Maßnahmezuweisungen bekämpfen durch gute Argumente

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Hallo zusammen,

aus meiner Erfahrung als Arbeitsloser (bin ich nicht mehr), persönlicher Ansprechpartner (bin ich nicht mehr), Beistand (bin ich noch) und Sozialreferent (bin ich noch) möchte ich hier einige Tipps geben bzw. Fragen auflisten, die helfen können, die Begründung, die Jobcenter-Mitarbeiter einem oft auftischen, wenn sie einen zu einer Maßnahme zuweisen wollen, in sich zusammenfallen zu lassen. Es ist bekannt, dass Zuweisungen zu Maßnahmen keineswegs primär der Förderung der Kunden dienen (wenn überhaupt eher der Forderung), sondern dass sie in erster Linie ein Instrument zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik sind.

Bekannt ist aber auch, dass dies von den Vermittlern im Amt selten zugegeben wird. Die Zuweisung wird viel eher damit begründet, dass die Maßnahme hilfreich sei, dass sie notwendig sei, dass sie ein interessantes Angebot sei, dass dadurch Defizite aufgearbeitet werden könnten, dass Kontakte zu Arbeitgebern geknüpft werden könnten usw. Zumeist ist dies schlicht gelogen.

In diesem Thread soll es darum gehen, Erfahrungen zu sammeln, wie Zuweisungen zu Maßnahmen durch gute Argumenteim Gespräch mit dem pAp bekämpft werden können. Es sollen hier hilfreiche Formulierungen gesammelt werden, denen man sich bedienen kann, um eine Maßnahme dem pAp , der Widerspruchsstelle und dem Sozialgericht gegenüber als das zu präsentieren, was sie zumeist ist: Unsinn, Zeitverschwendung, Schikane!

Es gibt nun kein Patentrezept, wie man dies tun kann. Es gibt unterschiedliche Wege, sich gegen eine Zuweisung zu wehren. Man kann sich im Fall der Fälle über den Rechtsweg, d.h. mittels Widerspruch und Gang vors Sozialgericht gegen eine unsinnige Maßnahme zur Wehr zu setzen. Das sollte meiner Meinung nach aber der zweite Schritt sein, weil dieses Vorgehen eben immer auch mit Aufwand, Lauferei und Kosten verbunden ist. Eventuell muss man sogar erst einmal mit einer Sanktion leben, auch wenn diese dann hoffentlich vorm Sozialgericht gekippt wird. Aber das kann dauern!

Bevor der Weg übers Sozialgericht gegangen wird, sollte im Vorfeld durch gute Vorbereitung und geschicktes Argumentieren versucht werden, die Maßnahme schon zu Anfang, also im Gespräch mit dem pAp , abzuwehren, dessen Zuweisungsbedürfnis also bereits im Keim zu ersticken. Wie man das erreichen kann, soll hier im Thread aufgelistet und debattiert werden.

Kurzum fände ich es hilfreich für Interessierte und Betroffene, wenn in diesem Thread Argumente gesammelt werden, die Ihr dem pAp , der Widerspruchsstelle oder dem Richter am Sozialgericht vielleicht schon vorgetragen habt und die geholfen haben, dass Ihr um eine Maßnahmen herum gekommen seid. Ich mache mal den Anfang. Beim Versuch der Zuweisung zu einer Maßnahme sollte man dem pAp meiner Erfahrung nach z.B. die folgenden Fragen stellen bzw. Anmerkungen machen und eine Antwort/Stellungnahme verlangen:
  • Was bringt mir diese Maßnahme?

  • Waran machen Sie fest, dass ich einen Bedarf an dieser Förderung habe?

  • Ist diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten?

  • Glauben Sie nicht, dass ich besser über meine Kenntnisse und Fähigkeiten Bescheid weiß als Sie? Sie kennen mich doch gar nicht!

  • Ich habe schon zwei Bewerbungstrainings absolviert. Warum glauben Sie, dass mir nun das dritte etwas bringen wird?

  • Wie kann es sein, dass diese Maßnahme individuell auf mich zugeschnitten ist, wenn da Menschen mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen und beruflichen Hintergründen zugewiesen werden?

  • Sie schreiben, dieses Maßnahme soll mich aktivieren. Woran machen sie bitte fest, dass ich Aktivierung brauche? Wirke ich inaktiv, demotiviert, faul? Woran machen Sie das fest?

