Vidya
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Hallo liebe Forenmitglieder,
mein JC hat mir doch tatsächlich eine Maßnahme BKAV bei einer Träger GmbH in Berlin angedreht . BKAV, halbes Jahr. Ich wäre übrigens die Einzige mit einer so langen Verweildauer, wie ich in der Auftaktveranstaltung erfuhr. Ist wohl reine Statistiknummer. So in den letzten 2 Minuten eines Meldetermins am 30.01.2017 wurde mir eine EGV mit Maßnahme angedreht, von einer mir bis dahin völlig unbekannten SB. Die Adresse ist so ca. 13 km weit weg. Fahrgeld hat die Dame mir nicht im Voraus bewilligt, obwohl ich ihr sagte, dass ich mittellos bin und kein Fahrgeld dafür verauslagen kann, ist im Regelsatz auch nicht enthalten.
Erneute postalische Zusendung der Maßnahme als Zuweisung mit verändertem 2 .EGV- Entwurf per PZU am 8. Februar 2017 erhalten. Der Inhalt des 2. EinV Entwurfs ist sowieso auch abenteuerlich an sich,obwohl ich dem Träger und dem JC gleich vorsorglich einen Datenwiderruf sandte, mit eingeflochtener Kritik an deren bisheriger Handlungsweise. Siehe Anlage.
Erst am 9. Februar erhielt ich gesondert ein Schreiben der Leistungsabteilung des JC, dass ja mein Bewilligungszeitraum zum 31.03.2017 endet. Ach was -haben die es doch noch gemerkt!!!
War zur Auftaktverantstaltung am 20.02.2017 da. 11 Personen anwesend-davon 8 Männer -größenteils aus aller Herren Länder und 3 Frauen -aber 15 Stühle. Der Dozent redete doch tatsächlich mittendrin davon, dass alle aktiv mitmachen müssten, denn sonst gäbe es Sanktionen vom Jobcenter. Dann fragte ich, wann die 2 Präsenztage in der Woche sind. Antwort Montag und Mittwoch. Geht bei mir gar nicht, denn Montags, habe ich Ehrenamt bei Gericht -wenn auch nur einmal im Monat, das war meine Antwort. Der Dozent wurde zunehmend nervös, weil ich dort offensiv meinen Unmut geäußert habe und den Sinn dieser Maßnahme für mich überhaupt.
Dann hatte ich auch noch gesagt, dass ich dessen Unterlagen nicht unterschreiben kann- als er die austeilte, weil ich nur noch 6 Wochen ALG II bekomme. (Antrag auf Weiterbewilligung habe ich noch nicht gestellt).Da hat er dann noch ein paar Folien zum Kursinhalt an der Wand vorgeführt und wollte dann mit jedem ein Einzelgespräch führen (wäre Maßnahmeeintritt via Aufnahmegespräch gewesen, soweit war ich ja vorab informiert). Er sagte dann jedoch noch, dass davor eine Raucherpause stattfände. Ich ging dann schon nach Hause -mit den an mich ausgeteilten Unterlagen der GmbH - 6 Doppelseiten, denn sonst hätte die Gefahr einer Wertung als Maßnahmeeintritt bestanden. Unterschrieben habe ich dort nichts. In die Teilnehmerliste -welche die Runde machte -trug ich bei Nachnamen nur ANWESEND ein und meinen Vornamen in der entsprechenden Rubrik. Mehr nicht. Vorne am Empfang lag noch eine Telnehmerliste, in die sich die Teilnehmer eigentlich noch per Unterschrift hätten eintragen müssen, aber da stand ich gar nicht drin, was die Sekretärin verwundert zur Kenntnis nahm. Ich zeigte der nur das erste Angebot für die Maßnahme, welches ich vom JC bekam -ohne Kundenummer kopiert und die Zuweisung nicht.
Die Maßnahme ist vollkommen überflüssig für mich, denn ich habe jahrelange Erfahrung, was das Schreiben von Bewerbungen oder Vorstellungsgespräche angeht und bislang IMMER meine Bewerbungen dem JC lückenlos nachgewiesen. Zudem bekomme ich noch immer durchschnittlich auf 4 von 5 Bewerbungen Antworten der AG, viele sogar vertraulich gekennzeichnet. Habe selbst mal jahrelang in einer Personalabteilung gearbeitet.
