gegen eine unsinnige Maßnahme zur Wehr zu setzen. Das sollte meiner Meinung nach aber der zweite Schritt sein, weil dieses Vorgehen eben immer auch mit Aufwand, Lauferei und Kosten verbunden ist. Eventuell muss man sogar erst einmal mit einer Sanktion leben, auch wenn diese dann hoffentlich vorm Sozialgericht gekippt wird. Aber das kann dauern!
Bevor der Weg übers Sozialgericht gegangen wird, sollte im Vorfeld durch gute Vorbereitung und geschicktes Argumentieren versucht werden, die Maßnahme schon zu Anfang, also im Gespräch mit dem pAp , abzuwehren, dessen Zuweisungsbedürfnis also bereits im Keim zu ersticken. Wie man das erreichen kann, soll hier im Thread aufgelistet und debattiert werden.
Kurzum fände ich es hilfreich für Interessierte und Betroffene, wenn in diesem Thread Argumente gesammelt werden, die Ihr dem pAp , der Widerspruchsstelle oder dem Richter am Sozialgericht vielleicht schon vorgetragen habt und die geholfen haben, dass Ihr um eine Maßnahmen herum gekommen seid. Ich mache mal den Anfang. Beim Versuch der Zuweisung zu einer Maßnahme sollte man dem pAp meiner Erfahrung nach z.B. die folgenden Fragen stellen bzw. Anmerkungen machen und eine Antwort/Stellungnahme verlangen:
Auch wenn diese Argumente im ersten Schritt nichts bringen sollten, der pAp darauf nicht eingeht und die Zuweisung zur Maßnahme dann per Verwaltungsakt erfolgt, ist die Auseinandersetzung mit den Argumenten keinesfalls sinnlos, weil diese später auch der Widerspruchsstelle und, wenn das nichts bringt, auch dem Sozialgericht schriftlich vortragen werden können.
Das hilft dann meistens durchaus, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wird, weil klar ersichtlich wird, dass der Kunde keinesfalls inaktiv ist, sondern er sich sehr wohl aktiv Gedanken macht und sich eine passende Förderung wünscht. Der argumentative Austausch mit dem pAp belegt, dass der Kunde die eigenen Fähigkeiten, Kenntnisse und vielleicht auch Hemmnisse sehr wohl einschätzen kann und er weder einer Aktivierung noch eines Coaching bedarf, sonder einer für ihn passenden, mit ihm gemeinsam vereinbarten und nicht aufgezwungenen Zwangsmaßnahme.
aus meiner Erfahrung als Arbeitsloser (bin ich nicht mehr), persönlicher Ansprechpartner (bin ich nicht mehr), Beistand (bin ich noch) und Sozialreferent (bin ich noch) möchte ich hier einige Tipps geben bzw. Fragen auflisten, die helfen können, die Begründung, die Jobcenter-Mitarbeiter einem oft auftischen, wenn sie einen zu einer Maßnahme zuweisen wollen, in sich zusammenfallen zu lassen. Es ist bekannt, dass Zuweisungen zu Maßnahmen keineswegs primär der Förderung der Kunden dienen (wenn überhaupt eher der Forderung), sondern dass sie in erster Linie ein Instrument zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik sind.
Bekannt ist aber auch, dass dies von den Vermittlern im Amt selten zugegeben wird. Die Zuweisung wird viel eher damit begründet, dass die Maßnahme hilfreich sei, dass sie notwendig sei, dass sie ein interessantes Angebot sei, dass dadurch Defizite aufgearbeitet werden könnten, dass Kontakte zu Arbeitgebern geknüpft werden könnten usw. Zumeist ist dies schlicht gelogen.
In diesem Thread soll es darum gehen, Erfahrungen zu sammeln, wie Zuweisungen zu Maßnahmen durch gute Argumenteim Gespräch mit dem pAp bekämpft werden können. Es sollen hier hilfreiche Formulierungen gesammelt werden, denen man sich bedienen kann, um eine Maßnahme dem pAp , der Widerspruchsstelle und dem Sozialgericht gegenüber als das zu präsentieren, was sie zumeist ist: Unsinn, Zeitverschwendung, Schikane!
Es gibt nun kein Patentrezept, wie man dies tun kann. Es gibt unterschiedliche Wege, sich gegen eine Zuweisung zu wehren. Man kann sich im Fall der Fälle über den Rechtsweg, d.h. mittels Widerspruch und Gang vors Sozialgericht gegen eine unsinnige Maßnahme zur Wehr zu setzen. Das sollte meiner Meinung nach aber der zweite Schritt sein, weil dieses Vorgehen eben immer auch mit Aufwand, Lauferei und Kosten verbunden ist. Eventuell muss man sogar erst einmal mit einer Sanktion leben, auch wenn diese dann hoffentlich vorm Sozialgericht gekippt wird. Aber das kann dauern!
