Hallo Leidensgenossen,
ich bin über 25 und beziehe ALG II.
Bei meinem letzten ARGE-Termin wurde mir mehr oder weniger eine neue Maßnahme aufgenötigt.
Trotz Bedenken habe ich die Eingliederungsvereinbarung vorbehaltlos unterschrieben um des lieben Friedens willen.
Als ich diese Maßnahme antrat, merkte ich sehr schnell, dass die Lehrinhalte identisch sind mit vergangenen Maßnahmen. Es geht um Eignungstests, Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching etc. Derartiges habe ich bisher in zwei anderen Maßnahmen gemacht.
Aus diesem Grund brach ich die Maßnahme schon am ersten Tag ab.
Eine Woche später bekam ich ein Schreiben der ARGE.
Es geht darin um eine Anhörung gemäß § 24 SGB X zur Prüfung ob in meinem Fall das ALG II nach § 31 SGB II abzusenken ist oder wegfällt.
Man gibt mir Gelegenheit die Gründe für den Abbruch der Maßnahme darzulegen.
Dieses Schreiben macht mich stutzig, denn: Vor 2 Jahren wurde ich schon einmal sanktioniert, damals kam aber direkt der Absenkungsbescheid ins Haus geflattert. Eine Anhörung wie jetzt, fand seinerzeit nicht statt.
Deshalb meine Fragen bezüglich der Anhörung und der drohenden Sanktion:
1. Muss ich auf dieses Schreiben reagieren bzw. habe ich zusätzliche Sanktionen zu erwarten wenn ich es ignoriere?
2. Was würdet ihr mir empfehlen? Soll ich darauf antworten oder nicht?
3. Was habe ich wegen des Abbruchs der Maßnahme zu erwarten? (Ich nehme an: Kürzung des ALG II um ein Drittel.)
4. Besteht die Möglichkeit, dass die ARGE Schadensersatz wegen Abbruch der Maßnahme von mir verlangt?
5. Kann mich die ARGE zwingen nunmehr eine neue Maßnahme zu vereinbaren?
Versteht mich nicht falsch: Ich habe nichts gegen Maßnahmen einzuwenden, sofern sie sinnvoll sind und eine Aussicht auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht.
Diese Maßnahme jedoch in meinen Augen nutzlos und Zeitvergeudung, zumal ich so etwas schon in zwei anderen Maßnahmen gemacht habe. Hinzu kommt, dass ich mich nach langer Planung spätestens im Juli selbständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte. Deswegen habe ich – so blöd das klingt – für eine dreimonatige Maßnahme keine Zeit.
Mir ist klar, dass diese Gründe in den Augen der ARGE kein Gewicht haben und eine Sanktionierung unvermeidbar ist. Dennoch wäre ich für ein paar Tipps wie ich mich verhalten soll sehr dankbar.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß
ULTIMAX
ich bin über 25 und beziehe ALG II.
Bei meinem letzten ARGE-Termin wurde mir mehr oder weniger eine neue Maßnahme aufgenötigt.
Trotz Bedenken habe ich die Eingliederungsvereinbarung vorbehaltlos unterschrieben um des lieben Friedens willen.
Als ich diese Maßnahme antrat, merkte ich sehr schnell, dass die Lehrinhalte identisch sind mit vergangenen Maßnahmen. Es geht um Eignungstests, Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching etc. Derartiges habe ich bisher in zwei anderen Maßnahmen gemacht.
Aus diesem Grund brach ich die Maßnahme schon am ersten Tag ab.
Eine Woche später bekam ich ein Schreiben der ARGE.
Es geht darin um eine Anhörung gemäß § 24 SGB X zur Prüfung ob in meinem Fall das ALG II nach § 31 SGB II abzusenken ist oder wegfällt.
Man gibt mir Gelegenheit die Gründe für den Abbruch der Maßnahme darzulegen.
Dieses Schreiben macht mich stutzig, denn: Vor 2 Jahren wurde ich schon einmal sanktioniert, damals kam aber direkt der Absenkungsbescheid ins Haus geflattert. Eine Anhörung wie jetzt, fand seinerzeit nicht statt.
Deshalb meine Fragen bezüglich der Anhörung und der drohenden Sanktion:
1. Muss ich auf dieses Schreiben reagieren bzw. habe ich zusätzliche Sanktionen zu erwarten wenn ich es ignoriere?
2. Was würdet ihr mir empfehlen? Soll ich darauf antworten oder nicht?
3. Was habe ich wegen des Abbruchs der Maßnahme zu erwarten? (Ich nehme an: Kürzung des ALG II um ein Drittel.)
4. Besteht die Möglichkeit, dass die ARGE Schadensersatz wegen Abbruch der Maßnahme von mir verlangt?
5. Kann mich die ARGE zwingen nunmehr eine neue Maßnahme zu vereinbaren?
Versteht mich nicht falsch: Ich habe nichts gegen Maßnahmen einzuwenden, sofern sie sinnvoll sind und eine Aussicht auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht.
Diese Maßnahme jedoch in meinen Augen nutzlos und Zeitvergeudung, zumal ich so etwas schon in zwei anderen Maßnahmen gemacht habe. Hinzu kommt, dass ich mich nach langer Planung spätestens im Juli selbständig machen und ein Gewerbe anmelden möchte. Deswegen habe ich – so blöd das klingt – für eine dreimonatige Maßnahme keine Zeit.
Mir ist klar, dass diese Gründe in den Augen der ARGE kein Gewicht haben und eine Sanktionierung unvermeidbar ist. Dennoch wäre ich für ein paar Tipps wie ich mich verhalten soll sehr dankbar.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß
ULTIMAX