  • Wie hoch ist der Prozentsatz der Kunden, die im Zuge dieser Maßnahme in Arbeit gekommen sind? Wenn Sie das nicht wissen, woher wollen Sie dann wissen, dass diese Maßnahme etwas bringt?

  • Ich habe gesundheitliche Einschränkungen. Es mangelt mir nicht an Motivation, sondern an Gesundheit. Kann diese Maßnahme mich heilen?

  • Was bringt diese Maßnahme, wenn Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis ein echtes qualifiziertes Zeugnis erwarten, und kein wertloses Träger-Zertifikat?

  • Wenn diese Maßnahme soll toll ist, warum haben dann so viele Kunden eine so massive Abneigung dagegen?

  • Kann es sein, dass Sie überhaupt gar nicht wissen, was bei dieser Maßnahme wirklich vermittelt wird? Waren sie jemals da?

  • Wenn Sie nie da waren, wie wollen Sie dann die Qualität beurteilen? Und wenn Sie nur mal wenige Stunden da waren, glauben Sie ernsthaft, dass das repräsentativ ist?

  • Es wird doch ein Fachkräftemangel beklagt. Warum bieten Sie mir statt dieser Maßnahme nicht eine echte qualifizierende Umschulung an?

  • Ich bin nicht gegen Weiterbildung! Ich bin hochmotiviert! Ich will aber eine Weiterbildung, dich mich wirklich weiter bildet.
***Bitte mit passenden weiteren Argumenten ergänzen***

Auch wenn diese Argumente im ersten Schritt nichts bringen sollten, der pAp darauf nicht eingeht und die Zuweisung zur Maßnahme dann per Verwaltungsakt erfolgt, ist die Auseinandersetzung mit den Argumenten keinesfalls sinnlos, weil diese später auch der Widerspruchsstelle und, wenn das nichts bringt, auch dem Sozialgericht schriftlich vortragen werden können.

Das hilft dann meistens durchaus, dass der Verwaltungsakt aufgehoben wird, weil klar ersichtlich wird, dass der Kunde keinesfalls inaktiv ist, sondern er sich sehr wohl aktiv Gedanken macht und sich eine passende Förderung wünscht. Der argumentative Austausch mit dem pAp belegt, dass der Kunde die eigenen Fähigkeiten, Kenntnisse und vielleicht auch Hemmnisse sehr wohl einschätzen kann und er weder einer Aktivierung noch eines Coaching bedarf, sonder einer für ihn passenden, mit ihm gemeinsam vereinbarten und nicht aufgezwungenen Zwangsmaßnahme.
 
Hallo,

ich kann deine Fragen nur bestätigen, genauso bin ich daran gegangen und mit Erfolg.

Die Weiterbildung konnte ich dann selber suchen und samt Kostenvoranschlag meinen
SB vorgelegt!

Als Ergänzung das Aufzeigen welche Kenntnisse und Fähigkeiten gesucht werden z.B. im kfm. Bereich.(Stellenanzeigen)

Auch der Hinweis sich den Bildungsträger genau ansehen, also an einer "Unterrichtseinheit" mal reinschauen.(ein guter Träger bietet das auch an)

Gruß:icon_pause:
 
Die Jobcenter und Gerichte argumentieren doch immer mit der Zumutbarkeit für die Allgemeinheit. Dieses Argument kann man umdrehen:

- Es ist der Allgemeinheit im Sinne der Wirtschaftlich nicht zuzumuten, dass für eine offensichtlich sinnfreie Maßnahme Steuergelder verschwendet werden.
 
Ich brauche auch dringend gute Argumente, habe in 2 Wochen eine Einladung wegen beruflicher Situation. Meine SB hat sich aber in so eine Maßnahme verbissen, wo ich über einen MT zu einen Arbeitgeber zugewiesen werden soll, dabei gibt es nur Fahrtkosten und Kinderbetreungskosten zusätzlich. Nun soll bestimmt die Sache dingfest gemacht werden! Ich habe auch keine Lust dazu mich ausnutzen zu lassen !!!
Brauche dazu auch gute Argumente, aber die reden ja immer alles schön. Ich weiß wirklich nicht mit welchem Argument man weiter kommen Könnte ???? Überlege schon die ganze Zeit !
Ich habe auch Angst vor Sanktionen !
 