Dem JC hatte ich die Einteilung der Anwesenheitstage meines Ehrenamts für dieses Jahr bereits am 4 Januar 2017 mitgeteilt. Also bliebe dann einmal im Monat die Wahl zwischen 30 % Sanktion JC oder 1000 Euro Sanktionsgefahr für einmal Fehlen beim Ehrenamt, jeden Monat. Das geht ja mal gar nicht. Das allein verstößt schon gegen das Übermaßgebot. Der Inhalt der Maßnahme ist zudem auch besonders ehrenrührig -im Hinblick auf mein öffentliches Ehrenamt. Siehe Flyer. Auch die Unterlagen -besonders das Merkblatt Computernutzung ist schlichtweg der Hammer und komplett unzumutbar-siehe Anlage und meine ergänzende Anmerkung dort. Zudem: Die wollen die Teilnehmer privater Haftung unterwerfen und gleichzeitig wirtschaftliches Verhalten lehren -das ist schon sehr zynisch.
Nun höre ich bisher gar nichts mehr vom JC. Selbst der angekündigte VA blieb bislang aus -obwohl angedroht, wenn ich nicht (nachträglich) einen Beratungswunsch dazu hätte und selbst dazu einen Termin verabredete – ein konkludentes Beratungsultimatum also, welchem ich aber bislang nicht gefolgt bin. Warum soll ich nachträglich einen Beratungstermin -auf meine Kosten - vereinbaren, wo die SB und das JC bisher konkludent gezeigt hat, dass es überhaupt nicht beraten will oder kann und auch noch nie beraten hat?
Zur Sicherheit möchte ich aber einen Widerspruch gegen die Zuweisung schreiben (ist ja auch ein VA, obwohl die RBB fehlt) und morgen per Fax senden , aber noch nicht zu viel Inhalt, falls ich noch klagen muss. Ich vermute nämlich, dass die SB nur darauf wartet, um erst dann noch einen VA zuzusenden.
Was könnte ich schreiben -um nicht zu viele Argumente gegen die Maßnahme preiszugeben.?
Und sollte ich diesen Widerspruch gleich vorsorglich auf den angekündigten VA -im Schreiben der SB (s. Anlage ) erweitern?
Da ich sowieso noch kein Antrag auf Weiterbewilligung von ALG II abgab und daher kein Bescheid auf Weiterbewilligung vorliegt, ist das ein Nichtantritt aus wichtigen Gründen - neben den vorgenannten.
Ich glaube daher nicht, dass eine Anhörung folgen könnte -aber sicher bin ich mir da auch nicht. Was meint Ihr?
Für Tipps, Meinungen zu meinen Unterlagen und Hinweise wäre ich euch dankbar.
mein JC hat mir doch tatsächlich eine Maßnahme BKAV bei einer Träger GmbH in Berlin angedreht . BKAV, halbes Jahr. Ich wäre übrigens die Einzige mit einer so langen Verweildauer, wie ich in der Auftaktveranstaltung erfuhr. Ist wohl reine Statistiknummer. So in den letzten 2 Minuten eines Meldetermins am 30.01.2017 wurde mir eine EGV mit Maßnahme angedreht, von einer mir bis dahin völlig unbekannten SB. Die Adresse ist so ca. 13 km weit weg. Fahrgeld hat die Dame mir nicht im Voraus bewilligt, obwohl ich ihr sagte, dass ich mittellos bin und kein Fahrgeld dafür verauslagen kann, ist im Regelsatz auch nicht enthalten.
Erneute postalische Zusendung der Maßnahme als Zuweisung mit verändertem 2 .EGV- Entwurf per PZU am 8. Februar 2017 erhalten. Der Inhalt des 2. EinV Entwurfs ist sowieso auch abenteuerlich an sich,obwohl ich dem Träger und dem JC gleich vorsorglich einen Datenwiderruf sandte, mit eingeflochtener Kritik an deren bisheriger Handlungsweise. Siehe Anlage.
Erst am 9. Februar erhielt ich gesondert ein Schreiben der Leistungsabteilung des JC, dass ja mein Bewilligungszeitraum zum 31.03.2017 endet. Ach was -haben die es doch noch gemerkt!!!
War zur Auftaktverantstaltung am 20.02.2017 da. 11 Personen anwesend-davon 8 Männer -größenteils aus aller Herren Länder und 3 Frauen -aber 15 Stühle. Der Dozent redete doch tatsächlich mittendrin davon, dass alle aktiv mitmachen müssten, denn sonst gäbe es Sanktionen vom Jobcenter. Dann fragte ich, wann die 2 Präsenztage in der Woche sind. Antwort Montag und Mittwoch. Geht bei mir gar nicht, denn Montags, habe ich Ehrenamt bei Gericht -wenn auch nur einmal im Monat, das war meine Antwort. Der Dozent wurde zunehmend nervös, weil ich dort offensiv meinen Unmut geäußert habe und den Sinn dieser Maßnahme für mich überhaupt.
