Elo-User/in
Thematiker*in
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Guten Morgen @ all,
Bin seit gestern angemeldet und brauche eueren Rat.
Meine Geschichte....
Ich habe nach Beendigung meiner Elternzeit ab dem 24.03.14 ALG1 Leistungen beanragt und mich arbeitssuchend gemeldet. Mein Antrag bezog sich auf 40 Std. die Woche, jeweils täglich von 8.00-12.00 und von 17.00-21.00. Im ALG1 Bescheid der dann eintrudelte wurde mir das ALG1 Geld nach 15 Std./ Woche berechnet. Natürlich habe ich direkt Wiederspruch eingelegt und um Neuberechnung auf der Grundlage von 40 Stunden gebeten. Dem Antrag wurde in vollem Umfang entsprochen, allerdings wurde der neue Antrag wieder nicht auf 40 Stunden berechnet sondern diesmal auf 32,92 Stunden.
Ok, hatte dann kurz darauf einen Termin beim SB der mir erklärte das, da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen wäre, die Fahrtzeiten von den Arbeitszeiten abgezogen werden müssten .... aha, war mir jetzt auch neu aber gut....Bewerbungen soll ich im Umkreis von 40km (wohne ländlich, die nächst größeren Städte ist ca. 15 km entfernt,lt. Busfahrplan dauert eine Fahrt dahin ca. 45 min) bei 30 km würde die fahrt ca.90 min. dauern, kann sich jeder ausrechen ..., habe auch versucht das dem SB klar zu machen das wenn ich mich auf die Entfernung bewerbe ich wenn ich angekommen bin gleich den nächsten Bus wieder zurück nehmen kann ....Er meine von Gesetzeswegen wäre eine Entfernung bis 40 km zumutbar, da könnte er nix machen....ok, habe dann eine EGV bekommen zum mitnehmen für mich, aber nichts unterschrieben ... dann konnte ich leider auch nichts weiter machen als auch gegen den 2. Bescheid Wiederspruch einlegen, auf meine 40 Std. Berechnung bestehen, da mir der Abzug doch etwas sehr komisch vor kommt...
Gestern (24.4.14) bekommen ich Post von einer SBerin, mit der ich vorher noch nie etwas zu tun gehabt habe....Zuweisung in eine Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45...blabla
Zuweisungsbeginn 28.4.14 - 3.7.14
beauftragter Träger P&S praxis und seminare...
Sogleich wird mir auch darin mitgeteilt das " dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten ihres Bewerberprofils eingeräumt, das bei der Agentur für Arbeit geführt wird". Natürlich mit Rechtsfolgebelehrung
und Unterschriftenzettel über den Erhalt des Schreibens und die Rechtsfolgebelehrung, zur Kenntnis...
... das mir bekannt ist das der Träger Mitteilungen an die Agentur weiter leitet, das der Träger zugriff auf die Daten meines Bewerberprofils erhält, ...
und ... das Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste in dem ich auf Meldepflichten und Datenschutz hingewiesen werde, und ich erhalten habe ( .... das ich aber gar nicht erhalten habe ....) So das ich nicht motiviert bin das Zettelchen mit meiner Unterschrift zu versehen....
und ... ne Kopie von dem Flyer des Trägers.
Habe den Träger am Mittag des selben Tages angerufen und mich erkundigt
a, habe ich Unterlagen mit zu bringen und welche?
b, bitte Info, welcher Maßnahme aus dem Programm ich zugeteilt bin.
Der Herr wusste durch SBerin bereits von meinem Fall, konnte mir aber nicht mitteilen welcher Maßnahme ich zugeteilt werden soll oder bin, da SBerin ihm das leider bis jetzt noch nicht mitgeteilt hat. Er wollte sich bei der Dame erkundigen und hat mir auch ca. 5 min. später zurückgerufen. Leider nicht mit der gewünschten Information, sondern das er die Dame nicht erreichen konnte.
Wie Verhalte ich mich jetzt weiter?
Erstmal werde ich am Montag 28.4. wohl da hin müssen, bin auch gewillt das zu tun um meinen guten Willen zu zeigen. Bin aber ungewillt dort irgend etwas zu unterschreiben. Lt. Homepage von P&S ( da kann man sich schon diverse Unterlagen als Download anschauen) muß ich eine Anmeldung ausfüllen und unterschreiben....muß ich das? Ich bin ja schon von JC angemeldet.....dann soll ich der Freigabe meiner Daten zustimmen....muß ich nicht, aber das JC schreibt mir ja sowieso schon das die mein Bewerberprofil bekommen (ich werde nicht mal gefragt ob mir das überhaupt passt)
Des weiteren Bewerberfragebögen, die sind aber freiwillig, also muß ich da gar nix ....
Wie gehe ich vor wenn ich aus der Maßnahme raus fliege?
Warte ich ab bis ich Post vom SB bekomme zur Stellungnahme oder schreibe ich gleich selber etwas? oder gehe ich direkt hin oder beides?
Welcher SB ist jetzt eigentlich für mich zuständig? Beide oder der Erste oder die Lady mit der Zuweisung oder darf ich mir jetzt einen aussuchen?
:danke: schon mal vorab für euere Unterstützung
LG Piro
....mit graust es jetzt schon...
