deveraux1990
Elo-User*in
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Ich muss eine Maßnahme (per Zuweisungsbescheid) NACH §16. Abs.1 SGBII i.V.m§ 45 SGBIII machen
"Maßnahme uir Aktivierung und Eingliederung" bin U25..
Ich wollte wissen,wie es dort mit dem Geld aussieht:
-bekommt man dann noch den normalen Regelsatz?
- oder muss man irgendwas neues beantragen?
SBs sagten mir nichts dazu, nur "MASSNAHME MACHEN,ENDE"
Sie meinten nur, ich sei auf der Warteliste, und keine weiteren Details über die Maßnahme ( es sei nicht relevant..)
Nur das ich Urlaubsanspruch habe, und bei OA 3 Wochen vorher beantragen müsste.
Bei meiner letzten Maßnahme bekam ich den normalen Regelsatz, aber die war auch eine spezifischere Maßnahme (vor etwas mehr als 1 Monat)
Irgendwie alles sehr schwammige Infos.
"Maßnahme uir Aktivierung und Eingliederung" bin U25..

Ich wollte wissen,wie es dort mit dem Geld aussieht:
-bekommt man dann noch den normalen Regelsatz?
- oder muss man irgendwas neues beantragen?
SBs sagten mir nichts dazu, nur "MASSNAHME MACHEN,ENDE"
Sie meinten nur, ich sei auf der Warteliste, und keine weiteren Details über die Maßnahme ( es sei nicht relevant..)
Nur das ich Urlaubsanspruch habe, und bei OA 3 Wochen vorher beantragen müsste.
Bei meiner letzten Maßnahme bekam ich den normalen Regelsatz, aber die war auch eine spezifischere Maßnahme (vor etwas mehr als 1 Monat)
Irgendwie alles sehr schwammige Infos.