Bevor der Weg übers Sozialgericht gegangen wird, sollte im Vorfeld durch gute Vorbereitung und geschicktes Argumentieren versucht werden, die Maßnahme schon zu Anfang, also im Gespräch mit dem pAp , abzuwehren, dessen Zuweisungsbedürfnis also bereits im Keim zu ersticken. Wie man das erreichen kann, soll hier im Thread aufgelistet und debattiert werden.
Kurzum fände ich es hilfreich für Interessierte und Betroffene, wenn in diesem Thread Argumente gesammelt werden, die Ihr dem pAp , der Widerspruchsstelle oder dem Richter am Sozialgericht vielleicht schon vorgetragen habt und die geholfen haben, dass Ihr um eine Maßnahmen herum gekommen seid. Ich mache mal den Anfang. Beim Versuch der Zuweisung zu einer Maßnahme sollte man dem pAp meiner Erfahrung nach z.B. die folgenden Fragen stellen bzw. Anmerkungen machen und eine Antwort/Stellungnahme verlangen:
- Was bringt mir diese Maßnahme?
- Waran machen Sie fest, dass ich einen Bedarf an dieser Förderung habe?
- Ist diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten?
- Glauben Sie nicht, dass ich besser über meine Kenntnisse und Fähigkeiten Bescheid weiß als Sie? Sie kennen mich doch gar nicht!
- Ich habe schon zwei Bewerbungstrainings absolviert. Warum glauben Sie, dass mir nun das dritte etwas bringen wird?
- Wie kann es sein, dass diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten ist, wenn da Menschen mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen und beruflichen Hintergründen zugewiesen werden?
- Sie schreiben, dieses Maßnahme soll mich aktivieren. Woran machen sie bitte fest, dass ich Aktivierung brauche? Wirke ich inaktiv, demotiviert, faul? Woran machen Sie das fest?
- Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind? Wenn Sie das nicht wissen, woher wollen Sie dann wissen, dass diese Maßnahme etwas bringt?
- Ich habe gesundheitliche Einschränkungen. Es mangelt mir nicht an Motivation, sondern an Gesundheit. Kann diese Maßnahme mich heilen?
- Was bringt diese Maßnahme, wenn Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis ein echtes qualifiziertes Zeugnis erwarten, und kein wertloses Träger-Zertifikat?
- Wenn diese Maßnahme soll toll ist, warum haben dann so viele Kunden eine so massive Abneigung dagegen?
- Kann es sein, dass Sie überhaupt gar nicht wissen, was bei dieser Maßnahme wirklich vermittelt wird? Waren sie jemals da?
- Wenn Sie nie da waren, wie wollen Sie dann die Qualität beurteilen? Und wenn Sie nur mal wenige Stunden da waren, glauben Sie ernsthaft, dass das repräsentativ ist?
- Es wird doch ein Fachkräftemangel beklagt. Warum bieten Sie mir statt dieser Maßnahme nicht eine echte qualifizierende Umschulung an?
- Ich bin nicht gegen Weiterbildung! Ich bin hochmotiviert! Ich will aber eine Weiterbildung, dich mich wirklich weiter bildet.
***Bitte mit passenden weiteren Argumenten ergänzen***
Auch wenn diese Argumente im ersten Schritt nichts bringen sollten, der pAp darauf nicht eingeht und die Zuweisung zur Maßnahme dann per Verwaltungsakt erfolgt, ist die Auseinandersetzung mit den Argumenten keinesfalls sinnlos, weil diese später auch der Widerspruchsstelle und, wenn das nichts bringt, auch dem Sozialgericht schriftlich vortragen werden können.
Das hilft dann meistens durchaus, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wird, weil klar ersichtlich wird, dass der Kunde keinesfalls inaktiv ist, sondern er sich sehr wohl aktiv Gedanken macht und sich eine passende Förderung wünscht. Der argumentative Austausch mit dem pAp belegt, dass der Kunde die eigenen Fähigkeiten, Kenntnisse und vielleicht auch Hemmnisse sehr wohl einschätzen kann und er weder einer Aktivierung noch eines Coaching bedarf, sonder einer für ihn passenden, mit ihm gemeinsam vereinbarten und nicht aufgezwungenen Zwangsmaßnahme.