Das Gleiche gilt für die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten, da mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die Speicherung und Nutzung dieser Daten gem.
§ 28 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mangels Erfüllung eines Geschäftszwecks nicht mehr erlaubt ist. Nach
§ 35 Abs.2 Nr. 3 BDSG haben Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer Daten.
Wenn allerdings vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen sollten, können Sie hilfsweise die Sperrung der Daten verlangen (
§ 35 Abs.3 Nr.1 BDSG).
Bei Telemedien, also Geschäftsabschlüssen über das Internet, gilt das Gleiche und wird in den
§§ 11 ff des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Daher sollten Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten gleich in der Kündigung widerrufen.