Dann hatte ich auch noch gesagt, dass ich dessen Unterlagen nicht unterschreiben kann- als er die austeilte, weil ich nur noch 6 Wochen ALG II bekomme. (Antrag auf Weiterbewilligung habe ich noch nicht gestellt).Da hat er dann noch ein paar Folien zum Kursinhalt an der Wand vorgeführt und wollte dann mit jedem ein Einzelgespräch führen (wäre Maßnahmeeintritt via Aufnahmegespräch gewesen, soweit war ich ja vorab informiert). Er sagte dann jedoch noch, dass davor eine Raucherpause stattfände. Ich ging dann schon nach Hause -mit den an mich ausgeteilten Unterlagen der GmbH - 6 Doppelseiten, denn sonst hätte die Gefahr einer Wertung als Maßnahmeeintritt bestanden. Unterschrieben habe ich dort nichts. In die Teilnehmerliste -welche die Runde machte -trug ich bei Nachnamen nur ANWESEND ein und meinen Vornamen in der entsprechenden Rubrik. Mehr nicht. Vorne am Empfang lag noch eine Telnehmerliste, in die sich die Teilnehmer eigentlich noch per Unterschrift hätten eintragen müssen, aber da stand ich gar nicht drin, was die Sekretärin verwundert zur Kenntnis nahm. Ich zeigte der nur das erste Angebot für die Maßnahme, welches ich vom JC bekam -ohne Kundenummer kopiert und die Zuweisung nicht.
Die Maßnahme ist vollkommen überflüssig für mich, denn ich habe jahrelange Erfahrung, was das Schreiben von Bewerbungen oder Vorstellungsgespräche angeht und bislang IMMER meine Bewerbungen dem JC lückenlos nachgewiesen. Zudem bekomme ich noch immer durchschnittlich auf 4 von 5 Bewerbungen Antworten der AG, viele sogar vertraulich gekennzeichnet. Habe selbst mal jahrelang in einer Personalabteilung gearbeitet.
Dem JC hatte ich die Einteilung der Anwesenheitstage meines Ehrenamts für dieses Jahr bereits am 4 Januar 2017 mitgeteilt. Also bliebe dann einmal im Monat die Wahl zwischen 30 % Sanktion JC oder 1000 Euro Sanktionsgefahr für einmal Fehlen beim Ehrenamt, jeden Monat. Das geht ja mal gar nicht. Das allein verstößt schon gegen das Übermaßgebot. Der Inhalt der Maßnahme ist zudem auch besonders ehrenrührig -im Hinblick auf mein öffentliches Ehrenamt. Siehe Flyer. Auch die Unterlagen -besonders das Merkblatt Computernutzung ist schlichtweg der Hammer und komplett unzumutbar-siehe Anlage und meine ergänzende Anmerkung dort. Zudem: Die wollen die Teilnehmer privater Haftung unterwerfen und gleichzeitig wirtschaftliches Verhalten lehren -das ist schon sehr zynisch.
Nun höre ich bisher gar nichts mehr vom JC. Selbst der angekündigte VA blieb bislang aus -obwohl angedroht, wenn ich nicht (nachträglich) einen Beratungswunsch dazu hätte und selbst dazu einen Termin verabredete – ein konkludentes Beratungsultimatum also, welchem ich aber bislang nicht gefolgt bin. Warum soll ich nachträglich einen Beratungstermin -auf meine Kosten - vereinbaren, wo die SB und das JC bisher konkludent gezeigt hat, dass es überhaupt nicht beraten will oder kann und auch noch nie beraten hat?
Zur Sicherheit möchte ich aber einen Widerspruch gegen die Zuweisung schreiben (ist ja auch ein VA, obwohl die RBB fehlt) und morgen per Fax senden , aber noch nicht zu viel Inhalt, falls ich noch klagen muss. Ich vermute nämlich, dass die SB nur darauf wartet, um erst dann noch einen VA zuzusenden.
Was könnte ich schreiben -um nicht zu viele Argumente gegen die Maßnahme preiszugeben.?
Und sollte ich diesen Widerspruch gleich vorsorglich auf den angekündigten VA -im Schreiben der SB (s. Anlage ) erweitern?
Da ich sowieso noch kein Antrag auf Weiterbewilligung von ALG II abgab und daher kein Bescheid auf Weiterbewilligung vorliegt, ist das ein Nichtantritt aus wichtigen Gründen - neben den vorgenannten.
Ich glaube daher nicht, dass eine Anhörung folgen könnte -aber sicher bin ich mir da auch nicht. Was meint Ihr?
Für Tipps, Meinungen zu meinen Unterlagen und Hinweise wäre ich euch dankbar.
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