Meine SB hat sich aber in so eine Maßnahme verbissen, wo ich über einen MT zu einen Arbeitgeber zugewiesen werden soll, dabei gibt es nur Fahrtkosten und Kinderbetreungskosten zusätzlich. Nun soll bestimmt die Sache dingfest gemacht werden! Ich habe auch keine Lust dazu mich ausnutzen zu lassen !!! Brauche dazu auch gute Argumente, aber die reden ja immer alles schön. Ich weiß wirklich nicht mit welchem Argument man weiter kommen Könnte ????

Niemand lässt sich gerne ausnutzen. Niemand arbeiter gerne umsonst oder quasi umsonst für Ausbeuter-Betriebe, und niemand nimmt gerne an sinnlosen Maßnahmen teil. Ergo: Du bist nicht allein! Um dir nun ganz konret helfen zu können, eine Zuweisung zu umgehen oder sie, wenn sie ausgesprochen wird, erfolgreich anzufechten, wäre es hilfreich, wenn du uns mal mit folgenden Infos versorgst:

  1. Um was für eine Maßnahme handelt es sich genau?
  2. Wie heißt diese Maßnahme und wer ist der Bildungsträger?
  3. Wie lange soll die Maßnahme dauern? Ist sie in Vollzeit/Teilzeit?
  4. Ist das ein reines Vermittlungscoaching (Zitat: "wo ich über einen MT zu einen Arbeitgeber zugewiesen werden soll") oder eine Kombination von Vermittlung und bereichsspezifischer Kenntnisvermittlung wie Lager/Logistik, Wachschutz, Hauswirtschaft, Pflege, EDV/IT?
  5. Stimmt das Ziel dieser Maßnahme überein mit deinem beim Jobcenter gespeicherten, mit dir besprochenen Stellengesuch? (Erläuterung: Wenn du ein Stellengesuch im Bereich Altenpflege hast, ist es unplausibel, wenn du etwa eine Kenntnisvermittlung Lager machen sollst)
  6. Hast du im Vorfeld schon mal mit deinem pAp über diese MAT (Jobcenter-Deutsch für "Maßnahme" aka "Maßnahme bei einem Träger") gesprochen?
  7. Gibt es irgendwelche Einschränkungen deinerseits, die einen Förderbedarf durch so eine Maßnahme bei dir anzeigen?
  8. Sind deine Kinder in der Schule/im KIGA? Wann ist die Kinderbetreuung nicht gesichert?
  9. Bist du langzeitarbeitslos?
  10. Hast du eine Berufsausbildung?
Unabhängig von der Beantwortung obiger Fragen ist folgendes Vorgehen so gut wie immer sinnvoll, insbesondere dann, wenn man im Umgang mit dem JC nicht so geübt ist oder seine Rechte (noch) nicht so gut kennt:

a) Du solltest die dir vorgelegte EGV am Besprechungstermin nicht unterschreiben. Wenn der pAp dir dann erläutert, dass das keinen Unterschied mache und dann eben ein Verwaltungsakt (VA ) erlassen werde, umso besser für dich, das erhöht die Chance der Anfechtbarkeit.

b) Du solltest deinem pAp ruhig reinen Wein einschänken und ihm klar sagen, dass du dir dazu erst mal Rückmeldung einer ELO-Initiative holen willst und dass du diese Maßnahme als nicht sinnvoll/hilfreich erachtest.

c) Du solltest dem pAp darlegen, dass deine Arbeitslosigkeit nicht individueller Unfähigkeit geschuldet ist, sondern dem desolaten Arbeitsmarkt, der es nicht leicht macht, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen.

d) Du solltest dabei absolut sachlich bleiben und nicht nur auflisten, was alles sinnlos an der Maßnahme ist, sonder du solltest gleichsam auch konstruktiv sein, also darlegen, was dir statt dieser Maßnahme vielleicht eher helfen würde, (wieder) in echte Arbeit zu kommen, etwa eine individualisierte Förderung der beruflichen Weiterbildung, eine Umschulung oder zumindest ein zertifizierter Lehrgang (kein Träger-Zertifikat, sondern ein wirklich angesehenes Zertifikat von der IHK/HWK)

e) Kurzum: Je mehr der pAp sieht, dass du dir selbst Gedanken machst, dass du aktiv, wehrhaft und informiert bist, selbst an deiner Integration arbeitest, desto eher wird er geneigt sein, von der Zuweisung abzusehen. Und wenn er es doch nicht tun: Desto höher ist gleichsam auch die Chance, dass die Widerspruchsstelle oder das SG die Zuweisung "kippt", sollte der pAp doch nicht auf deine Argumente eingehen. Denn der pAp muss die Erforderlichkeit deiner Teilnahme an der MAT hinreichend begründen! Das fällt ihm natürlich umso schwerer, je mehr gute Gegenargumente der Kunde vorträgt.
 