Bin seit gestern angemeldet und brauche eueren Rat.
Meine Geschichte....
Ich habe nach Beendigung meiner Elternzeit ab dem 24.03.14 ALG1 Leistungen beanragt und mich arbeitssuchend gemeldet. Mein Antrag bezog sich auf 40 Std. die Woche, jeweils täglich von 8.00-12.00 und von 17.00-21.00. Im ALG1 Bescheid der dann eintrudelte wurde mir das ALG1 Geld nach 15 Std./ Woche berechnet. Natürlich habe ich direkt Wiederspruch eingelegt und um Neuberechnung auf der Grundlage von 40 Stunden gebeten. Dem Antrag wurde in vollem Umfang entsprochen, allerdings wurde der neue Antrag wieder nicht auf 40 Stunden berechnet sondern diesmal auf 32,92 Stunden.

Ok, hatte dann kurz darauf einen Termin beim SB der mir erklärte das, da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen wäre, die Fahrtzeiten von den Arbeitszeiten abgezogen werden müssten .... aha, war mir jetzt auch neu aber gut....Bewerbungen soll ich im Umkreis von 40km (wohne ländlich, die nächst größeren Städte ist ca. 15 km entfernt,lt. Busfahrplan dauert eine Fahrt dahin ca. 45 min) bei 30 km würde die fahrt ca.90 min. dauern, kann sich jeder ausrechen ..., habe auch versucht das dem SB klar zu machen das wenn ich mich auf die Entfernung bewerbe ich wenn ich angekommen bin gleich den nächsten Bus wieder zurück nehmen kann ....Er meine von Gesetzeswegen wäre eine Entfernung bis 40 km zumutbar, da könnte er nix machen....ok, habe dann eine EGV bekommen zum mitnehmen für mich, aber nichts unterschrieben ... dann konnte ich leider auch nichts weiter machen als auch gegen den 2. Bescheid Wiederspruch einlegen, auf meine 40 Std. Berechnung bestehen, da mir der Abzug doch etwas sehr komisch vor kommt...
Gestern (24.4.14) bekommen ich Post von einer SBerin, mit der ich vorher noch nie etwas zu tun gehabt habe....Zuweisung in eine Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45...blabla
Zuweisungsbeginn 28.4.14 - 3.7.14
beauftragter Träger P&S praxis und seminare...
Sogleich wird mir auch darin mitgeteilt das " dem beauftragten Träger wird ein selektiver Zugriff auf die Daten ihres Bewerberprofils eingeräumt, das bei der Agentur für Arbeit geführt wird". Natürlich mit Rechtsfolgebelehrung
und Unterschriftenzettel über den Erhalt des Schreibens und die Rechtsfolgebelehrung, zur Kenntnis...
... das mir bekannt ist das der Träger Mitteilungen an die Agentur weiter leitet, das der Träger zugriff auf die Daten meines Bewerberprofils erhält, ...
und ... das Merkblatt 3 - Vermittlungsdienste in dem ich auf Meldepflichten und Datenschutz hingewiesen werde, und ich erhalten habe ( .... das ich aber gar nicht erhalten habe ....) So das ich nicht motiviert bin das Zettelchen mit meiner Unterschrift zu versehen....
und ... ne Kopie von dem Flyer des Trägers.
Habe den Träger am Mittag des selben Tages angerufen und mich erkundigt
a, habe ich Unterlagen mit zu bringen und welche?
b, bitte Info, welcher Maßnahme aus dem Programm ich zugeteilt bin.
Der Herr wusste durch SBerin bereits von meinem Fall, konnte mir aber nicht mitteilen welcher Maßnahme ich zugeteilt werden soll oder bin, da SBerin ihm das leider bis jetzt noch nicht mitgeteilt hat. Er wollte sich bei der Dame erkundigen und hat mir auch ca. 5 min. später zurückgerufen. Leider nicht mit der gewünschten Information, sondern das er die Dame nicht erreichen konnte.
Wie Verhalte ich mich jetzt weiter?
Erstmal werde ich am Montag 28.4. wohl da hin müssen, bin auch gewillt das zu tun um meinen guten Willen zu zeigen. Bin aber ungewillt dort irgend etwas zu unterschreiben. Lt. Homepage von P&S ( da kann man sich schon diverse Unterlagen als Download anschauen) muß ich eine Anmeldung ausfüllen und unterschreiben....muß ich das? Ich bin ja schon von JC angemeldet.....dann soll ich der Freigabe meiner Daten zustimmen....muß ich nicht, aber das JC schreibt mir ja sowieso schon das die mein Bewerberprofil bekommen (ich werde nicht mal gefragt ob mir das überhaupt passt)
Des weiteren Bewerberfragebögen, die sind aber freiwillig, also muß ich da gar nix ....
Wie gehe ich vor wenn ich aus der Maßnahme raus fliege?
Warte ich ab bis ich Post vom SB bekomme zur Stellungnahme oder schreibe ich gleich selber etwas? oder gehe ich direkt hin oder beides?
Welcher SB ist jetzt eigentlich für mich zuständig? Beide oder der Erste oder die Lady mit der Zuweisung oder darf ich mir jetzt einen aussuchen?
:danke: schon mal vorab für euere Unterstützung
LG Piro
....mit graust es jetzt schon...