Hallo,
wollte fragen ob man gegen eine Zuweisung einer Maßnahme vorgehen kann? weil ich habe Wiederspruch gegen zuweisung eingelegt und die wurde als unzuässig zurückgewiesen, da es kein Verwaltungsakt ist.
anbei hier der Wiederspruchsbescheid, und kann mir jemand ein schreiben machen für Aufschiebene wirkung oder Einstweilige Anordnung
hatte auch gegen die EGV die als VA gekommen ist Wiederspruch eingelegt, und die Wurde mit Abhilfebescheid aufgehoben, habe gelesen wenn keine gülltige EGV vorliegt kann auch nicht sanktioniert werden.
obwohl das Jobcenter das gegenteil behauptet.
wollte fragen ob man gegen eine Zuweisung einer Maßnahme vorgehen kann? weil ich habe Wiederspruch gegen zuweisung eingelegt und die wurde als unzuässig zurückgewiesen, da es kein Verwaltungsakt ist.
anbei hier der Wiederspruchsbescheid, und kann mir jemand ein schreiben machen für Aufschiebene wirkung oder Einstweilige Anordnung
hatte auch gegen die EGV die als VA gekommen ist Wiederspruch eingelegt, und die Wurde mit Abhilfebescheid aufgehoben, habe gelesen wenn keine gülltige EGV vorliegt kann auch nicht sanktioniert werden.
obwohl das Jobcenter das gegenteil behauptet.