Das beste Argument ist immer, das brauch ich nicht weil ich das schon kann(Ausbildung, selbst beigebracht, Kurse usw.) bzw. in einer vorherigen Maßnahme gemacht habe.
 
Das beste Argument ist immer, das brauch ich nicht weil ich das schon kann(Ausbildung, selbst beigebracht, Kurse usw.) bzw. in einer vorherigen Maßnahme gemacht habe.

Und/oder man sagt:


Ja, Sie haben mich überzeugt. Dass ist wirklich ne super Maßnahme ist. Und weil das so ist, geben Sie die besser mal wem anders. Ich kann das schon alles und will da niemandem den Platz wegnehmen... :biggrin:
 
Vielen Dank Burns Torn für die vielen guten Gegenargumente. Ich muß mich nun gründlich auf diesen Termin vorbereiten und sehen, wie ich ihr den Wind aus den Segeln nehmen kann.
Konkretes weiß ich noch nicht dazu, wenn ich etwas schriftliches bekomme , stelle ich es hier rein.
Einfach sind solche Gespräche aber nicht !!!!
 
Einfach sind solche Gespräche aber nicht !!!!

Nein, da hast du Recht! Es ist ein unschönes Gefühl, wenn man da beim Amt und Sanktionsandrohung zum Rapport antanzen muss und weiß, dass da eigentlich kaum je was sinnvolles für einen selbst bei rauskommt. Daher als Tipp gerade im vorliegenden Fall: Such dir einen Beistand oder Mitläufer. Schau dafür z.B. mal hier.
 
Bevor der Weg übers Sozialgericht gegangen wird, sollte im Vorfeld durch gute Vorbereitung und geschicktes Argumentieren versucht werden, die Maßnahme schon zu Anfang, also im Gespräch mit dem pAp , abzuwehren, dessen Zuweisungsbedürfnis also bereits im Keim zu ersticken.

Ich kann das nur unterschreiben:

- Gut vorbereitet zu jedem Termin gehen (aktuelle Maßnahmelage vor Ort recherchieren, hier im ELO-Forum nachlesen, Erfahrungsberichte etc.pp.)
- Mit allen (!) Eventualitäten und Katastrophen rechnen
- Sobald auch nur der Ansatz von irgendeiner schwachsinnigen Maßnahme oder Zuweisung zu erkennen ist, hartnäckig nach der genauen Begründung für diese fragen, also z.B. "Warum ist das jetzt das richtige für mich?", "Was bringt mir genau diese Maßnahme im Hinblick auf meine individuelle Situation?", "Welche Rückmeldungen von Teilnehmern gibt es dazu?", "Welche Informationen bietet der Träger, die ich vorab überprüfen kann?" usw.usf.

Bisher habe ich nur einmal die Situation erlebt, dass ich in eine Maßnahme gehen sollte (damals Thema "Selbstständigkeit").
Die pAp meinte dann nach knapp 30 Minuten, dass sie keine Lust mehr hätte, mit mir weiter zu diskutieren.
Ich sagte: "Ich auch nicht".
Damit war das Thema vom Tisch.
Diese (unsinnige) Maßnahme lief ohne mich :icon_pause:
 
Selbst schon bei dieser Frage kommt seitens der Sb oft schon heiße Luft. Gut wenn man dann einen Beistand dabei hat.

meist kommt da die antwort: das erfahren sie alles direkt beim träger.
mag ja sein aber ich muss vorher auch schon prüfen können ob die massnahme beispielsweise gesundheitlich von mir zu schaffen ist.
als rollatorbenutzer bin ich zb in der landschafts- und gartenpflege völlig verkehrt.
 
meist kommt da die antwort: das erfahren sie alles direkt beim träger.
Die SB muss aber begründen können, warum sie genau diese Maßnahme für Dich richtig findet. Soweit ich weiß, muss sie das auch dokumentieren. Wie will sie das begründen, wenn sie noch nicht mal weiß, was da abläuft?
 
