Holler2008
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Hallo!
Also, ich beziehe ALG 2 und habe keine Eingliederungsvereinbarung.
Meine Sachbearbeiterin sagte, damit ich nicht als letztes "arbeitslos" im Lebenslauf stehen habe, solle ich einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden (Gärtnerarbeiten). Diese ist weder zusätzlich noch wettbewerbsneutral noch wird sie meinen Einschränkungen gerecht. Das habe ich so mündlich mitgteilt.
Darauf gab es natürlich keine Einsicht, aber auch keine Zuweisung. Sprich, bis jetzt muss ich keine AGH machen.
Die SB sagte, ich könne die AGH ganz einfach abwenden, indem ich freiwillig an einer bestimmten Maßnahme teilnäme. (Natürlich mache ich das nicht, weil in meinen Augen die AGH viel leichter abzuwenden ist im Falle einer Zuweisung.)
Toller Trick.
Ich solle mir das die nächsten Wochen überlegen. Maßnahme und AGH sind übrigens beim gleichen Träger.
Nun schrieb ich einen riesigen Fragenkatalog an den Träger, um ihn abzuschrecken. Antworten gab es keine, aber einen Termin mit Sanktionsandrohung.
Natürlich will ich aber meine Fragen schriftlich beantwortet haben, damit ich mich bei Zuwiderhandlung darauf berufen kann. Das waren Fragen, wie:
- welche Daten über mich die vom Jobcenter bekommen und generell schon haben
- in welcher Niderlassung des Trägers die Maßnahme stattfindet
- Höhe der Fahrtkostenerstattung
- ob die Teilnahme auf meine Rente angerechnet wird
- wie ich Unfallversichert bin
- Frage nach der Finanzierung
- wer die Arbeitsmittel zahlt
- ob die einen Betriebsrat haben und ich mich an den wenden kann
usw.
In meinen Augen ist die Drohung mit Sanktion heiße Luft. Das sehe ich doch richtig?
Würdet ihr das ignorieren oder nochmal die Frage nach der Rechtsgrundlage faxen und kann ich nicht Auskunft zu den über mich gespeicherten Daten verlangen, wie überall?
Also, ich beziehe ALG 2 und habe keine Eingliederungsvereinbarung.
Meine Sachbearbeiterin sagte, damit ich nicht als letztes "arbeitslos" im Lebenslauf stehen habe, solle ich einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden (Gärtnerarbeiten). Diese ist weder zusätzlich noch wettbewerbsneutral noch wird sie meinen Einschränkungen gerecht. Das habe ich so mündlich mitgteilt.
Darauf gab es natürlich keine Einsicht, aber auch keine Zuweisung. Sprich, bis jetzt muss ich keine AGH machen.
Die SB sagte, ich könne die AGH ganz einfach abwenden, indem ich freiwillig an einer bestimmten Maßnahme teilnäme. (Natürlich mache ich das nicht, weil in meinen Augen die AGH viel leichter abzuwenden ist im Falle einer Zuweisung.)
Toller Trick.
Ich solle mir das die nächsten Wochen überlegen. Maßnahme und AGH sind übrigens beim gleichen Träger.
Nun schrieb ich einen riesigen Fragenkatalog an den Träger, um ihn abzuschrecken. Antworten gab es keine, aber einen Termin mit Sanktionsandrohung.
Natürlich will ich aber meine Fragen schriftlich beantwortet haben, damit ich mich bei Zuwiderhandlung darauf berufen kann. Das waren Fragen, wie:
- welche Daten über mich die vom Jobcenter bekommen und generell schon haben
- in welcher Niderlassung des Trägers die Maßnahme stattfindet
- Höhe der Fahrtkostenerstattung
- ob die Teilnahme auf meine Rente angerechnet wird
- wie ich Unfallversichert bin
- Frage nach der Finanzierung
- wer die Arbeitsmittel zahlt
- ob die einen Betriebsrat haben und ich mich an den wenden kann
usw.
In meinen Augen ist die Drohung mit Sanktion heiße Luft. Das sehe ich doch richtig?
Würdet ihr das ignorieren oder nochmal die Frage nach der Rechtsgrundlage faxen und kann ich nicht Auskunft zu den über mich gespeicherten Daten verlangen, wie überall?