C
_complicated99_
Gast
Hallo alle zusammen..
der Maßnahmeträger einer ehemaligen Aktivierungsmaßnahme hätte wegen mir fast seinen Job verloren da ich mein Recht auf Vertragsfreiheit wahrnahm, Ich hatte eine EGV unterschrieben allerdings keine der Unterlagen die ich in der Maßnahme erhielt..
Der damalige Maßnahmeträger jedoch behielt mich trotzdem in der Maßnahme..neulig wo ich ihn traf erzählte er mir allerdings was damals vorsich ging..
Muss ich mich deswegen schuldig fühlen?
der Maßnahmeträger einer ehemaligen Aktivierungsmaßnahme hätte wegen mir fast seinen Job verloren da ich mein Recht auf Vertragsfreiheit wahrnahm, Ich hatte eine EGV unterschrieben allerdings keine der Unterlagen die ich in der Maßnahme erhielt..
Der damalige Maßnahmeträger jedoch behielt mich trotzdem in der Maßnahme..neulig wo ich ihn traf erzählte er mir allerdings was damals vorsich ging..
Muss ich mich deswegen schuldig fühlen?