Würde mich auch interessieren. Zumindest in den fachlichen Hinweisen der BA steht folgendes:
(4) Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit (4PM) als rechts-kreisübergreifendes Geschäftsmodell unterstützt die Integrations-/ Beratungsfachkraft in der Prognoseentscheidung, die auf Grundlage festgestellter Stärken und Handlungsbedarfe bezogen auf den an-gestrebten Zielberuf/die Zieltätigkeit eine passgenaue Handlungs-strategie bzw. ein Handlungsstrategiebündel zum Abbau der identi-fizierten Handlungsbedarfe durch konkrete Aktivitäten ermöglicht. Der Prozess des 4PM unterstützt so den gesetzlichen Auftrag sowie die darauf aufbauende geschäftspolitische Zielsetzungen zur Ver-besserung der Eingliederung in Erwerbstätigkeit. Die individuelle Handlungsstrategie bzw. das Handlungsstrategiebündel soll in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten werden (siehe Fachliche Hinweise zu § 15). Bei der Dokumentation der Handlungsstrategie bzw. des Handlungsstrategiebündels sind insbesondere die individuelle Erforderlichkeit der Aktivitäten sowie die zeitliche Perspektive von Eingliederungsleistungen aufgrund der Prognoseentscheidung zu dokumentieren.
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...setzestext-16-SGB-II-LE-zur-Eingliederung.pdf
 
Die SB muss aber begründen können, warum sie genau diese Maßnahme für Dich richtig findet. Soweit ich weiß, muss sie das auch dokumentieren. Wie will sie das begründen, wenn sie noch nicht mal weiß, was da abläuft?

standartantwort hier: man habe ja so lange nichts mehr gemacht bzw bislang noch keine massnahme und da wäre es eben angebracht einen strukturierten tagesablauf zu haben.
das wird hier praktisch jedem erzählt auch wenn die betroffenen vehement erklären sie hätten einen gut durchstrukturieren tagesablauf.
was auch gesagt wird ist dass man dann mal unter leute kommt usw.
dadurch ergäbe sich oft was. was sich ergeben soll wird dir nicht gesagt
keine phrase ist zu ausgelutscht um sie den betroffenen nicht vorzubeten.

was die dienstanweisungen der ba betrifft: hier werden die meisten ignoriert. darum wollen sie hier ja auch unbedingt optionskommune werden um dann vollständige eigene süppchen zu kochen.
 
Das Thema geht an der eigentlichen Problematik vorbei. Die wissen genau, dass es sich um Sinnlosmaßnahmen handelt, welche sie dort den Leuten zwangsweise verpassen. Die interessiert das nicht. Sie sehen diese als eine Art offener Strafvollzug der unter dem Deckmantel der Fortbildung durchgeführt wird.
Hier so einen Thread zu eröffnen werte ich als Versuch dem Jobcenter zu unterstellen die wären an der Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen wirklich interessiert und wüssten nicht was sie eigentlich tun. Das wissen sie aber nur zu gut.
 
@Henrik55
Vollkommen richtig, wenns denen zu bunt wird mit Argumenten schicken die einfach eine rechtswidrige Zuweisung bzw.VA und fertig ist der Laden.

Ehe Widerspruch und Klage/EA durch ist, ist die Sinnlosmaßnahme vorbei.:icon_klatsch: Der nächste Patient bitte :icon_neutral:

Da sich ohnehin nur ganz wenige wehren, fallen wir paar Hanseln nicht ins Gewicht und der Träger wurde mit einer fetten Steuerspritze am Leben erhalten.
 
Hier so einen Thread zu eröffnen werte ich als Versuch dem Jobcenter zu unterstellen die wären an der Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen wirklich interessiert und wüssten nicht was sie eigentlich tun. Das wissen sie aber nur zu gut.

Deine Wertung geht fehlt. Es geht hier im Thread einfach darum, aufzuzeigen, dass man mit guten Argumenten IMMER besser fährt. Selbst dann, wenn man beim JC damit auf taube Ohren stößt, wenn also eine Zwangszuweisung per VA erfolgt. Denn spätestens, wenn der Fall von der Widerspruchsstelle als unbegründet zurückgewiesen wird und man vors Sozialgericht ziehen muss, will auch der Richter ein paar Argumente hören, was denn gegen die Teilnahme an dieser Maßnahme spricht.

Sicher kann man da dann mit rein formalen Kriterien kommen (nicht hinreichend bestimmt, falsche Rechtsfolgebelehrung, nicht konkretes Datum etc.), aber man fährt besser, wenn man zudem noch eine ganze Wagenladung voll guter Argumente parat hat, mittels derer man darlegt, dass diese Maßnahme eben nicht auf einen zugeschnitten ist, dass sie einen wohl kaum in Beschäftigung bringt, dass man da nichts neues lernt.

