Panikaxel
Elo-User*in
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hallo leute, war heut wieder zum gespräch geladen und habe eine zuweisung kassiert. anschließend habe ich beratungshilfeschein geholt und muß am dienstag zum anwalt. nun wollte ich mich etwas auf das gespräch vorbereiten und einige punkte ansprechen. was wäre eurer meinung nach rechtswidrig an der zuweisung?
die maßnahme ist im nachbarort und es ist bekannt das da nur flaschenkinder zugewiesen werden. auf meinen einwand in die richtung wurde gesagt es wären auch teilnehmer mit schulden und übermäßiger leibesfülle zugewiesen worden.
-ich bin kein alkoholiker
-ich habe keine schulden
-ich habe keine übermässige leibesfülle
was önnte ich noch anbringen?
danke
die maßnahme ist im nachbarort und es ist bekannt das da nur flaschenkinder zugewiesen werden. auf meinen einwand in die richtung wurde gesagt es wären auch teilnehmer mit schulden und übermäßiger leibesfülle zugewiesen worden.
-ich bin kein alkoholiker
-ich habe keine schulden
-ich habe keine übermässige leibesfülle
was önnte ich noch anbringen?
danke