So etwas kommt bedeutend besser an, als wenn man einfach irgendwelche Plattitüden hervorbringt und/oder behauptet, dass das Jobcenter einen gar nicht zuweisen dürfe und es nur die Statistik im Sinn habe. Natürlich hat das JC nur die Statistik im Sinn. Das ist doch bekannt. Aber das würde dort nie jemand zugeben, also muss man die Argumente dekonstruieren, die das Jobcenter bringt. Man muss belegen, dass man nicht willens ist, als statistische Verfügungsmasse in einer sinnlosen Maßnahme die Zeit totzuschlagen. Und das gelingt am besten, wenn man die oft fadenscheinigen Argumente kennt, die das JC für die ach so tolle Maßnahme bringt. Weil man da dann auf gleicher Ebene Kontra geben kann, das JC also mit den eigenen argumentativen Waffen schlägt.
 
Weil man da dann auf gleicher Ebene Kontra geben kann, das JC also mit den eigenen argumentativen Waffen schlägt.
Man kann denen nicht auf gleicher Ebene Kontra geben. Schon allein deshalb, weil viele in der Situation vor Ort gegen die geschulten und geübten Schergen argumentativ nicht ankommen. Und sei es nur, weil ihnen die Übung fehlt. Zudem interessiert es diese nicht was man dagegen sagt. Die schreiben sich in ihr Verbis was denen gefällt. Und das die Richter sich dagegen stellen sollte man auch nicht glauben.
Zumal die meisten Maßnahmen schon durch sind bis die Justiz handelt. Die Beschreibungen der Maßnahmen sind so ausgestaltet, dass eigentlich niemand etwas dagegen sagen kann. Passt nicht so ganz vielleicht, aber dann sagt der Richter wir können einfach nicht passgenauer sein usw. Sprachlich wurde schon großer Aufwand betrieben durch Floskeln das Handeln zu legitimieren. Gegen diese Lügengebäude kommt man argumentativ nicht an ohne das gesamt Jobcenter und seine Trägerlandschaft auf den Kopf zu stellen.

Ich stimme Dir nur insoweit zu, als dass man diese Argumentation denen beim Widerspruch und der Klageschrift noch mit auf den Weg gibt. Aber nicht in der Hoffnung es würde die irgendwie umstimmen oder beeindrucken, sondern nur zu Dokumentationszwecken.
 
Die Diskussion über Massnahmen mit SB hat nur beschränkt Sinn, man muss aber seinen Plan "B" im Hintergrund behalten.

Der einfachste Weg - erstmal keine EGV unterschreiben!

Zur Zeit liege ich mit über 50 im Clinch mit dem JC wegen "Aufnahme" in das Programm 50+" Eine klare Ansage von mir ist in dem Fall, das keine EGV damit unterschreiben wird. Lasst Sie doch VA 's machen. Im übrigen sollte man einen großen Teil der Argumente für das SG aufheben - oder muss ich meinen Gegner schlau machen wie ich ticke? Bestimmt nicht.

Roter Bock
 
Eine klare Ansage von mir ist in dem Fall, das keine EGV damit unterschreiben wird. Lasst Sie doch VA 's machen. Im übrigen sollte man einen großen Teil der Argumente für das SG aufheben - oder muss ich meinen Gegner schlau machen wie ich ticke? Bestimmt nicht.

Roter Bock
Wen du klagen wilst, ist das der richtige Weg.

Ich geh lieber den: Maßnahme und Klage vermeiden, solange wie möglich.
 
Ich geh lieber den: Maßnahme und Klage vermeiden, solange wie möglich.

Ja, vermieden hätte ich das in meinem Fall auch ganz gern, aber wenn es so weit ist (Androhung der Maßnahme in der EGV -VA ohne auch nur die kleinste Form eines Mitspracherechts bzw. vorausgehendes Profiling :icon_dampf:, Einladung vom Maßnahmeträger -> ohne RFB :biggrin:, und Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion) muß man eben entsprechend reagieren. Und da bleibt im Endeffekt eben nur der Weg zum SG , wenn das JC die Sache bis zum Schluß durchfechten will. :icon_stop:
 
@Roter Bock
Die Diskussion über Massnahmen mit SB hat nur beschränkt Sinn, man muss aber seinen Plan "B" im Hintergrund behalten.

Wie wäre denn Plan " B" ????

Ich soll am Montag zu einer Maßnahmezuweisung !
 
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